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Montabaur

Nr. 42/92

Bericht über-die -Sitzung des Stadtrates am 29.09.1992

Aktuelle Informationen des Bürgermeisters Zu Beginn der Sitzung des Stadtrates berichtete Bürgermeister Dr. Possel-D ölken über die kommunalpolitische Situation in den Partnerstädten Brackley und Sebnitz. Er informierte darüber, daß zur Amtseinführung des neuen Bürgermeisters in Brackley eine offizielle Einladung des Stadtrates für das Frühjahr 1993 vorliega In der Partnerstadt Sebnitz seien der Bürgermeister und der Beigeordnete abgewählt worden. Eine Neuwahl findet Mitte Oktober statt.

Bebauungsplan »Lindchen« für den Bereich der Flurstücke Nr. 2101/1 und 2101/8 Ecke Elgendorfer Straße/Straße »Am Gru­benfeld» geändert

Ein im Bereich Elgendorfer Straße/Ruhrstraße ansässiges Un­ternehmen beabsichtigt, im Kreuzungsbereich Elgendorfer Straße/Straße »Am Grubenfeld» ein weiteres Betriebsgebäude zu errichten. Da das Vorhaben sowohl aus arbeismarktpoliti- schen Gründen als auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten befürwortet wird, hat der Stadtrat einstimmig folgende Ände­rungen des Bebauungsplanes beschlossen:

- Die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. 3 (bisher 2) festge­legt.

- Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max, 12 m festgesetzt; Bezugspunkt hier­für ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.

Änderung des Bebauungsplanes »Sommerwiese« für das Flur­stück Nr. 146/21 (Flur 2) an der Eichendorffstraße Durch einstimmigen Beschluß wurde festgelegt, den Bebau­ungsplan so zu ändern, daß auf dem betreffenden Grundstück im südlichen Bereich zur Eichendorf fstraße hin eine Wohnhaus­bebauung zugelassen wird.

Widmung der Auerhahnstraße im Stadtteil Horressen Die Auerhahnstraße, verlaufend von der Lerchenstraße bis zur Fasanenallee und der Einmündung des Feldweges Nr. 103, wur­de dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Auftrag zur Beschaffung von Parkscheinautomaten mit Solar­einheiten einschließlich Schildern und Parkscheinen vergeben Die Auftragsvergabe steht im Zusammenhang mit dem Stadt­ratsbeschluß vom 10.06.1992, in dem ein neues Nutzungskon­zept für Parkeinrichtungen im Stadtgebiet vorgesehen wurde. Die Parkscheinautomaten werden an den Parkplätzen »Kalbs­wiese«, Elisabethenstraße, Grundstück »Decker« und im obe­ren Bereich der Bahnhofstraße mit einer Parkgebühr von 0,50 DM/Stunde installiert.

Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk II«

Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk II« wurde einstimmig eine einheitliche Geschoßflächen­zahl von 0,6 (bisher 0,4) festgesetzt.

Erhebung einer zweiten Vorausleistung für die Erschließungs­einheit »Im Hemchen«

Mit Fälligkeit zum 15.10.1992 wurde aus wirtschaftlichen Gründen die Erhebung einer zweiten Vorausleistung für die Er­schließungseinheit »Im Hemchen« beschlossen. Der Vorauslei­stungsbetrag wurde auf insgesamt 25,00 DM/qm beitrags­pflichtiger Geschoßfläche festgesetzt; die bisher veranlagte Vorauszahlung wird hiervon abgezogen.

Da die Erschließungsanlagen in 1992 weitgehend fertiggestellt sein werden, die endgültige Abrechnung in diesem Jahr jedoch nicht mehr erfolgen kann, wurde aus wirtschaftlichen Gründen die Erhebung einer zweiten Vorausleistung vorgesehen..

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1991

Der Stadtrat hat einstimmig die für das Stadtjubiläum angefal­lenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 72.681,00 DM genehmigt.

Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1991 (Hospitalfonds)

Die Ausgabenerhöhungen wurden vom Stadtrat einstimmig ge­nehmigt.

E

Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentli­chen Verkehrsanlagen; Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestra­ßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanla­gen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenent­wässerung von Gemeindestraßen und -wegen vom 05.05.1988 Der Stadtrat beschloß mehrheitlich die Änderung der vorge­nannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Änderung er­folgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Kommunalab­gabengesetz. Hiernach sind die Träger der Abwasserbeseiti­gung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten der Abwas­serbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwässerung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das bedeu­tet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzierenden Ent­gelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die von deren Trägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abgaben­rechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigentü­mern und Gemeinden wird damit in dem Bereich sichergestellt.

