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Montabaur

Nr. 46/92

B

wird von bisher 4.500.000 DM auf 4.300.000 DM

festgesetzt.

§3

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für die Verbandsgemeindewerke von bisher 2.600.000 DM (Eigenbetrieb Abwasser) auf 3.500.000 DM

festgesetzt.

§5

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.

Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 1991. 30.718.961 DM

Umlagesoll 1991 . 10.444.446 DM

Umlagegrundlagen 1992 bisher. 34.359.065 DM

Umlagesoll 1992 bisher. 11.682.082 DM

Umlagegrundlagen 1992 neu. 34.354.931 DM

Umlagesoll 1992 neu. 11.680.677 DM

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nach­tragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne Wasserwerk und Abwasserbe­seitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haus­haltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetragder Kredite der Verbandsgemeindewer­ke für den Eigenbetrieb Abwasser

von. 4.300.000 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeindewerke für den Eigenbetrieb

Abwasser von . 3.500.000 DM

für die im Haushaltsjahr 1993 voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen.

5430 Montabaur, den 20.10.1992

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10

(S.) Weinert, Landrat

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.11.1991 bis 26.11.1992 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 112, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von8.00bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von8.00bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 04.11.1992

Verbandsgemeinde Montabaur (Siegel) Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürger­meister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBl. S. 104).

Die Biirgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Ofelefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.

Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäfts­bedingungen und unsere z.Zt gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das IV. Quartal sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 16. November 1992 die Abschläge für Wassergeld und lau­fende Abwasserentgelte zu zahlen sind.

Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Ab­schläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 4. Rate in den nächsten lägen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

5430 Montabaur, 9. November 1992

Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

öffentliche Mahnung

- statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15. November 1992 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü­gungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge ge­mäß der Steuer- und Abgabebescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wur­den, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge­meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wer­den die Rückstände gegebenenefalls mit den 5 läge nach Fällig­keit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf vol­le DM 100,00 abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs­zwangsverfahren oder duch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Ver­bandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, den 12. November 1992

Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Die Verwaltung informiert

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht eine Schulsekretärin

für die Grundschule Niederelbert (Einstellungstermin: Ja­nuar 1993).

Die Arbeitszeit beträgt 10 Stunden/Woche.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Best immung en des Bundesangestelltentarifvertrages. Es erfolgt der An­schluß an die Zusatzversorgung. Darüber hinaus werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt

Gute Schreibmaschinenkenntnisse, Sicherheit in der Recht­schreibung, Organisationstalent und die Fähigkeit zur selb­ständigen Arbeit werden vorausgesetzt. EDV-Kenntnisse sind von Vorteil.

Bewerbungen werden bis zum 30. November 1992 schriftlich erbeten an die

Verbandsgemeindeverwaltung, Personalamt Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur

Bitte fügen Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen (Zeug- nissa Lebenslauf, Lichtbild) bei

Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Rufnummer: 02602/126.131.