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Montabaur

Nr. 32/92

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Umweltpreis der Verbandsgemeinde Montabaur

Die Fraktion »Die Grünen« beantragte die Einführung eines

Umweltpreises in der Verbandsgemeinde Montabaur.

Alle im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen sprachen sich für die Einrichtung eines solchen Preises aus und beauf­tragten den Umweltbeirat der Verbandsgemeinde Montabaur, Ziele des Umweltpreises, den Personenkreis der möglichen Preisträger, den Vergabeturnus und die Preishöhe festzulegen. Der Beschluß hierzu erging einstimmig.

Maßnahmeprogramm zur Rettung der Ozonschicht Ebenfalls einstimmig wurde vom Verbandsgemeinderat auf An­trag der SPD-Fraktion ein Maßnahmeprogramm zur Rettung der Ozonschicht im Zuständigkeitsbereich der Verbandsge­meinde Montabaur beschlossen. Dieses Programm beinhaltet im wesentlichen zwei Punkte:

1. Überprüfung der Feuerlöscher in allen Gebäuden der Ver­bandsgemeinde Montabaur. Es soll insbesondere festge­stellt werden, ob halogenhaltige Feuerlöscher vorhanden sind, die dringend bei der nächsten fälligen Funktionsprü­fung mit umweltfreundlichen Alternativen versehen wer­den sollen.

2. Firmen, die Ausschreibungsunterlagen der Verbandsge­meinde Montabaur anfordem, erhalten mit diesen Aus­schreibungen Informationsblätter mit Hinweisen auf Al­ternativen zu ozonschädigenden Stoffen. Sie werden auf ge­fordert, bei ihren Angeboten diese Hinweise zu berücksich­tigen und in ihrem Angebot darauf zu verweisen.

Erweiterung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüs­sen zu Maßnahmen der Dorfemeuerung durch die Verbandsge­meinde Montabaur beschlossen

Der Haupt- und Finanzausschuß der Verbandsgemeinde Mon­tabaur hat sich in seiner Sitzung am 20.02.1992 dafür ausge­sprochen, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorfemeuerung durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu ergänzen.

Die förderungsfähigen Maßnahmen sollen künftig auch auf die Errichtung/Rückgewinnung von Lebensmittelläden (Nachbar­schaftsläden) erweitert werden.

Der Haupt- und Finanzausschuß hat sich dafür ausgesprochen, die Höhe der Förderung (§ 5) im Einzelfall gesondert festzule­gen.

Der Verbandsgemeinderat beschloß nun in seiner Sitzung am 16.07.1992 einstimmig, den Empfehlungen des Haupt- und Fi­nanzausschusses zu folgen und die Richtlinien über die Zu­schüsse für Maßnahmen der Dorfemeuerung entsprechend zu ändern.

Die erweiterten Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

In diesem Zusammenhang informierte der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Heinz Reusch, über den der­zeitigen Sachstand bezüglich der Errichtung von Nachbar­schaftsläden in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur. Er erklärte, zur Zeit stehe die Verbandsgemeinde­verwaltung mit drei Ortsgemeinden (Oberelbert, Niederelbert und G örgeshausen) in Kontakt. In der Ort sgemeinde Oberelbert könne man nach den geführten Gesprächen davon ausgehen, demnächst einen Nachbarschaftsladen zu eröffnen.

Ergänzung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen Die vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 19.12.1991 eingeleitete 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 16.07.1992 einstimmig um folgende Änderun­gen ergänzt:

1. Ortsgemeinde Eitelbom:

Das im Gemarkungsbereich »Denzerheide« in einer Größe von ca. 19 ha ausgewiesene Sondergebiet für die Anlegung eines Campingparks entfällt.

Für einen 'Ibilbereich dieses Gebietes in einer Größe von ca. 2 ha wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung eines Hotels mit Nebenanlagen ausgewiesen.

2. Ortsgemeinde Girod:

Umwandlung einer Wohnbaufläche in eine gemischte B aufläche im Ortsteil Kleinholbach an der L 314.

3. Stadt Montabaur:

Umwandlung einer gemischten Baufläche in eine Wohnbauflä­che in Vollzug der Bebauungspläne »Altstadt II«, »Altstadt III«, »Altstadt V« und »Östliche Bahnhofstraße«.

4. Ortsgemeinde Kadenbach:

Ausweisung einer Wohnbaufläche nordwestlich des Baugebie­tes »Auf der Höh«.

Die Änderungen wurden im einzelnen wie folgt begründet:

Zu 1:

In dem seit 1980 geltenden verbindlichen Flächennutzungsplan wurde das im Gemarkungsteil »Denzerheide« liegende ca. 19 ha große Gebiet als Sonderbaufläche mit der besonderen Zweckbe­stimmung eines Campingplatzes ausgewiesen.