Einrichtung von weiteren »Tempo 30-Zonen« in Montabaur; Antrag der SPD-Fraktion vom 31.03.1992 Die SPD-Fraktion hatte mit Datum vom 31.03.1992 beantragt, in den Wohngebieten der Stadt und in den Stadtteilen weitere »Tfempo 30-Zonen« einzurichten. Der Stadtrat hatte daraufhin die Verwaltung beauftragt, einige Bereiche hinsichtlich ihrer Eignung zu Tfempo 30-Zonen zu untersuchen und gleichzeitig festzustellen, welcher bauliche und finanzielle Aufwand damit verbunden ist. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein Konzept für das Schulzentrum, das Wohngebiet »Sommerwiese« sowie das Baugebiet »Farenau« in Horressen vorgelegt, das in dieser Stadtratssitzung Diskussionsgrundlage war. Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Bächer (SPD) hob im Rah­men dieses Tagesordnungspunktes die Notwendigkeit zur Ein­richtung weiterer verkehrsberuhigter Zonen aus Sicherheits- sowie Umweltgründen hervor. Ziel sollte sein, bis Ende 1994 in allen Wohngebieten Tfempo 30 dauerhaft einzüführen. Dies sei auch aus Gründen einer maßgeblichen Verbesserung der Wohn- qualität notwendig.

Bächer beantragte daher, alle drei von der Verwaltung unter­suchten Wohngebiete als Tfempo 30-Zonen auszuweisen und eine Prioritätenliste für das weitere Vorgehen im Rahmen der Ver­kehrsberuhigung erstellen zu lassen.

Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Manns (CDU) sah vor dem Hintergrund der Kostenfrage vor allem im Schulzentrum und in der Limburger Sjtraße einen Handlungsbedarf zur Verkehrsbe­ruhigung gegeben. Er schlug ein weiteres Vorgehen nach einer Prioritätenliste vor, verbunden mit dem Auftrag, für den näch­sten Haushalt pauschal einen Betrag für verkehrsberuhigende Maßnahmen vorzusehen. Konkrete Maßnahmen sollten erst nach Vorlage der Prioritätenübersicht beschlossen werden. Ggf. müßte zu dem Thema ein spezieller Sitzungstermin anberaumt werden.

Der Stadtrat beschloß nach einer ausführlichen Diskussion zu dem Thema mehrheitlich, im Schulzentrum eine Tfempo 30-Zone einzurichten. Hier sollen verschiedene verkehrsberhigende Maßnahmen durchgeführt werden (Anbringung von »Kölner Tfellern«; Ausweisung von Schräg- und Längsparkplätzen, die den Verkehrsdurchlaß beschränken; Aufstellung von Blumen­kübeln). In der Limburger Straße werden ebenfalls »Kölner Tfel- ler« installiert. Außerdem wurde beschlossen, für weitere Maß­nahmen der Verkehrsberuhigung eine Prioritätenliste von sei­ten der Verwaltung erstellen zu lassen.

In der letzten Stadtratssitzung hatte Paul Heinz Schweizer (FWG) in dem Zusammenhang beantragt, durch Anfrage beim Bundesverkehrsministerium festzustellen, ob das gesamte Ge­biet der zusammenhängend bebauten Stadt als 30 km-Zone aus­gewiesen werden könne. Zum Sachstand in dieser Angelegen­heit teilte die Verwaltung mit, daß vom Bundesverkehrsministe­rium auf die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinfland-Pf alz verwiesen worden sei, eine abschließende Beantwortung von seiten des Verkehrsmini­steriums in Mainz aber noch ausstehe

Nachtragshaushaltssatzung und -plan des Hospitalfonds Mon­tabaur für das Haushaltsjahr 1992 und Änderung des Stellen­planes

Der Stadtrat stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Für die CDU-Fraktion bestätigte Hildegard Diel der Leitung des Alten-und Pflegeheimes eine gute Wirtschaftsführung. Als Sprecher er SPD-Frakton begrüßte Kurt Vetter vor allem den guten Ausbildungsstand des Pflegedienstes, welchem die