Montabaur
Nr. 32/92
Die Satzungüber den Kostenersatz und die Gebührenerhebungfür Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaur wurde bereits in der Ausgabe Nr. 30 des Wochenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur veröffentlicht.
Erlaß von Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeindefeuerwehr (Jugendfeuerwehren)
Der Haupt- und Finanzausschuß der Verbandsgemeinde Montabaur hatte dem Erlaß der ag. Richtlinien bereits in seiner Sitzung am 12.06.1992 zugestimmt. Von seiten der SPD-Fraktion wurde vorgeschlagen, die Richtlinien dergestalt zu ändern, daß bei Neugründung einer Jugendfeuerwehr ein Grundbetrag von 200 DM gewährt wird. Darüber hinaus soll ein Betrag von 6 DM pro 1hg und Tbilnehmer für Jugendfahrten, Freizeitlager, Freizeiten und ähnliche Veranstaltungen gezahlt werden. Die Höchstförderungsdauer soll 6 läge betragen.
Als Begründung für diesen Vorschlag wurde vorgebracht, es sollten Anreize für Aktivitäten der Jugendfeuerwehren gegeben werden.
Eine Entscheidung wurde in der heutigen Sitzung nicht getroffen, da alle im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen erneut über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der o.g. Richtlinien in den Ausschüssen beraten wollen. Die Richtlinien werden demnach wohl in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung beschlossen.
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Ausweisung eines Sondergebietes in der Gemarkung Görgeshausen ermöglichen. Dort sollen Verkaufsflächen für Möbelcenter und Handwerksbetriebe ausgewiesen werden.
Der Verbandsgemeinderat mußte über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen **
- des Einzelhandelsverbandes Koblenz e.V.
- des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz
- der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
- eines Grundstückseigentümers im Planbereich
entscheiden.Über die vorgebrachten Bedenken/Anregungen wurde im einzelnen wie folgt entschieden:
1. Die Bedenken des Einzelhandelsverbandes Koblenz e.V. wurden mit 14 Ja-Stimmen bei 12 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen zurückgewiesen.
Der Einzelhandelsverband stellte in seinen Einwendungen insbesondere die Feststellungen der Landesplanungsbehörden in Frage, wonach die Auswägungen des Sondergebietes auf die benachbarten Mittelzentren bzw. das Oberzentrum Koblenz als »vemachlässigbar gering« angesehen wurde. D as Angebot großflächiger Einzelhandelsbetriebe der vorgesehenen Art gehöre zu den Einzelhandelseinrichtungen, die zur Attraktivität eines Mittelzentrums beitragen würden. So würde das Mittelzentrum Montabaur ohnehin schon in seiner zentralörtlichen Funktion durch das Industriegebiet HeiÜgenroth tangiert. Dieser Effekt würde durch die vorgesehene Betriebsansiedlung in Görgeshausen nicht unerheblich verstärkt.
Die Sprecher der SPD-Fraktion, der Fraktion »Die Grünen« und der FDP sahen durch die Ausweisung des Sondergebietes ebenfalls eine Beeinträchtigung der bereits vorhandenen Mittelzentren, insbesondere der Stadt Montabaur.
Die Mehrheit des Verbandsgemeinderates teilte jedoch die Auf f assung der Landesplanungsbehörden, daß die Innenstädte der benachbarten Mittel- und Oberzentren durch das geplante Projekt in ihrer zentral-örtlichen Funktion nicht in unverhältnismäßig hohem Maß betroffen werden. Im Flächennutzungs- und Bebauungsplan solle nämlich festgeschrieben werden, daß innerhalb des Sondergebietes nur die Nutzung als Möbel- und Einrichtungshaus zulässigist. Der Verbandsgemeinderat hält an der Ausweisung dieses Gebietes als Sonderbaufläche fest. Er schließt sichu.a auch der Feststellungder Landesplanungsbehörden an, wonach die Planung dem Ziel der Raumordnungund Landesplanung - wie sie im Raumordnungs gesetz, Landesplanungsgesetz, Landesentwicklungsprogramm und im regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald festgeschrieben sind - entspricht.
- Wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt -
Neue
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im AST-Verkehr
Seit dem 1. August gelten neue Abfahrtzeiten im AST-Verkehr. Fahrpläne erhalten Sie bei Ihrem Ortsbürgermeister oder direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur; Rathaus, Altbau, Zimmer 21.
Neu auch das AST-Angebot für die Stadtteile Eschelbach,
Eigendorf und Horressen.
Ab sofort verkehrt dort das Anruf-Sammeltaxi zu den im Fahrplan angegebenen Abfahrtzeiten. Eine telefonische Anmeldung bis spätestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtzeit ist weiterhin erforderlich.

