Montabaur
Nr. 32/92
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Jahrgang 1930
Zur Besprechung eines gemeinsamen schönen Tages treffen wir uns am Freitag, dem 14. August 1992, um 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Nassauer Hof in Eitelbom.
Westerwald-Verein Eitelbom Ferienzeit ist Wanderzeit!
Am Sonntag, 9. August 1992 unternehmen wir eine Halbtagswanderung von der Ruine Hammer stein über den Rheinhöhenweg zum Annahof sowie nach Nieder- und Oberhammerstein. Geführt wird die Wanderung von Wanderfreund Rudi Winkler. Die Abfahrt mit privaten Pkws ist um 13.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule. Mitfahrgelegenheit - auch für Gäste - werden geboten.
SG Eitelborn/Neuhäusel
In der 2. Rheinland-Pokalrunde trifft am Sonntag, 9. August, 15.00 Uhr im Augst-Stadion Eitelbom/Neuhäusel die 1. Mannschaft auf den Bezirksliga-Aufsteiger VfL Altendiez.
Das wird sicherlich die 1. Standortbestimmungfür die 1. Mannschaft auf die neue Saison sein. Auch wenn noch einige Spieler
sich im Urlaub befinden, dürfte dieser Tfest weiteren Aufschluß über die Spielstärke beider Mannschaften geben.
_ Kadenbach _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 20. Juli 1992
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Höh • 2. Erweiterung« beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf der Höh« um die Parzellen nr. 73,74/1, 74/2 sowie 120/1 teilweise (Weg).
Der nachfolgende Zustimmungsbeschluß wurde mit 8 Ja-Stim- men bei 6 Nein-Stimmen gefaßt. Auf der Grundlage des vorliegenden Erweiterungsentwurfes soll die vorgezogene Bürgerbe- teiligungnach § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt werden, daß der Erweiterungsentwurf auf die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden kann. Die Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises erhielt den Auftrag, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 bs. 1 BauGB einzuleiten. Die Traufhöhe darf hangseitig max. 7 m betragen. Auf jedem Baugrundstück sind 2 Wohneinheiten und 1 Einliegerwohnung im Kellergeschoß zulässig.
Als Begründung für die Erweiterung des Bebauungsplanes wurde auf folgendes verwiesen:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Höh - 2. Erweiterung« wurde erforderlich, da die Nachfrage nach Baugrundstücken seitens einheimischer Bürger das Angebot derzeit übersteigt. Zwar sind imDorfbereich noch mehrere Baugrundstücke unbebaut, jedoch werden diese von den jetzigen Eigentümern nicht verkauft, sondern für einen evtl, entstehenden späteren Eigenbedarf zurückgehalten. Der Ortsgemeinde liegen derzeit mehrere Baugesuche von bauwilligen Kadenbachern vor, so daß seitens der Ortsgemeinde das Erfordernis besteht, Bauland auszuweisen.
In seiner Sitzung am 16.07.1992 hat der Verbandsgemeinderat im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes die baurechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um in diesem Bereich der Ortsgemeinde Kadenbach Wohnland zu schaffen. Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf der Höh« werden 8 Bauplätze geschaffen. Da die Ortsgemeinde bemüht ist, in das Eigentum der betreffenden Grundstücke zu gelangen, wird auch eine schnellstmögliche Bebauung durch Bauwillige gewährleistet sein.
Durchführung von verkehrsdämmenden Maßnahmen Der Kreistag des Westerwaldkreises hat in seiner Sitzung am 07.02.19922 beschlossen, einen eigenen Ansatz zur Finanzierung von verkehrsdämmenden und -beruhigenden Straßenbaumaßnahmen, insbesondere an Ortseingängen und -ausgängen, bei Kreisstraßen zur Verfügung zu stellen. Die Ortsgemeinden sollen sich, sofern sie an der Durchführung einer solchen Maßnahme interessiert sind, mit 25 % an den Kosten beteiligen. Der Ortsgemeinderat Kadenbach hält die Durchführung von verkehrsdämmenden Maßnahmen an den Ortseinfahrten für notwendig, kann sich jedoch an den Kosten nicht beteiligen, weil die Finanzmittel nur für imabwendbare Ausgaben ausreichen.
Nach einer Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung liegt die Steuerkraft der Gemeinde Kadenbach um 18 % unter dem Landesdurchschnitt.
Weitere Entscheidungen des Rates
- Der Ortsgemeinderat sprach sich einst imm ig für die Aufstellung einer Buswartehalle aus.
- Am Kinderspielplatz an der Westerwaldstraße sollen verkehr sberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Kinder durchgeführt werden:
- Einbau von zwei Schwellen
- Aufstellung von 4 Kübeln und 2 Vekehrszeichen
- Ausweisung und Markierung von versetzt angeordneten
Parkplätzen
Seniorennachmittag
Für den diesjährigen Seniorennachmittag der ^Verbandsgemeinde Montabaur wird ein Ansprechpartner unseres Ortes gesucht
(Aufgabe: Verteilung der Eintrittskarten).
Bitte rufen Sie während der Dienststundan unter Ruf-Nr. 633 an.
Dombo, Ortsbürgermeister
Neuhäusel
Private Nutzung der Gaststätte in der Augst-Halle
Der Ausschuß für die Augst-Halle hat in der letzten Sitzung neue Regelungen für die private Nutzung der Gaststätte in der Augst-Halle getroffen. Hiemachkönnen ab sofort die Gaststätte und die dazu gehörenden Nebenräume für Hochzeitsfeiem (grüne, silberne, goldene Hochzeiten usw.) und für die Feiern von sogenannten »runden« Geburtstagen ab dem 50. Geburtstag angemietet werden. Zur Vermeidungvon Unklarheiten wird darauf hingewiesen, daß die Gastsätte nebst Nebenräumen zur privaten Nutzung im vorerwähnten Rahmen nur Einwohnern aus Eitelbom und Neuhäusel zur Verfügung gestellt wird.
Anmeldungen zur Anmietung der Gaststätte in der Augst-Halle sind wie bisher an Peter Kleinmann in Eitelbom, Tannenweg 7, Ruf-Nr. 02620/721, zu richten.
Hümmerich Vors, des Ausschusses der Augst-Halle
Tagesfahrt am 26. August 1992 Der Rosenkranzverein lädt zur jährlichen Thgesfahrt für Mittwoch, den 26. August 1992 alle GememdemitgUeder herzlich ein. Fahrtverlauf: Kloster Springiersbach, Bemkastel, Oberfell/Mosel. Fahrpreis 15,00 DM. Anmeldungen bei Frau Marx oder im Pfarrbüro bis spätestens 10. August 1992.
_ Simmern _
öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »Am Dreesch« in Simmern
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 aLStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates von Simmern vom 01.07.1992 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Am Dreesch Siebenborastraße •
(Parz. 40/27 + 40/30) Görgenstraße
Als Tkg der Verkehrsübergabe gilt der 01.06.1992.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widersprach erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, einzulegen.
5411 Simmern, 22. Juli 1992 ' Schmidt, Ortsbürgermeister

