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Montabaur ____[T]___ Nr. 46/92

Wir trauern auch 11 m die vielen Mitmenschen, die seit 1945 eines gewaltsamen Tb des starben. Ihre Zahl hat längst die des Zweiten Weltkrieges überschritten !«

Die Gedenkstunden zum Volkstrauertag sind keine Veranstaltungen einer bestimmten politischen Richtung. Dieser Tag ist weder politisch noch konfessionell gebunden. Seine tiefere Sinngebung liegt darin, über alle politischen und Glaubensgrenzen hinweg in der gemeinsamen Trauer Perspek­tiven für die Zukunft aufzuzeigen.

Zum Gedenken all derer, die ihr Leben lassen mußten in der Vergangenheit

bis heute, findet

auf dem Ehrenhain Westerwald 1939 /1945 Friedhof der Stadt Montabaur, an der Friedensstraße am Sonntag, dem 15. November 1992, um 17.30 Uhr die Totenehrung statt»

Im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge laden wir alle Mitbürger und Gäste, insbesondere die jugendliche Generation recht herzlich zur Gedenkstunde ein.

Die Ansprache hält Landrat Peter Paul Weinert.

Die Kranzniederlegung erfolgt im Auftrag der Landesregierung.

Mitgestaltet wird die feierliche Stunde durch:

Vertreter der ev. und kath. Kirche,

Gemischter Chor »Wohlgemuth« Ettersdorf,

Gelbachtaler Musikanten Ettersdorf,

Ehrenzug der Bundeswehr Montabaur,

Abordnungen der Reservistenkameradschaft Montabaur,

Freiwillige Feuerwehr Montabaur Schützengesellschaft »St.Sebastianus« Montabaur.

Dieter Kanz Dr. Paul Josef Possel-Dölken

Beauftragter Bürgermeister

Offentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Auerhahnstraße in Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Stadtrates von Montabaur vom 29.09.1992 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Auerhahnstraße (Parz. 4/2, Lerchenstraße - Fasanenallee 94,95,69,67/2,68/2 und Einmündung Feldweg 103

Als 1hg der Verkehrsübergabe gilt der 01.07.1992.

Öffentliche Bekanntmachung der II. Nachtragshaushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 vom 4. November 1992

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 20.10.1992 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschließlich der Nachträge

erh.(+) verm.(-) gegenüber auf nunmehr

um DM bisher DM DM festges.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eins Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, einzulegen.

5430 Montabaur, 06. November 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen + 292.000 26.112.000

die Ausgaben + 292.000 26.112.000

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen + 17.700 4.737.800

die Ausgaben + 17.700 4.737.800

§2

Der Gesamtbetrag der Verbandsgemeindewerke (Eigenbetrieb Wasser)

26.404.000

26.404.000

4.755.500 4.755.500