Montabaur ____[T]___ Nr. 46/92
Wir trauern auch 11 m die vielen Mitmenschen, die seit 1945 eines gewaltsamen Tb des starben. Ihre Zahl hat längst die des Zweiten Weltkrieges überschritten !«
Die Gedenkstunden zum Volkstrauertag sind keine Veranstaltungen einer bestimmten politischen Richtung. Dieser Tag ist weder politisch noch konfessionell gebunden. Seine tiefere Sinngebung liegt darin, über alle politischen und Glaubensgrenzen hinweg in der gemeinsamen Trauer Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen.
Zum Gedenken all derer, die ihr Leben lassen mußten in der Vergangenheit
bis heute, findet
auf dem Ehrenhain Westerwald 1939 /1945 Friedhof der Stadt Montabaur, an der Friedensstraße am Sonntag, dem 15. November 1992, um 17.30 Uhr die Totenehrung statt»
Im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge laden wir alle Mitbürger und Gäste, insbesondere die jugendliche Generation recht herzlich zur Gedenkstunde ein.
Die Ansprache hält Landrat Peter Paul Weinert.
Die Kranzniederlegung erfolgt im Auftrag der Landesregierung.
Mitgestaltet wird die feierliche Stunde durch:
Vertreter der ev. und kath. Kirche,
Gemischter Chor »Wohlgemuth« Ettersdorf,
Gelbachtaler Musikanten Ettersdorf,
Ehrenzug der Bundeswehr Montabaur,
Abordnungen der Reservistenkameradschaft Montabaur,
Freiwillige Feuerwehr Montabaur Schützengesellschaft »St.Sebastianus« Montabaur.
Dieter Kanz Dr. Paul Josef Possel-Dölken
Beauftragter Bürgermeister
“ Offentl. Bekanntmachungen ”
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Auerhahnstraße in Montabaur
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Stadtrates von Montabaur vom 29.09.1992 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Auerhahnstraße (Parz. 4/2, Lerchenstraße - Fasanenallee 94,95,69,67/2,68/2 und Einmündung Feldweg 103
Als 1hg der Verkehrsübergabe gilt der 01.07.1992.
Öffentliche Bekanntmachung der II. Nachtragshaushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 vom 4. November 1992
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.10.1992 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
erh.(+) verm.(-) gegenüber auf nunmehr
um DM bisher DM DM festges.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eins Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, einzulegen.
5430 Montabaur, 06. November 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen + 292.000 26.112.000
die Ausgaben + 292.000 26.112.000
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen + 17.700 4.737.800
die Ausgaben + 17.700 4.737.800
§2
Der Gesamtbetrag der Verbandsgemeindewerke (Eigenbetrieb Wasser)
26.404.000
26.404.000
4.755.500 4.755.500

