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Montabaur

10

Nr. 32/92

Ebenfalls neu sind die probeweise eingeführten Rück­fahrt Möglichkeiten an den Wochenenden von Montabaur in die Augst.

Ab Konrad-Adenauer-Platz :

Fr. + Sa. : 22.45 Uhr

Sonntag : 22.15 Uhr

Die Wochenendlinie Nentershausen - Limburg wurde -aufgrund der mangelnden Nachfrage - zum 31.07.1992 eingestellt.

Nach wie vor verkehrt das Anruf-Sammeltaxi auf der Eisbachtal­linie Görgeshausen - Montabaur .

AST-Abfahrtzeiten in Richtung Hontabaur

Haltestellen 1

ab

Mo. - Fr.

Saas tag

Sonn* und Felerta

9«

Eschelbach

19.10

P

09.50

15.55

18.55

15.5'

18.55

Eigendorf

a

*

n

.....

15.50

18.50

15.5C

18.50

Horressen

.....

15.45

18.45

15.45

18.45

Montabaur

K.-A.-P.

19.30

10.00

JLffl

19.00

J2a£2!

F: nur an schul freien Tagen

AST-Abfahrtzaitan in Richtung Eschelbach/ Horressen

Haltestellen

Mo.-Fr.

Samstag

Sonn-

und F

eiertage

Montabaur

a

b

09.50

21.00

23.00

-?

11.45

14.30

17.30

2I.0C

23.00

14.30

17.30

21.00

23.00

Eschelbach

10.00

21.05

23.05

11.50

14.35

17.35

21.0!

23.0!

14.3!

17.3!

21.0!

23.0'

Eigendorf

.....

21.10

23.10

11.55

14.40

17.40

21.1(

23.10

14.40

17.40

21.10

23.10

Horressen

a

W

n

21.15

23.15

12.00

14.45

17.45

21.15

23.15

14.4!

17.4!

21.1!

23.1!

Prämien zur Erhaltung des Mutterkuhbestandes 1992

öffentliche Bekanntmachung

Bis zum 15. Dezember 1992 können Anträge auf Prämie zur Er­haltung des Mutterkuhbestandes gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Haupt- und Nebenerwerbsland­wirte.

Die Prämie wird nur für solche Mutterkühe gewährt, die einer anerkannten Fleischrasse angehören oder durch Kreuzung mit einer dieser Hassen entstanden sind und ausschließlich zur Auf­zucht von Kälbern eingesetzt werden. Der Betrieb darf weder Milch noch Milchprodukte vermarkten.

Milcherzeuger mit einer Milch-Referenzmenge von bis zu 60.000 kgkönnen darüber hinaus für bis zu 10 der in ihrem Betrieb ne­ben den Milchkühen gehaltenen Mutterkühen ebenfalls einen Prämienantrag stellen.

Alle zur Prämie gemeldeten Mutterkühe müssen spätestens beim Antragseingang eine dauerhafte, gut sichtbare Kenn­zeichnung tragen. Die Kenn-Nummern der betreffenden Tiere müssen auf dem Prämienantrag sowie in einem vomErzeuger zu führenden Bestandsverzeichnis aufgeführt werden.

Antrags vordrucke mit dem dazugehörenden Merkblatt können bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1, 6430 Montabaur, Zimmer-Nr. N 163, Tbl.: 02602/124 271 oder 124 371, an gefordert werden.

Die Anträge müssen bis spätestens 16. Dezember 1992 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein.

Wichtiger Hinweis:

Bund und Länder haben sich über die verlängerte Antragsfrist

bis zum 16. Dezember 1992 geeinigt, um den Betrieben die Mög­lichkeit zu geben, ihre Mutterkuhbestände aufzustocken bzw. ihre Betriebsorganisation auf die Mutterkuhhaltung umzustel­len.

Darüber hinaus einigten sich Bund und Länder auf das Refe­renzjahr 1992. D.h. die 1992 erworbenen Prämienrechte werden nach den Beschlüssen der Agrarminister zur Reform der ge­meinsamen Agrarpolitik vom 21. Mai 1992 für die Berechnung der PrämienansprUche in den Folgejahren zugrunde gelegt.

Abt. 7/73 - Az.: 760-17

5430 Montabaur, 30.07.1992 Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises i.V. Dr.Stadtfeld Veterinärdirektor

Natur- und Umwelt-Info

Ölflecken durch Motoren

In einem Hinweisblatt wird auf die Gefahren, die von Öl auf die Umwelt ausgehen können, hingewiesen. Aus undichten, vor al­lem älteren Motoren tropft Öl auf die Straßen und Parkplätze. Dadurch werden Boden und Grundwasser verunreinigt.