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Montabaur

Nr. 47/92

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Die Reihe der im Jahre 1991 begonnenen Vorträge wird am Donnerstag) 28. November 1992,19.30 Uhr mit dem Thema

««Europa um 1800»

abgeschlossen.

Zum Inhalt:

Mehr noch als für den Vortrag über »Europa um 1500« gut hier, daß die J ahreszahl keineswegs in einem engen Sinne als chronologischer Mittel* oder Scheitelpunkt aufgefaßt wer­den darf. Wenn die Historiker mit 1500 die Neuzeit beginnen und mit 1800 eine erste Periode dieser Neuzeit, nämlich die sogenannte Frühe Neuzeit enden lassen, so meinen sie, daß sich in den Jahrzehnten vor und nach 1800 auf den verschie­densten Gebieten geschichtlichen Lebens wiederum Ent­wicklungen beobachten lassen, die einschneidende Wandlun­gen herbeiführen. Das gilt in erster Linie natürlich für die po­litischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Europa, für die man von einem Zeitalter der Revolutionen spricht, das ein »Ancien Regime« beendet und neue, bis in unsere Gegenwart hineinreichende Entwicklungen einleitet Aber das gilt auch für das Verhältnis Europas zur übrigen Welt, in erster Linie hinsichtlich der Veränderungen in Nordamerika, aber auch in bezug auf Südamerika oder Indien: Verlagerungen also euro­päischer Weltherrschaft oder gar Ablösungsprozesse, die die Kräfteverhältnisse in Europa und in der Welt verändern. Doch sollte man über dem allem nicht vergessen, was sich et­wa auf Ham G ebiet der Tbchnik oder auch auf einem so abgele­genen wie dem der Hygiene in diesem Zeitraum anbahnt und was sehr bald gewaltige Auswirkungen auf die Bevölkerungs­zahl, auf die Industrie, auf den Verkehr haben soll. Zwar wird der moderne Beobachter in diesem Zeitraum immer noch sehr viel Fremdes, eben »Vergangenes«, registrieren, aber leichter als in dem Europa um 1500 wird er in dem Europa um 1800 auch schon die Vorfahren seiner eigenen Gegenwart ent­decken könnea

Referent: Prof. Hermann Weber, Uni Mainz Ort: Rittersaal, Schloß Montabaur Veranstalter: VHS Montabaur, Tbl. 02602/126.105.

Wochenendfahrt nach Dresden

Leistungssingen errungen. Sie zählen mithin zu den leistungs­fähigsten Chören des Sängerbundes. Um ihr hohes leistungsbe­zogenes Niveau auch einmal überörtlich unterBeweis zu stellen, veranstalten diese Chöre in Koordination mit dem Sängerkreis am Sonntag, dem 22. November 1992,17.00 Uhr in der Vogel­sanghalle in Heiligenroth ein Gemeinschaftskonzert.

Hierzu ergeht auf diesem Wege herzliche Einladung an die Freunde des Chorgesanges.

Aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur beteiligen sich an dem Konzert der Männergesangverein Cäcilia, Ruppach- Goldhausen und der MGV »Frohsinn-Lyra, Holler.

Karten können im Vorverkauf bei den Mitgliedern der teilneh­menden Chöre erworben werden. Der Erlös aus dem Vorverkauf fließt dem örtlichen Verein zu.

Der Sonntag steht in der Vogelsanghalle ganz im Zeichen des Chorgesanges. Bereits am Vormittag ab 8.00 Uhr findet hier ein Kreisleistungssingen -1. Stufe des Meisterchorsingens - statt, am dem sich 18 Vereine beteiligen. Hieran nehmen aus dem Be­reich der Verbandsgemeinde Montabaur teil, die Vereine MGV »Hoffnung«, Heiligenroth, Frauenchor Heiligenroth, MGV »Concordia«, Görgeshausen, Frauenchor »Gregoria» Görges- hausen, Frauenchor Ruppach-Goldhausen, MGV »Arion« Nom­born und MGV »Cäcilia« Horbach.

Auch hierzu ergeht auf diesem Wege freundliche Einladungzum Besuch.

