Montabaur
Nr. 29/92
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Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB):
In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat von Nentershausen die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom 27.07.1992 bis 27.08.1992 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, während de Kem- arbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis
16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.
Nentershausen, 09.07.1992 LV. Wagner, 1. Beigeordneter
CDU-Gemeindeverband Montabaur und CDU-Ortsverband Montabaur-Ost »Schulpolitik in Rheinland-Pf alz«! Die Schulpolitik in Rheinland-Pfalz ist Thema einer Veranstaltung des CDU-Gemeindeverban- des Montabaur und des CDU-Ortsverbandes Montabaur-Ost am Freitag, 17. Juli 1992, um 20.00 Uhr in der alten Tlimhalle in Nentershausen. Die schulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Margot Nienkämper, MdL und der Rektor der Waldschule Montabaur-Horressen, Werner Greif, nehmen zu aktuellen Fragen der Schulpolitik Stellung. Interessierte sind zu dieser Veranstaltung eingeladen.
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Sommemachtsfest des Spielmannszuges Nentershausen
Am 26. und 26.07.1992 findet das traditionelle Sommemachtsfest des Spielmannszuges statt. Zu Tänz und Musik unter freiem Himmel im 'Ibrahallengarten (bei schlechter Witterung in der alten Tlimhalle) wird am Samstag ab 19.00 Uhr und am Sonntag ab 10.00 Uhr zum F amili enfrühschoppen eingeladen. Für Speis und Ttank in gewohnter Qualität ist bestens gesorgt. Das musikalische Programm bestreiten unsere Freunde aus Suhltal /Thüringen, der Musik verein Hoher und natürlich der Spielmannszug Nentershausen. Unterhaltung wird für alt und jung geboten.
125jährige Jubiläumskirmes in Nentershausen - Voranzeige •
- Tennisclub 87 Nentershausen e.V. -
Aus Anlaß unserer diesjährigen 125 jährigen Kirmes findet am 14. August 1992, um 20.00 Uhr eine Jugendveranstaltung mit der Gruppe X-RAY in der alten Tümhalle Nentershausen statt.
Eintrittspreis für die Abendkasse DM 6,00, im Kartenvorverkauf DM 5,00.
Vorverkaufsstellen: Elektro-Schlicht, Nentershausen sowie die Eisbachtal-Apotheke, Klaus Schäfer.
Kirmesburschen aufgepaßtt
Alle Kirmesburschen, die 1992 mit unter den Kirmesbaum gehen, treffen sich am Freitag, 17. Juli 1992, um 19.00 Uhr am Marktplatz, da von einem Fotografen Bilder gemacht werden. Zieht bitte alle das Kirmeshemd an und bringt den Kirmeshut mit.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Am Sonntag, 19.07.1992, nehmen wir am Feuerwehrfest in Molsberg teil. Abfahrt 13.00 Uhr.
_ Niedererbach __
SV N1920 iedererbach e.V.
Die Seniore nm a nn schaften beginnen am 24.07., 19.00 Uhr mit dem Vörbereitungstraining auf die neue Saison.
Jugendspielbetrieb: Für die B-Jugend beginnt das Training am 06.08.1992 um 17.30 Uhr. DieF-Jugend trainiert ab 18.08.1992, Beginn 17.30 Uhr. Unsere Kleinsten treffen sich erstmals am 20.08.1992 um 17.00 Uhr.
Nomborn
öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Nombom am 30.06.1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienst stunden aua Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nich t aufgenommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.
5431 Nombom, 13. Juli 1992 Brach, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Nombom
Eine Übung der Gruppe 2 ist am Freitag, dem 17. Juli, um 19.00 Uhr.

