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Montabaur

CDU-Ortsverband Simmern

Dienstag, 7. Juli 1992,20.00 Uhr, im Hotel Waldhof, Hauptstra­ße 81, Stammtisch. Wir laden Fraktion, Vorstand und interes­sierte Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Jugendlichen, herzlich ein.

Thema: Info über »Anruf Sammeltaxi« und »Öffentlicher Perso- nen-Nahverkehr« durch Herrn Jodlauk von der Verbandsge­meinde Montabaur.

Kirmesgesellschaft

Die nächste Sitzung der Kirmesgesellschaft findet am Donners­tag, 2. Juli 1992 um 20.30 Uhr im Hotel Waldhof statt.

Hierzu sind alle interessierten Jugendlichen der Gemeinde ein­geladen.

Waldfest des MGV »Apollonia« 1962 Simmern e.V.

Zu unserem diesjährigen Waldfest am Samstag, 4. und Sonntag, 6. Juli 1992, am Sportplatz vor dem Vereinsheim des SC Sim- mero, laden wir alle Einwohner und Freunde des Gesangs aus Simmern und den umliegenden Gemeinden herrzlich ein. Beginn: Am Samstag ab 18.00 Uhr, am Sonntag ab 10.30 Uhr. Der »sonntägliche Frühschoppen« wird ab 11.00 Uhr von unse­ren Sangesfreunden aus Arenberg/IMMENDORF musikalisch umrahmt.

Bei schlechtem Wetter ist ausreichend Platz im Zelt vorhanden. Speisen und Getränke in gewohnt guter Qualität und zu zivilen Preisen, werden wir auch in diesem Jahr wieder anbieten. Ihr sonntäglicher Nachmittagskaffee und Kuchen kann ab 15.00 Uhr bei uns eingenommen werden. Parkplätze stehen ausrei­chend zur Verfügung.

Unseren älterenMitbürgemundBesuchernbieten wir wieder ei­nen Fahrdienst an. Wer abgeholt werden möchte, wende sich bit­te für beide läge an H. Dommermuth, Ttelefon 713, Wolfgang Ro- betje, Tfelefon 690 oder Wolfgang Schawo, Ttelefon 1446. Scheuen Sie sich nicht, wir richten gern den Fahrdienst für Sie ein!

BUCHFINKENLAND

Besprechung »Zeltlager«

Zur Planung für das Zeltlager in Kirchähr treffen sich die Be­treuer/innen zu einer ersten Besprechung am Donnerstag, 9. Juli 1992,18.00 Uhr, im Pfarrhaus Stahlhofen.

_ Gackenbach _

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1. April 1988 so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die OrtsgemeindeGackenbach erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Nr. 27/92

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabain:, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Wandertag des MGV »Cäcilia« Gackenbach Der diesjährige Wandertag des MGV Gackenbach findet am Samstag, 4. Juli 1992,

statt. Treffpunkt und Abmarsch: 13.30 Uhr ab Pfarrkirche. Alle Vereinsmitglieder, aktive undinaktive, sind zu dieser Veran­staltung des Vereins ganz herzlich eingeladen. Sollten Sie an der Wanderung nicht teilnehmen können, so freuen wir uns, Sie bei einem gemütlichen Ihgesabschluß an der Grillhütte begrüßen zu können. Die Wanderer werden gegen 17.30 Uhr hier eintref- fen.

Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach Zum Wandertag am 11. Juli 1992 laden wir Euch mit Partner herzlich ein.

Treffpunkt ist das Vereinslokal um 13.30 Uhr. Der Abschluß ist in der Grillhütte in Gackenbach.

Das Mutter-Kind-TUrnen fällt bis nach den Sommerferien aus.

_ Horbach _

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBl. IS, 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 8. April 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Horbach erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit johne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemin festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wära

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der GemeindeabgabenkanninnerhalbeinesMonatsnach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108,5430 Montabaur, zu erheben.

Verkauf von Baugrundstücken

Die Ortsgemeinde Horbach bietet im Neubaugebiet »Kleines Hühfeld« 2 Baugrundstücke zum Verkauf an.

Interessenten wenden sich bitte an Ortsbürgermeister Wilhel- mi, Ttelefon 06439/7435 oder 7404.

Ortsansässige Interessenten werden bevorzugt.

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

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