Inzwischen zeigt es sich, daß die Konzeption für die Errichtung eines Campingparkes auf gegeben werden kann, zumal auch der Betreiber der Anlage kein nachhaltiges Interesse an einer Ver­wirklichung mehr hat. D agegen besteht für die Errichtungeiner Hotelanlage mit Nebeneinrichtungen ein konkretes Ansied­lungsinteresse. Ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren wurde inzwischen eingeleitet, jedoch konnte dieses Verfahren bisher nicht abgeschlossen werden, da eine entsprechende Kor­rektur des Flächennutzungsplanes noch nicht erfolgt war. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird somit die Grundlage für den Abschluß des Bebauungsplanverfahrens ge­schaffen.

Inhalt des Bebauungsplanes ist es ausschließlich, daß für die Hotelanlage eine Überbaubarkeit ausgewiesen wird, die Neben­einrichtungen einer Hotelanlage (Ibnnisplätze, Stellplätze u. dgl.) sowie die erforderlichen landespflegerischen Ausgleichs­flächen dargestellt werden. Desweiteren wird eine lediglich zwei­geschossige Bauweise zugelassen.

Die landespflegerischen Belange wurden in einer Umweltverträglichkeitsstudie dargestellt, in der die Auswir­kung des Hotels und seiner Nebenanlagen auf die umgebende Landschaft geprüft wurde.

Zu 2:

Die Ortsgemeinde Girod beabsichtigt, den für die Ortslage Kleinholbach geltenden Bebauungsplan »Kleinholbach« zu än­dern und den an der L 314 gelegenen und bisher als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich in ein Dorf gebiet umzu wan­deln. Der Planänderung liegt der Gedanke zugrunde, wegen der dort seit Jahren gewachsenen dörflichen Struktur sowie auch wegen der auf der L 314 vorhandenen Verkehrsbelastung eine Umwandlung - wie im übrigen Bereich an der L 314 auch - in ein Dorfgebiet vorzunehmen.

Das bedeutet, daß auch der Flächennutzungsplan insoweit zu korrigieren und von einer Wohnbaufläche in eine gemischte B au­fläche umzuwandeln ist.

Zu 3:

Der Planänderungsbereich, der im groben das Gebiet Bahnhof­straße, Kleiner und Großer Markt, Kirch-/Elisabethen-/Hospi- talstraße umfaßt, ist im Flächennutzungsplan noch als ge­mischte Baufläche (M) ausgewiesen. Die Stadt Montabaur hat jedoch für dieses Gebiet die genannten Bebauungspläne aufge- stellt und in diesen Plangebieten als Art der baulichen Nutzung jeweils ein besonderes Wohngebiet nach § 4 a BauNVO ausge­wiesen. Gekennzeichnet sind diese bebauten Gebiete dadurch, daß sie einerseits überwiegend von einer Wohnnutzung geprägt sind, daß dort aber andererseits auch bestimmte, mit der Wohn- nutzungnoch verträgliche andere-z.B. gewerbliche-Nutzungen vorhanden sind.

Die Bebauungspläne sollen sicherstellen, daß die mit der Wohn- /Einzelhandelsnutzung nicht verträglichen Nutzungen (Ver- gnügunsstätten wie Spielhallen u. dgl.) ausgeschlossen werden. Der Baugebietstyp eines besonderen Wohngebietes ist als eine Unterart dem Bauflächentyp der Wohnbaufläche zugeordnet mit der Folge, daß der FNP bei einer Umwandlung entsprechend korrigiert werden muß.

Zu 4:

Die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Kadenbach gingen zunächst dahin, eine ca. 0,4 ha große Fläche nordwestlich der Ortslage, angrenzend an das Baugebiet »Am Krämer«, als Wohnbaufläche auszuweisen.

Inzwischen hat der Ortsgemeinderat Kadenbach den Beschluß gefaßt, von dieser Planung Abstand zu nehmen und stattdessen angrenzend an das Baugebiet »Auf der Höh« eine Wohnbauflä­che in vergleichbarer Größe auszuweisen. Durch die B auflächen- ausweisung kann dem kurzfristigen Bedarf Rechnung getragen werden.

Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuer­wehr der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen Die ag. Satzung wurde vom Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen. Gleichzeitig stimmte der Rat der bisherigen Rege­lung zu, 60 % der berechneten Personaleinsatzkosten an die Ka­meradschaftskasse der einsatzfahrenden Feuerwehreinheit zu überweisen.