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Montabaur

Nr. 29/92

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederelbert am 21.05.1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

5431 Niederelbert, 13. Juli 1992 Bode

Ortsbürgermeister

Kirmes 1992

Die Bevölkerung wird gebeten, ausgeblasene Eier für den Kir- mes-Gickel zu sammeln.

Die Eier werden in den nächsten Tagen abgeholt.

SV »Blau-Weiß«

Waldfest vom 17. bis 19.07.1992 PROGRAMMABLAUF:

Freitag, 17.07., 17.00 Uhr Empfang unserer Gäste aus Klen- gel-S.

Samstag, 18.07., 16.00 Uhr Spiel der Alten Herren gegen Klen- gel-S., 19.00 Uhr traditionelles Waldfest Sonntag, 19.07., 11.00 Uhr Frühschoppen, Kinderflohmarkt, Spielfest mit der Spielburg,

12.30 Uhr Erbsensuppenessen, 14.00 Uhr Beginn »Spiel ohne Grenzen«

Achtung! Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung in der Elberthalle statt.

Betreuer für die 2. Mannschaft (Fußball) gesucht. Interessenten melden sich bitte beim Vorstand.

Aktiventreff«

Am 24.07.1992 treffen sich die aktiven Spieler der 1. und 2. Mannschaft sowie alle fußballinteressierten Elberter um 19.30 Uhr im Sportlerheim.

MGV »Hoffnung« Niederelbert Wir möchten alle Sänger nochmals darauf hinweisen, daß die Gesangstunde am Freitag, 17.07., bereits um 17.30 Uhr im Ver­einslokal beginnt.

Am Sonntag, 19.07., fahren wir zum Gruppenfest nach Welsch­neudorf.

_ Oberelbert _

öffentliche Bekanntmachung Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberelbert am 02.06.1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, dienach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

5431 Oberelbert, 13. Juli 1992 Jung

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

BUrgerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von

Rheinland-Pfalz (GemO)vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlungfindet in der Ortsgemeinde Oberelbert am

20 . Juli 1992 in der Gaststätte »Zur guten Quelle«, 20.00 Uhr

statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger. Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tb ilnahm e an der Bürgerversammlung eingeladen.

Oberelbert/Montabaur, 16.07.1992

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Jung, Ortsbürgermeister iV. Reusch, I. Beigeordneter

Sportverein Oberelbert - Abt. Fußball - Am Sonntag, 19.07.1992, findet in Oberelbert ein C-Ju- gend-Fußballtumier statt. Das erste Spiel beginnt um 10.00 Uhr. Ende wird gegen 17.00 Uhr sein. Tbilnehmende M annschaf- ten sind die Eintracht Glas-Chemie, Montabaur-Horressen, JSG Elbert, JSG Arbach-Bad Ems, Sportfreunde Eisbachtal, Eintracht Lahnstein, TUS Ahrbach.

Hier kann der interessierte Zuschauer einen Überblick über die geleistete Jugendarbeit gewinnen. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.

Frauengymnastik Oberelbert

Am 20. Juli wollen wir uns bei schönem Wetter zu einem Spazier­gang treffen. Treffpunkt: 19.30 Uhr am Sportlerheim.

_ Welschneudorf _

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf fin­det am

Dienstag, 21. Juli 1992, um 19.30 Uhr

im Rathaus statt.

Tagesordnung:

-1. Öffentliche Sitzung -

1. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außer­planmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1991

2. Beratung und Beschlußf assung über die Auf Stellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1992 bi3 1996

4. BeratungundBeschlußfassungüberdieAnschaffungeiner Leichenkühltruhe

5. Beratung und Beschlußfassung über die Befestigung des Parkplatzes am Friedhof

6. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Bir­kenweges - Straßenbeleuchtung -

7. Beratung und Beschlußfassung über geschwindigkeitsre­duzierende Maßnahmen in der Montabaurer-fBad Emser Straße

, 8. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag be­züglich der Errichtungeines 3. Tfennisplatzes und eines Um­kleidegebäudes 9. Verschiedenes - II. Nichtöffentliche Sitzung -

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

3. Grundstücksangelegenheiten

4. Verschiedenes

Welschneudorf, 13.07.1992 Heiden, Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Männergesangverein MGV »Eintracht 1892« Welschneu­dorf feiert in der Zeit vom 17.07. bis 19.07.1992 seinen 100. Ge­burtstag. Ichnehmedieses Jubiläum unseres ältesten und tradi­tionsreichen Vereins gerne zum Anlaß, um auch im N amen der Ortsgemeinde herzliche Glückwünsche zu übermitteln. Der Ver­ein bildet einen festen Bestandteil in unserer Gemeinschaft, ge­hört einfach dazu und ist deshalb aus ihr gar nicht mehr wegzu­denken. Das Jubelfest erfüllt deshalb nicht nur den Verein und seineMitglieder mitFreundeundStolz. Glücklich schätzen darf sich auch die Gemeinde, die einen solchen Verein, längst eigent­lich schon eine Institution, bei sich aktiv weiß.