Vogelfreunde und Züchter Montabaur

gegr. 1979

GROSSE VOGELSCHAU mit Cafeteria - Tombola - Vogelbörse 21. und 22. November 1992 Wirges, Bürgerhaus Sa.: 13.00 bis 18.00 Uhr So.: 09.00 bis 17.00 Uhr.

Freikarten für alle Schüler bis 10 Jahre Es handelt sich um eine äußest interessante Schau mit einer Vielzahl von Papageien .Großsittichen, Loris, Kanarien, Exoten und Waldvögeln, die in ca. 100 Volieren und Vitrinen von Züch­tern aus dem Westerwald biotopgerecht präsentiert werden. Ei­ne Riesentombola und eine reichhaltige Cafeteria runden das Bild ab. Außerdem besteht die Möglichkeit, in einer Vogelbörse Vögel zu erwerben.

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MONTABAUR

Für das Wochenende, 23./24. Januar 1993, planen wir eine Fahrt nach Seif f en/Erzgebirge, umim dortigen Spielzeugmuseum erz- gebirgische Volkskunst kennenzulernen und nach Dresden, um in der wiedereröffneten Gemäldegalerie im Zwinger die berühm­ten »Alten Meister« zu bewundern; wenn möglich auch noch et­was von der Stadt in ihrem heutigen Zustand zu sehen.

Näheres entnehmen Sie bitte aus den nächsten Wochenblättern.

Wochenendfahrt

im Raum Tübingen/Stuttgart am 6. und 7. März 1993 (evtl. Besuch des Ludwigsburger Schlosses)

....zur Sonderausstellung »Cezanne-Gemälde« Meisterwerke aus vier Jahreszeiten !

Die Ausstellung bietet einen repräsentativen Querschnitt durch d as gesamte Schaffen des Malers, wie er in dieser Breite (außer in der Pariser Rodrospektive von 1936) noch nie zu se­hen war. Kosten für die Fahrt, Übernachtung, Eintritt: 150,00 DM (20,00 DM Einzelzimmerzuschlag). Wegen der Quartierfrage bitten wir um umgehende Anmeldung ! VHS-Geschäftsstelle, Tbl. 02602/126.105.

| Über die Ortsgrenze hinaus

Sängerkreis Unterwesterwald

Konzert der Meisterchöre, Kreisleistungssingen Sieben Chöre des Sängerkreises Ünterwesterwald können sich zur Zeit »Meisterschor des Sängerbundes Rheinland-Pfalz« nennen. Diesen Titel haben die Vereine in einem dreistufigen

Verbandsgemeindeverwaltung - Abteilung 1/2 (Br/Wi) -

Bericht über die Sitzung des Stadtrates Montabaur am 29. Oktober 1992

Bebauungsplan »Verlängerte Südstraße« im Stadtteil Eigen­dorf aufgestellt

Um der Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Monta­baur und im Bereich des Stadtteils Eigendorf entsprechen zu können, wird das Baugebiet »Verlängerte Südstraße« mit ca. 40 Baugrundstücken geplant. Um eine gute Ausnutzung der Grundstücke zu gewährleisten, hat der Stadtrat beschlossen, ei­nen Tbil der Grundstücke für eine Reihenhausbebauung vorzu­sehen.

Bebauungsplan »In den Fichten - Auf der TVift« im Stadtteil Ei­gendorf für die Grundstücke Flur 1, Flurstück Nr. 1/21 -1/24 ge­ändert

Die beschlossene Änderung bezieht sich auf die Art der bauli­chen Nutzung, die nun als »eingeschränktes Gewerbegebiet« festgelegt ist. Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind zulässig:

»Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören so­wie Wohnungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BaunutzungsVerord­nung (d.h. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftsperso­nen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Ge- werbetetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind).«

Das Gebiet war bisher als Industriegebiet ausgewiesen, der di­rekt angrenzende Bereich als Wohngebiet. Nach der aktuellen Rechtsprechung dürfen Industriegebiete und Wohngebiete nicht'mehr nebeneinander festgesetzt werden. Die Änderung war somit aus rechtlichen Gründen erforderlich.