Montabaur
Nr. 33/92
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Öffentlt Bekanntmachungen
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öffentliche Mahnung
• statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15. August 1992 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Fachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge- meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,00 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59
Montabaur, den 10. August 1992 Verbandsgemeinde Montabaur - (Verbandsgemeindekasse) -
öffentliche Bekanntmachung
Wassergeld und lauf ende Abwasserentgelte für das 111. Quartal sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15. August 1992 die Abschläge für Wassergeld und laufende Abwasserentgelte zu zahlen sind.
Wir bitten höflich die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchem wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
5430 Montabaur, 10. August 1992
Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Untershausen die Rohbauarbeiten für die Dorfgemeinschaftshalle öffentlich aus.
Gewerk:
Erd-, Maurer-, Beton- und Isolierungsarbeiten
Das Bauvorhaben hat eine Größe von 1.900 cbm umbauter
Raum.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 28.08.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 18. September 1992,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 10. August 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Erschließung des Baugebietes »Koblenzer Straße« öffentlich aus.
Leistungsumfang:
500 m Stahlbetonrohr 0 300 - 500 mm 300 m Wasserleitung aus GGG-Rohr 0 100 2.500 qm Baustraße als Schotterdecke 600 qm Bitumendecke.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 28.08.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 11. September 1992,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 10. August 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Fortsetzung der Notizen aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.07.1992
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Ausweisung eines Sondergebietes in der Gemarkung Görgeshausen ermöglichen. Dort sollen Verkaufsflächen für Möbelcenter und Handwerksbetriebe ausgewiesen werden.
Der Verbandsgemeinderat mußte über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen
- des Einzelhandelsverbandes Koblenz e.V.
- des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz
- der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
- eines Grundstückseigentümers im Planbereich
entscheiden. Über die vorgebrachten BedenkenAnregungen wurde im einzelnen wie folgt entschieden:
1. Die Bedenken des Einzelhandelsverbandes Koblenz aV. wurden mit 14 J a-S timmen bei 12 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen zurückgewiesen.
Der Einzelhandelsverband stellte in seinen Einwendungen insbesondere die Feststellungen der Landesplanungsbehörden in Frage, wonach die Auswägungen des Sondergebietes auf die benachbarten Mittelzentren bzw. das Ober- Zentrum Koblenz als »vemachlässigbar gering« angesehen wurda Das Angebot großflächiger Einzelhandelsbetriebe der vorgesehenen Art gehöre zu den Einzelhandelseinrichtungen, die zur Attraktivität eines Mittelzentrums beitragen würden. So würde das Mittelzentrum Montabaur ohne- . hin schon in seiner zentralörtlichen Funktion durch das Industriegebiet Heiligenroth tangiert. Dieser Effekt würde durch die vorgesehene Betriebsansiedlung in Görgeshausen nicht unerheblich verstärkt.
Die Sprecher der SPD-Fraktion, der Fraktion »Die Grünen« und der FDP sahen durch die Ausweisung des Sondergebietes ebenfalls eine Beeinträchtigung der bereits vorhandenen Mittelzentren, insbesondere der Stadt Montabaur.
Die Mehrheit des Verbandsgemeinderates teilte jedoch die Auffassung der Landesplanungsbehörden, daß die Innenstädte der benachbarten Mittel- und Oberzentren durch das

