Montabaur
Nr. 42/92
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Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche)
der Stadt Montabaur
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
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Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.09.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« für das Flurstück Nr. 2101/8 flteilfläche) wie folgt zu ändern
a) die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. 3 (bisher 2) festgelegt;
b) für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 12 m festgesetzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
5430 Montabaur, 13. Okt. 1992
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche) der Stadt Montabaur Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.09.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Tfeilfläche) zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.09.1992 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe- teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Der Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 26.10. bis 25.11.1992 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit
(montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur / Stadt Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
5430 Montabaur, 13. Oktober 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
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