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Montabaur

Nr. 33/92

geplante Projekt in ihrer zentral-örtlichen Funktion nicht in unverhältnismäßig hohem Maß betroffen werden. Im Flächennutzungs- und Bebauungsplan solle nämlich fest­geschrieben werden, daß innerhalb des Sondergebietes nur die Nutzung als Möbel- und Einrichtungshaus zulässig ist. Der Verbandsgemeinderat hält an der Ausweisung dieses Gebietes als Sonderbaufläche fest. Er schließt sich u.a auch der Feststellung der Landesplanungsbehörden an, wonach die Planung dem Ziel der Raumordnung und Landespla­nung- wie sie im Raumordnungsgesetz, Landesplanungs­gesetz, Landesentwicklungsprogramm und im regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald festgeschrie­ben sind - entspricht.

Der Verbandsgemeinderat verwies hierzu u.a. auf die An­merkung der Landesplanungsbehörden in ihrer landespla­nerischen Stellungnahma

2. Der Vorschlag der Verwaltung, die Bedenken des Staatli­chen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz zuriickzuweisen, wurde bei Stimmengleichheit (14 Ja-Stimmen, 14 Nein­stimmen, 2 Enthaltungen) abgelehnt. Die Bedenken des Gewerbeaufsichtsamtes richten sich dagegen, daß die ge­werbliche Baufläche zu nah an die südöstlich gelegene Wohnbebauung herangeführt wird. Außerdem bestünden Bedenken gegen die Zulässigkeit von Betrieben zur Ferti­gung von Innenausbauprodukten aus Holz, Metall und Glas innerhalb des Sondergebietes; derartige Betriebe sei­en in einem Gewerbe- bzw. Industriegebiet vorzusehen.

3. Die Anregung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-We­sterwald, daß innenstadtrelevanteEinzelhandelsbranchen und -betriebsformen auch unterhalb einer Großflächig- keit von 700 qm - auszuschließen sind, wurde mit 14 Ja- Stimmen bei 10 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen wie folgt berücksichtigt:

4. Ein Grundstückseigentümer hatte darauf hingewiesen, daß die Ausweisung der Sonderbau- und der gewerblichen Bauflächen grundsätzlich zu befürworten sei. Bei der Pla- nungderimFlächennutzungs-undBebauungsplan enthal­tenen Flächen seien jedoch gezielt die Interessen eines ein­zigen Investors berücksichtigt. Dies sei nur dann vertret­bar, wenn sich die Gesamtfläche im Eigentum der Gemein­de bzw. dieses Investors befände. Bei der Bauleitplanung seien jedoch die Belange aller Grundstückseigentümer zu berücksichtigen.

Der Antrag der Verwaltung, die Bedenken zurückzuwei­sen, wurde bei Stimmengleichheit (14 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltunen) abgelehnt.

Der Verbandsgememderat wird sich nach erneuter Beratung in den Fachausschüssen in der nächsten Sitzung nochmals mit dem Fragenkomplex befassen müssen.

Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb 1992

der Stadt Montabaur

Auch in diesem Jahr führt die Stadt Montabaur wieder einen Fassadenwettbewerb durch. Es ergeht hiermit an alle interes­sierten Bürger und Einwohner der Stadt Montabaur (einschließ­lich Stadtteile) der Aufruf zur 'Ibilnahme.

Der Fassadenwettbewerb soll Beiträge zur Verschönerung des Ortsbildes hervorheben und anerkennen. Die Tfeilnahme an die­sem Wettbewerb schließt die Inanspruchnahme von Zuschüs­sen entsprechend der bestehenden Richtlinien über die Gestal- tungund Instandhaltung der Bebauungim historischen Tteil der Stadt und Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes nicht aus.

