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Montabaur

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Nr. 29/92

_ Nentershausen _

öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Nentershausen am 26.06.1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststun­den aus.

Gegen die Vorschlagslisten k ann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 3 2 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.

6431 Nentershausen, 13. Juli 1992 Perne, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Im Wiesenmorgen« der Ortsgemeinde Nentershausen;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 10.03.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Wie­senmorgen« wie folgt zu ändern:

DieüberbaubarenFlächen werden bis auf 3,00 m (bisher 6,00 m) an die Erschließungsstraße und die im südlichen Tfeil bereits vorhan-

Erweiterung des Be­bauungsplanes »Im Wiesenmorgen« (in der nebenstehenden Planskizze als 2. Teil gekennzeichnet) der Ortsgemeinde Nen­tershausen; hier: Veröffentli­

chung des Erweite­rungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbu­ches (BauGB)

Der Ortsgemeinde­rat von Nentershau­sen hat in seiner Sit­zung am 26.06.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Wiesenmorgen« wie folgt zu erwei­tern:

Der rechtsverbindli­che Bebauungsplan

»Im Wiesenmorgen« wirdum einelfeilfläche östlich des Weges Nr. 1057/3 und westlich des Weges Nr. 5376 im Gemarkungsteil »Auf dem Bauderst« (Flurstücke Nr. 1036 -1052 und 1064 -1088) erweitert.

Der Erweiterungsbereich ist in der obigen Planskizze als 2. Tfeil dargestellt. Der als 1. Tfeil gekennzeichnete Planbereich bezieht sich lediglich auf die oben angesprochene Änderung des Bebauungsplanes »Im Wiesenmorgen«.

Der Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt n der Zeit

vom 27.07.1992 bis 27.08.1992 (einschließlich)

beider VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienst­stunden.

Nentershausen, 09.07.1992 LV. Wagner, 1. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolfen - Am hohen Hain« der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 26.06.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain« wie folgt zu ändern:

Der Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain« wird in einem Tfeilbereich, der wie folgt begrenzt wird

- im Norden: von der Lahnstraße, dem Wirtschaftsweg Nr. 6805/1 und 5801

- im Osten: vom Wirtschaftsweg Nr. 5658 (Waldrandweg)

- im Süden: vom Wirtschaftsweg Nr. 3060

- im Westen: vom Wirtschaftsweg Nr. 5650 geändert.

Im Änderungsbereich werden neu festgesetzt:

- die öffentlichen Verkehrsflächen (Fortführung der Lahnstraße und Ausweisung einer weiteren öffentlichen Verkehrsfläche am südöstlichen Plangebietsrand)

- die überbaubaren Grundstücksflächen

- die Ausweisung einer »Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft« im Bereich der Flur­stücke Nr. 3698 - 3703, 3719 - 3724, 3741 - 3745. (

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Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

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