Montabaur
Nr. 32/92
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Umweltpreis der Verbandsgemeinde Montabaur
Die Fraktion »Die Grünen« beantragte die Einführung eines
Umweltpreises in der Verbandsgemeinde Montabaur.
Alle im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen sprachen sich für die Einrichtung eines solchen Preises aus und beauftragten den Umweltbeirat der Verbandsgemeinde Montabaur, Ziele des Umweltpreises, den Personenkreis der möglichen Preisträger, den Vergabeturnus und die Preishöhe festzulegen. Der Beschluß hierzu erging einstimmig.
Maßnahmeprogramm zur Rettung der Ozonschicht Ebenfalls einstimmig wurde vom Verbandsgemeinderat auf Antrag der SPD-Fraktion ein Maßnahmeprogramm zur Rettung der Ozonschicht im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen. Dieses Programm beinhaltet im wesentlichen zwei Punkte:
1. Überprüfung der Feuerlöscher in allen Gebäuden der Verbandsgemeinde Montabaur. Es soll insbesondere festgestellt werden, ob halogenhaltige Feuerlöscher vorhanden sind, die dringend bei der nächsten fälligen Funktionsprüfung mit umweltfreundlichen Alternativen versehen werden sollen.
2. Firmen, die Ausschreibungsunterlagen der Verbandsgemeinde Montabaur anfordem, erhalten mit diesen Ausschreibungen Informationsblätter mit Hinweisen auf Alternativen zu ozonschädigenden Stoffen. Sie werden auf gefordert, bei ihren Angeboten diese Hinweise zu berücksichtigen und in ihrem Angebot darauf zu verweisen.
Erweiterung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorfemeuerung durch die Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuß der Verbandsgemeinde Montabaur hat sich in seiner Sitzung am 20.02.1992 dafür ausgesprochen, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorfemeuerung durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu ergänzen.
Die förderungsfähigen Maßnahmen sollen künftig auch auf die Errichtung/Rückgewinnung von Lebensmittelläden (Nachbarschaftsläden) erweitert werden.
Der Haupt- und Finanzausschuß hat sich dafür ausgesprochen, die Höhe der Förderung (§ 5) im Einzelfall gesondert festzulegen.
Der Verbandsgemeinderat beschloß nun in seiner Sitzung am 16.07.1992 einstimmig, den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen und die Richtlinien über die Zuschüsse für Maßnahmen der Dorfemeuerung entsprechend zu ändern.
Die erweiterten Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
In diesem Zusammenhang informierte der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Heinz Reusch, über den derzeitigen Sachstand bezüglich der Errichtung von Nachbarschaftsläden in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur. Er erklärte, zur Zeit stehe die Verbandsgemeindeverwaltung mit drei Ortsgemeinden (Oberelbert, Niederelbert und G örgeshausen) in Kontakt. In der Ort sgemeinde Oberelbert könne man nach den geführten Gesprächen davon ausgehen, demnächst einen Nachbarschaftsladen zu eröffnen.
Ergänzung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen Die vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 19.12.1991 eingeleitete 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 16.07.1992 einstimmig um folgende Änderungen ergänzt:
1. Ortsgemeinde Eitelbom:
Das im Gemarkungsbereich »Denzerheide« in einer Größe von ca. 19 ha ausgewiesene Sondergebiet für die Anlegung eines Campingparks entfällt.
Für einen 'Ibilbereich dieses Gebietes in einer Größe von ca. 2 ha wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung eines Hotels mit Nebenanlagen ausgewiesen.
2. Ortsgemeinde Girod:
Umwandlung einer Wohnbaufläche in eine gemischte B aufläche im Ortsteil Kleinholbach an der L 314.
3. Stadt Montabaur:
Umwandlung einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche in Vollzug der Bebauungspläne »Altstadt II«, »Altstadt III«, »Altstadt V« und »Östliche Bahnhofstraße«.
4. Ortsgemeinde Kadenbach:
Ausweisung einer Wohnbaufläche nordwestlich des Baugebietes »Auf der Höh«.
Die Änderungen wurden im einzelnen wie folgt begründet:
Zu 1:
In dem seit 1980 geltenden verbindlichen Flächennutzungsplan wurde das im Gemarkungsteil »Denzerheide« liegende ca. 19 ha große Gebiet als Sonderbaufläche mit der besonderen Zweckbestimmung eines Campingplatzes ausgewiesen.
