Montabaur
Nr. 32/92
m
Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt. Den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Ausgefertigt:
6430 Montabaur, 03. August 1992 (S.) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1992 vom 03.08.1992
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die durch Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.07.1992 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan in der vorliegenden Form festgesetzt.
§2
Sonstige Änderungen ergeben sich nicht.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 27. Juli 1992
Kreisverwaltung (S.) Weinert
des Westerwaldkreises Landrat
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.08.92 bis 20.08.92 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 112, Konrad-Adenau- er-Platz 8,6430 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr öffentlich aus.
Montabaur, 03. August 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO)
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
“Die Verwaltung informiert”
Internationale Westerwälder Reitertage
Am Samstag, 08. August 1992 und Sonntag, 09. August 1992 finden auf der Reitanlage in Montabaur-Horressen die Internationalen Westerwälder Reitertage statt. Aus diesem Grund ist am 08. August 1992 die Buchenstraße von der Mainzer Straße bis zur Waldschule halbseitig und am 09. August 1992 ganzseitig gesperrt. Wir bitten um Beachtung.
Parkplätzefür die Veranstaltung befinden sich an der Waldschule, auf der Wiese unterhalb der Waldschule, zwischen dem Tten- nisplatz und der Reitanlage sowie auf den Wiesen an der Meisenstraße.
Folgen Sie bitte den Anweisungen der Ordnungskräfte.
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
Manöver der Bundeswehr Manöverraum: Großer Feldberg (Taunus) und Montabaurer Höhe (Alarmstange)
Zeitraum: 10.08. bis 26.08.1992
Truppenstärke: ca. 70 Soldaten, bis zu 70 Radfahrzeuge
Fahrzeuge: bis zu 70 Radfahrzeuge
Art der Übung: Fernmeldeübung der CENTAG Heidelberg
Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sind für das kommende Ausbildungsjahr (01.07./01.08.1993) folgende Ausbildungsplätze zu besetzen:
1 Anwärter(in)
für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Einstellungsvoraussetzung: Fachhochschulreife, Ausbildungszeit 3 Jahre) sowie
2 Anwärter(innen)
für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (Einstellungsvoraussetzung: Mittlere Reife/Hauptschulabschluß + Dienstanfängerzeit, Ausbildungszeit 2 Jahre) oder 2 Auszubildende
für den Aüsbildungsberuf der/des Verwaltungsf achangestell- ten (Einstellungsvoraussetzung: Hauptschulabschluß oder Mittlere Reife, Ausbildungszeit 3 Jahre).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) werden bis zum 15. September 1992 erbeten an die
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt - Postfach 12 62 6430 Montabaur.
Bereits eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Notizen aus der Sitzung
des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 16.07.1992
Wahl eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk III der Verbandsgemeinde Montabaur
Einstimmig wählte der Verbandsgemeinderat Gerhard Schumann, Am Beul 14, 6431 Untershausen, zum Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk III, der die Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach umfaßt.
Die Ernennung des Schiedsmannes erfolgt aufgrund des Vorschlages der Verbandsgemeinde durch den Direktor des Amtsgerichtes. Der Vorschlag der Verbandsgemeinde wird durch Wahl des Verbandsgemeinderates unterbreitet.
Resolution zur Ortsumgehung Neuhäusel, B 49 verabschiedet Der Verbandsgemeinderat beschloß auf Antrag der CDU-Frak- tion nachfolgende Resolution zur OrtsumgehungNeuhäusel, B 49:
Mit großer Enttäuschung haben wir aus den Medien entnommen, daß bei der jetzt anstehenden Fort schreibung des Bundesverkehrswegesplanes die Ortsumgehung Neuhäusel, B 49, zunächst nicht in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen wurde
Nahezu 20.000 Fahrzeuge pro Tag durchfahren die Gemeinde Neuhäusel. Dies ist eine Belastung, die man den Bürgern nicht mehr zumuten kann und darf.
Die OrtsumgehungNeuhäusel ist auch im Zusammenhang mit der Planung der Schnellbahnneubaustrecke Köln-Rhein/Main von besonderer Bedeutung, damit der Wirtschaftsraum Koblenz an einen möglichen Haltepunkt im Raum Montabaur gut angebunden ist.
Wir bitten, die Planung der OrtsumgehungNeuhäusel im Zuge der Bundesstraße 49, die im Vorgriff auf die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan bereits von der Straßenverwaltung und dem Straßenneubauamt Vallendar begonnen wurde, mit allem Nachdruck seitens des Landes Rheinland-Pfalz voranzu- bringen und möglichst bald ausführungsreife Baupläne erstellen zu lassen.
Die Resolution wurde vom Verbandsgemeinderat mit 26 Ja- Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen verabschiedet.