Der Wettbewerb soll vor allem die Privatinitiativen fördern und die Hauseigentümer anregen, den äußeren Eindruck ihres Hau­ses zu verbessern und somit gleichzeitig zu einer Verschönerung des Stadtbildes beizutragen. Die Initiative der 1 Ibilnehmer wird durch Geldprämien honoriert (1. Preis 500,00 DM, 2. Preis 300,00 DM, 3. Preis 200,00 DM).

Tfeiln ahmeberechtigt sind Eigentümer oder Mieter von Gebäu­den in der Innenstadt und den Stadtteilen.

Hinweis:

Bewertet und prämiert werden ausschließlich die Freilegung und Herrichtung von altem Fachwerk und die Renovierungen von Fassaden an Altbauten. Neubauten in massiver B auart wer­den von diesem Wettbewerb ausgenommen.

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Sollten Sie an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, zeigen Sie Ih­re Te ilnahme bitte bis zum 24. August 1992 durch ein formloses Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Montbaur, Bauamt, an. Die Bewertung der Verschönerungsmaßnahme er­folgt durch eine vom Stadtrat ausgewählte Kommission. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Bauamt der Ver- bandsgemeindeverwaltung, Tbl. 126.115.

Die vom Stadtrat am 21.06.1981 beschlossenen Richtlinien bil­den die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs. Nachstehend veröffentlichen wir nochmals die Ziel- und Aufga­benstellung des Wettbewerbs:

1. Ziel und Aufgaben

Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und Bürger zur Pflege, Gestaltung und Verschönerung ihrer Gebäude anre­gen undfördera. Durch den Wettbewerb sollen Maßnahmen, die zur Stadtverschönerung beitragen, bewertet und prämiert wer­den.

2. Teilnehmerkreis

Tteilnehmer des Wettbewerbs können Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und den Stadtteilen sein. Die Anmeldung zur 'Ibilnahme erfolgt durch formloses Schreiben bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

3. Bewertungskommission

Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommis­sion gebildet. Die Kommission besteht aus fünf durch den Stadtrat der Stadt Montabaur gewählte Mitglieder.

4. Bewertungskriterien

Die Bewertung der Fassadengestaltung wird durch die Kom­mission unter Verwendung eines Bewertungsbogens im Punkte­system vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungskrite­rien enthält:

- Gestaltung der Hausfassaden unter Berücksichtigung von Form, Material, Farbgebung und Blumenschmuck

- Renovierung der Fassaden

- stilechte Anpassung an das Straßenbild

- Auffrischung alter Inschriften

- städtebauliche Anpassung der Leuchtreklamen und Werbe­anlagen

Eine mehrmaligge Bewertung und Prämierung derselben M- nahme ist ausgeschlossen.

Die Initiative der Ibilnehmer wird mit einer Geldprämie hono­riert.

Der 1. Preis beläuft sich auf 500,00 DM der 2. Preis auf 300,00 DM der 3. Preis auf 200,00 DM.

5430 Montabaur, 06. August 1992 Dr. Posel-Dölken

Bürgermeister

Baumfällarbeiten in der Bahnhofstraße

Wegen dringender Baumfällarbeiten ist die Bahnhofstraße in Montabaur am Dienstag, 18. und Mittwoch, 19. August, vor­übergehend teilweise für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrungen erstrecken sich vom Gebäude der Schutzpolizeiin­spektion bis hin zur Post.

Je nach Verlauf der Arbeiten wird es zu örtlichen Umleitungen kommen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und besonders die Anlieger um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung

- als Ortspolizeibehörde -

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

In der Zeit von Montag, 17. August 1992, bis einschließlich Mittwoch, 2. September 1992, werden folgende Schultumhallen wegen Grundreinigungsarbeiten geschlossen:

- Schultumhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

- Schultumhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen

- Schultumhalle an der Grundschule Horbach

- Schultumhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nenters­hausen

- Schultumhalle an der Grundschule Niederelbert

- Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen Die Schultumhalle an der Augstschule Neuhäusel bleibt in der Zeit von Montag, 17.8.1992 bis einschließlich Sonntag, 30.8.1992, geschlossen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Schulamt -