Inzwischen zeigt es sich, daß die Konzeption für die Errichtung eines Campingparkes auf gegeben werden kann, zumal auch der Betreiber der Anlage kein nachhaltiges Interesse an einer Verwirklichung mehr hat. D agegen besteht für die Errichtungeiner Hotelanlage mit Nebeneinrichtungen ein konkretes Ansiedlungsinteresse. Ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren wurde inzwischen eingeleitet, jedoch konnte dieses Verfahren bisher nicht abgeschlossen werden, da eine entsprechende Korrektur des Flächennutzungsplanes noch nicht erfolgt war. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird somit die Grundlage für den Abschluß des Bebauungsplanverfahrens geschaffen.
Inhalt des Bebauungsplanes ist es ausschließlich, daß für die Hotelanlage eine Überbaubarkeit ausgewiesen wird, die Nebeneinrichtungen einer Hotelanlage (Ibnnisplätze, Stellplätze u. dgl.) sowie die erforderlichen landespflegerischen Ausgleichsflächen dargestellt werden. Desweiteren wird eine lediglich zweigeschossige Bauweise zugelassen.
Die landespflegerischen Belange wurden in einer Umweltverträglichkeitsstudie dargestellt, in der die Auswirkung des Hotels und seiner Nebenanlagen auf die umgebende Landschaft geprüft wurde.
Zu 2:
Die Ortsgemeinde Girod beabsichtigt, den für die Ortslage Kleinholbach geltenden Bebauungsplan »Kleinholbach« zu ändern und den an der L 314 gelegenen und bisher als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich in ein Dorf gebiet umzu wandeln. Der Planänderung liegt der Gedanke zugrunde, wegen der dort seit Jahren gewachsenen dörflichen Struktur sowie auch wegen der auf der L 314 vorhandenen Verkehrsbelastung eine Umwandlung - wie im übrigen Bereich an der L 314 auch - in ein Dorfgebiet vorzunehmen.
Das bedeutet, daß auch der Flächennutzungsplan insoweit zu korrigieren und von einer Wohnbaufläche in eine gemischte B aufläche umzuwandeln ist.
Zu 3:
Der Planänderungsbereich, der im groben das Gebiet Bahnhofstraße, Kleiner und Großer Markt, Kirch-/Elisabethen-/Hospi- talstraße umfaßt, ist im Flächennutzungsplan noch als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Die Stadt Montabaur hat jedoch für dieses Gebiet die genannten Bebauungspläne aufge- stellt und in diesen Plangebieten als Art der baulichen Nutzung jeweils ein besonderes Wohngebiet nach § 4 a BauNVO ausgewiesen. Gekennzeichnet sind diese bebauten Gebiete dadurch, daß sie einerseits überwiegend von einer Wohnnutzung geprägt sind, daß dort aber andererseits auch bestimmte, mit der Wohn- nutzungnoch verträgliche andere-z.B. gewerbliche-Nutzungen vorhanden sind.
Die Bebauungspläne sollen sicherstellen, daß die mit der Wohn- /Einzelhandelsnutzung nicht verträglichen Nutzungen (Ver- gnügunsstätten wie Spielhallen u. dgl.) ausgeschlossen werden. Der Baugebietstyp eines besonderen Wohngebietes ist als eine Unterart dem Bauflächentyp der Wohnbaufläche zugeordnet mit der Folge, daß der FNP bei einer Umwandlung entsprechend korrigiert werden muß.
Zu 4:
Die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Kadenbach gingen zunächst dahin, eine ca. 0,4 ha große Fläche nordwestlich der Ortslage, angrenzend an das Baugebiet »Am Krämer«, als Wohnbaufläche auszuweisen.
Inzwischen hat der Ortsgemeinderat Kadenbach den Beschluß gefaßt, von dieser Planung Abstand zu nehmen und stattdessen angrenzend an das Baugebiet »Auf der Höh« eine Wohnbaufläche in vergleichbarer Größe auszuweisen. Durch die B auflächen- ausweisung kann dem kurzfristigen Bedarf Rechnung getragen werden.
Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen Die ag. Satzung wurde vom Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen. Gleichzeitig stimmte der Rat der bisherigen Regelung zu, 60 % der berechneten Personaleinsatzkosten an die Kameradschaftskasse der einsatzfahrenden Feuerwehreinheit zu überweisen.

