Montabaur
Nr. 32/92
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§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die ThgesOrdnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Ruppach-Goldhausen, 28.07.1992
Ferdinand
Ortsbürgermeister
Gesangverein »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen
Wir treffen uns am Samstag, dem 8. August 1992, um 17.30 Uhr zum Ansingen in der Kirche und fahren dann nach Welschneu- dorf, wo wir dem Brautpaar Hinz - Herzmann ein Hochzeitsständchen singen wollen.
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Zu der für Montag, den 27.07.1992 angesetzten und infolge der Eingaben der SPD un CDU-Ratsfraktionen ausgefallenen Sitzung wird hiermit erneut für
Montag, den 10. August 1992
19.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeindehauses eingeladen.
Tagesordnung:
A.) öffentlicher Teil:
1. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 1991
2. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 1992
3. Änderung des Bebauungsplanes »Wässer«
4. Offenlegungsbeschluß zum Bebauungsplan »Wässer«
5. Änderung des Einleitungsbeschlusses für das Baulandumlegungsverfahren »Wässer«
6. Verschiedenes
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Kheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Budenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil Annette Steil Bezugspreis monatL DM 2,30 bei Ortszustellung.
Im Einzel Versand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. BÜBGEKZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestdien keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist.
B. Nichtöffentlicher Teil:
1. Vergabe der Arbeiten zum Ausbau des Hunselweges
2. Bauanträge/Bauanfragen
3. Personalangelegenheiten
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu dieser Sitzung wurden mit der Einladung für die Sitzung am 27.7.1992 übersandt.
Zu den Punkten 3 bis 5 öffentl. Tfeil wird der 1. Ortsbeigeordnete die Leitung der Sitzung übernehmen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Private Nutzung der Gaststätte in der Augst-Halle
Der Ausschuß für die Augst-Halle hat in der letzten Sitzung neue Regelungen für die private Nutzung der Gaststätte in der Augst-Halle getroffen. Hiemachkönnen ab sofort die Gaststätte und die dazu gehörenden Nebenräume für Hochzeitsfeiern (grüne, silberne, goldene Hochzeiten usw.) und für die Feiern von sogenannten »runden« Geburtstagen ab dem 50. Geburtstag angemietet werden. ZurVermeidungvon Unklarheiten wird darauf hingewiesen, daß die Gaststätte nebst Nebenräumen zur privaten Nutzung im vorerwähnten Rahmen nur Einwohnern aus Eitelbom und Neuhäusel zur Verfügung gestellt wird. Anmeldungen zur Anmietung der G aststätte in der Augst-H alle sind wie bisher an Beter Kleinmann in Eitelbom, Thnnenweg 7, Ruf-Nr. 02620/721, zu richten.
Hümmerich Vors, des Ausschusses der Augst-Halle
Gemeindebi^cherei Eitelborn
Die Gemeindebücherei macht vom 12.8. bis einschließlich 29.8.1992 Ferien.
Ab Mittwoch, dem 2. Sept. 1992 ist dieBücherei wieder regelmäßig zu folgenden Zeiten geöffnet: mittwochs von 17.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 15.00 bis 17.00 Uhr.

