Montabaur
Nr. 29/92
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederelbert am 21.05.1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
5431 Niederelbert, 13. Juli 1992 Bode
Ortsbürgermeister
Kirmes 1992
Die Bevölkerung wird gebeten, ausgeblasene Eier für den Kir- mes-Gickel zu sammeln.
Die Eier werden in den nächsten Tagen abgeholt.
SV »Blau-Weiß«
Waldfest vom 17. bis 19.07.1992 PROGRAMMABLAUF:
Freitag, 17.07., 17.00 Uhr Empfang unserer Gäste aus Klen- gel-S.
Samstag, 18.07., 16.00 Uhr Spiel der Alten Herren gegen Klen- gel-S., 19.00 Uhr traditionelles Waldfest Sonntag, 19.07., 11.00 Uhr Frühschoppen, Kinderflohmarkt, Spielfest mit der Spielburg,
12.30 Uhr Erbsensuppenessen, 14.00 Uhr Beginn »Spiel ohne Grenzen«
Achtung! Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung in der Elberthalle statt.
Betreuer für die 2. Mannschaft (Fußball) gesucht. Interessenten melden sich bitte beim Vorstand.
Aktiventreff«
Am 24.07.1992 treffen sich die aktiven Spieler der 1. und 2. Mannschaft sowie alle fußballinteressierten Elberter um 19.30 Uhr im Sportlerheim.
MGV »Hoffnung« Niederelbert Wir möchten alle Sänger nochmals darauf hinweisen, daß die Gesangstunde am Freitag, 17.07., bereits um 17.30 Uhr im Vereinslokal beginnt.
Am Sonntag, 19.07., fahren wir zum Gruppenfest nach Welschneudorf.
_ Oberelbert _
öffentliche Bekanntmachung Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberelbert am 02.06.1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, dienach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
5431 Oberelbert, 13. Juli 1992 Jung
Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
BUrgerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von
Rheinland-Pfalz (GemO)vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlungfindet in der Ortsgemeinde Oberelbert am
20 . Juli 1992 in der Gaststätte »Zur guten Quelle«, 20.00 Uhr
statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger. Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tb ilnahm e an der Bürgerversammlung eingeladen.
Oberelbert/Montabaur, 16.07.1992
Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Jung, Ortsbürgermeister iV. Reusch, I. Beigeordneter
Sportverein Oberelbert - Abt. Fußball - Am Sonntag, 19.07.1992, findet in Oberelbert ein C-Ju- gend-Fußballtumier statt. Das erste Spiel beginnt um 10.00 Uhr. Ende wird gegen 17.00 Uhr sein. Tbilnehmende M annschaf- ten sind die Eintracht Glas-Chemie, Montabaur-Horressen, JSG Elbert, JSG Arbach-Bad Ems, Sportfreunde Eisbachtal, Eintracht Lahnstein, TUS Ahrbach.
Hier kann der interessierte Zuschauer einen Überblick über die geleistete Jugendarbeit gewinnen. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.
Frauengymnastik Oberelbert
Am 20. Juli wollen wir uns bei schönem Wetter zu einem Spaziergang treffen. Treffpunkt: 19.30 Uhr am Sportlerheim.
_ Welschneudorf _
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am
Dienstag, 21. Juli 1992, um 19.30 Uhr
im Rathaus statt.
Tagesordnung:
-1. Öffentliche Sitzung -
1. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1991
2. Beratung und Beschlußf assung über die Auf Stellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1992 bi3 1996
4. BeratungundBeschlußfassungüberdieAnschaffungeiner Leichenkühltruhe
5. Beratung und Beschlußfassung über die Befestigung des Parkplatzes am Friedhof
6. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Birkenweges - Straßenbeleuchtung -
7. Beratung und Beschlußfassung über geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Montabaurer-fBad Emser Straße
, 8. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag bezüglich der Errichtungeines 3. Tfennisplatzes und eines Umkleidegebäudes 9. Verschiedenes - II. Nichtöffentliche Sitzung -
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Verschiedenes
Welschneudorf, 13.07.1992 Heiden, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Männergesangverein MGV »Eintracht 1892« Welschneudorf feiert in der Zeit vom 17.07. bis 19.07.1992 seinen 100. Geburtstag. Ichnehmedieses Jubiläum unseres ältesten und traditionsreichen Vereins gerne zum Anlaß, um auch im N amen der Ortsgemeinde herzliche Glückwünsche zu übermitteln. Der Verein bildet einen festen Bestandteil in unserer Gemeinschaft, gehört einfach dazu und ist deshalb aus ihr gar nicht mehr wegzudenken. Das Jubelfest erfüllt deshalb nicht nur den Verein und seineMitglieder mitFreundeundStolz. Glücklich schätzen darf sich auch die Gemeinde, die einen solchen Verein, längst eigentlich schon eine Institution, bei sich aktiv weiß.

