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Montabaur

Nr. 32/92

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Jahrgang 1930

Zur Besprechung eines gemeinsamen schönen Tages treffen wir uns am Freitag, dem 14. August 1992, um 20.00 Uhr in der Gast­wirtschaft Nassauer Hof in Eitelbom.

Westerwald-Verein Eitelbom Ferienzeit ist Wanderzeit!

Am Sonntag, 9. August 1992 unternehmen wir eine Halbtags­wanderung von der Ruine Hammer stein über den Rheinhöhen­weg zum Annahof sowie nach Nieder- und Oberhammerstein. Geführt wird die Wanderung von Wanderfreund Rudi Winkler. Die Abfahrt mit privaten Pkws ist um 13.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule. Mitfahrgelegenheit - auch für Gäste - werden geboten.

SG Eitelborn/Neuhäusel

In der 2. Rheinland-Pokalrunde trifft am Sonntag, 9. August, 15.00 Uhr im Augst-Stadion Eitelbom/Neuhäusel die 1. Mann­schaft auf den Bezirksliga-Aufsteiger VfL Altendiez.

Das wird sicherlich die 1. Standortbestimmungfür die 1. Mann­schaft auf die neue Saison sein. Auch wenn noch einige Spieler

sich im Urlaub befinden, dürfte dieser Tfest weiteren Aufschluß über die Spielstärke beider Mannschaften geben.

_ Kadenbach _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 20. Juli 1992

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Höh 2. Erweite­rung« beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf der Höh« um die Parzellen nr. 73,74/1, 74/2 sowie 120/1 teilweise (Weg).

Der nachfolgende Zustimmungsbeschluß wurde mit 8 Ja-Stim- men bei 6 Nein-Stimmen gefaßt. Auf der Grundlage des vorlie­genden Erweiterungsentwurfes soll die vorgezogene Bürgerbe- teiligungnach § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt wer­den, daß der Erweiterungsentwurf auf die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermei­sters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen wer­den kann. Die Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises er­hielt den Auftrag, das Beteiligungsverfahren der Träger öffent­licher Belange nach § 4 bs. 1 BauGB einzuleiten. Die Traufhöhe darf hangseitig max. 7 m betragen. Auf jedem Baugrundstück sind 2 Wohneinheiten und 1 Einliegerwohnung im Kellerge­schoß zulässig.

Als Begründung für die Erweiterung des Bebauungsplanes wurde auf folgendes verwiesen:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Höh - 2. Erwei­terung« wurde erforderlich, da die Nachfrage nach Baugrund­stücken seitens einheimischer Bürger das Angebot derzeit über­steigt. Zwar sind imDorfbereich noch mehrere Baugrundstücke unbebaut, jedoch werden diese von den jetzigen Eigentümern nicht verkauft, sondern für einen evtl, entstehenden späteren Eigenbedarf zurückgehalten. Der Ortsgemeinde liegen derzeit mehrere Baugesuche von bauwilligen Kadenbachern vor, so daß seitens der Ortsgemeinde das Erfordernis besteht, Bauland auszuweisen.

In seiner Sitzung am 16.07.1992 hat der Verbandsgemeinderat im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes die baurechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um in diesem Bereich der Ortsgemeinde Kadenbach Wohnland zu schaffen. Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf der Höh« werden 8 Bauplätze geschaffen. Da die Ortsgemeinde bemüht ist, in das Eigentum der betreffenden Grundstücke zu gelangen, wird auch eine schnellstmögliche Bebauung durch Bauwillige gewährleistet sein.

Durchführung von verkehrsdämmenden Maßnahmen Der Kreistag des Westerwaldkreises hat in seiner Sitzung am 07.02.19922 beschlossen, einen eigenen Ansatz zur Finanzie­rung von verkehrsdämmenden und -beruhigenden Straßenbau­maßnahmen, insbesondere an Ortseingängen und -ausgängen, bei Kreisstraßen zur Verfügung zu stellen. Die Ortsgemeinden sollen sich, sofern sie an der Durchführung einer solchen Maß­nahme interessiert sind, mit 25 % an den Kosten beteiligen. Der Ortsgemeinderat Kadenbach hält die Durchführung von verkehrsdämmenden Maßnahmen an den Ortseinfahrten für notwendig, kann sich jedoch an den Kosten nicht beteiligen, weil die Finanzmittel nur für imabwendbare Ausgaben ausreichen.

Nach einer Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung liegt die Steuerkraft der Gemeinde Kaden­bach um 18 % unter dem Landesdurchschnitt.

Weitere Entscheidungen des Rates

- Der Ortsgemeinderat sprach sich einst imm ig für die Auf­stellung einer Buswartehalle aus.

- Am Kinderspielplatz an der Westerwaldstraße sollen ver­kehr sberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden. Fol­gende Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Verkehrs­sicherheit für die Kinder durchgeführt werden:

- Einbau von zwei Schwellen

- Aufstellung von 4 Kübeln und 2 Vekehrszeichen

- Ausweisung und Markierung von versetzt angeordneten

Parkplätzen

Seniorennachmittag

Für den diesjährigen Seniorennachmittag der ^Verbandsgemein­de Montabaur wird ein Ansprechpartner unseres Ortes gesucht

(Aufgabe: Verteilung der Eintrittskarten).

Bitte rufen Sie während der Dienststundan unter Ruf-Nr. 633 an.

Dombo, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Private Nutzung der Gaststätte in der Augst-Halle

Der Ausschuß für die Augst-Halle hat in der letzten Sitzung neue Regelungen für die private Nutzung der Gaststätte in der Augst-Halle getroffen. Hiemachkönnen ab sofort die Gaststät­te und die dazu gehörenden Nebenräume für Hochzeitsfeiem (grüne, silberne, goldene Hochzeiten usw.) und für die Feiern von sogenannten »runden« Geburtstagen ab dem 50. Geburtstag angemietet werden. Zur Vermeidungvon Unklarheiten wird dar­auf hingewiesen, daß die Gastsätte nebst Nebenräumen zur pri­vaten Nutzung im vorerwähnten Rahmen nur Einwohnern aus Eitelbom und Neuhäusel zur Verfügung gestellt wird.

Anmeldungen zur Anmietung der Gaststätte in der Augst-Hal­le sind wie bisher an Peter Kleinmann in Eitelbom, Tannenweg 7, Ruf-Nr. 02620/721, zu richten.

Hümmerich Vors, des Ausschusses der Augst-Halle

Tagesfahrt am 26. August 1992 Der Rosenkranzverein lädt zur jährlichen Thgesfahrt für Mitt­woch, den 26. August 1992 alle GememdemitgUeder herzlich ein. Fahrtverlauf: Kloster Springiersbach, Bemkastel, Oberfell/Mo­sel. Fahrpreis 15,00 DM. Anmeldungen bei Frau Marx oder im Pfarrbüro bis spätestens 10. August 1992.

_ Simmern _

öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »Am Dreesch« in Simmern

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 aLStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates von Simmern vom 01.07.1992 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Am Dreesch Siebenborastraße

(Parz. 40/27 + 40/30) Görgenstraße

Als Tkg der Verkehrsübergabe gilt der 01.06.1992.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Zu­stellung Widersprach erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, einzulegen.

5411 Simmern, 22. Juli 1992 ' Schmidt, Ortsbürgermeister