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Montabaur

Nr. 42/92

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche)

der Stadt Montabaur

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

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Der Stadtrat von Montabaur hat in sei­ner Sitzung am 29.09.1992 den Be­schluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« für das Flurstück Nr. 2101/8 flteilfläche) wie folgt zu ändern

a) die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. 3 (bisher 2) festgelegt;

b) für den an diesem Standort vorgese­henen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 12 m festgesetzt; Bezugs­punkt hierfür ist die derzeit vorhande­ne Geländeoberfläche.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffent­lich bekanntgemacht.

5430 Montabaur, 13. Okt. 1992

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche) der Stadt Montabaur Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in sei­ner Sitzung am 29.09.1992 den Be­schluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 (Tfeilfläche) zu ändern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.09.1992 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe- teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Der Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 26.10. bis 25.11.1992 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Mon­tabaur, während der Kernarbeitszeit

(montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur / Stadt Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

5430 Montabaur, 13. Oktober 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

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