Montabaur
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Nr. 27/92
•. 27/a
' Spvgg Horbach
9. Buchfinkenland-Fußball-lhrnier Sonntag, 5. Juli 1992, findet das 9. Buchfinkenland-Fuß- iverö baU-TUmier statt. Folgende Mannschaften kämpfen in zwei >n we Gruppen um den Sieg: Horbach Unter-ZVorderdorf, Kirmesge- «jpellschaft Horbach, Thekenmannschaft Hübingen, Horbach ^ ■$. Oberdorf /Heide, Jugendraum Horbach/Gackenbach, Alte Her- imm( ren Hübingen/Horbach, Freizeitmannschaft Gackenbach.
Am Samstag, 4. Juli 1992, spielt im Rahmen dieses Türmers un- , sere Alte Herren Mannschaft gegen die Sportfreimde aus Bad Schwalbach um 17.00 Uhr.
lfc 801 An beiden Tagen ist der Bierstand und die Wurstbude geöffnet.
Wie imm er werden alle Getränke und Speisen zu zivilen Preisen :he> an geboten.
Sonntag wird wieder die Kuchentheke zu Kaffeetrinkzeiten ge- |P® ; öffnet sein.
Für unsere jüngsten Fußballfans ist eine Hüpfburg vorhanden. Ein Elfmeter- undTbrwandschießen findet ebenfalls statt. Alle Fußballfreunde und solche, die es noch werden wollen, sind herz
lich eingeladen.
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Hübingen
öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992
< (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 8 des Grundsteu-
- ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 965, der Hundesteuer
gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1. März 1988 so- 9 wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß §18 des Lan
desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
dsteu Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1992 die steue Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 1988 (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens L8 des (GrundsteuerB)sowiediesonstigenAbgabennachdengleichen aland Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991. isung Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die 92 die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu ächaft festgesetzt, wenn
ögens 1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
»chee 2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert, lt. Die 4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben, d neu Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tb ge durch diese öffentliche dlung Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tb ge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
srHö
aletz- Rechtsbehelfsbelehrung:
^ben Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung Gliche der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- wem . fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer- inger den.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der * Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer tzung 108,6430 Montabaur, zu erheben.
Veröl
i wer- Dorfturnier
Zu unserem schon traditionellen Dorftumier laden wir alle Hü- ei der binger Bürger herzlich ein. mmer 1 Der Zeitplan:
Samstag, 11. Juli 1992:
Spiel Gesangverein - Feuerwehr. Beginn 14.30 Uhr
Sonntag, 12. Juli 1992
. . Dorftumier. Beginn 10.00 Uhr
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An beiden Thgen ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Tlhel- Sonntags auch Kaffee und Kuchen.
6 An alle Aktiven: Mittwoch, 8. Juli 1992,18.30 Uhr Holz schlagen, Freitag, 10. Juli 1992,17.30 Uhr Herrichten des Sportplatzes.
TV Hübingen
Es wird hiermit an alle Spieler/Spielerinnen, die an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen, appelUiert, ihre Spiele etwas zügiger durchzuführen, da ansonsten die Endspieltermine am 19. Juli 1992 nicht eingehalten werden können.
m “EISBACHGEMEINDEN”
Verschönerungs verein Niedererbach 1936 e.V.
Wir laden alle Einwohner von Niedererbach zu unserem Lindenfest ein. Die Veranstaltung findet am Sonntag, 6. Juli 1992, wieder im Pf arrhof statt. Der Frühschoppen beginnt um 11.00 Uhr, für beste Verpflegung ist gesorgt.
Für die Cafeteria, die um 14.00 Uhr öffnet, bitten wir unsere Vereinsmitglieder um Kuchenspenden; Interessenten melden sich bitte bei Hannelore Daum, Tfelefon 1263, M arianne Henkes, Tfele- fon 529, Christa Normann, Tblefon 506, oder Mechthilde Stä- cher, Tblefon 711.
Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V. Interessanter Vergleich zwischen Oberliga Sttdwest und Hessenliga
Am Freitag, 3. Juli 1992 um 19.00 Uhr erwarten die Eisbachtaler Sportfreunde zu einem Freundschaftsspiel den hessischen Oberligisten FSV Frankfurt. Spielort ist das Eisbachtal-Stadion in Nentershausen. Die Eisbachtaler setzen dabei erstmals ihre Neuerwerbungen u. a. Marco Eifler,Stefan Kimmei und Jürgen Daun ein.
Termine der Eisbachtaler Mannschaften Freitag, 3. Juli 1992
19.00 Uhr Eisbachtaler SF - FSV Frankfurt
Freundschaftsspiel der beiden Oberligisten in Nentershausen
18.00 Uhr Eisbachtaler SF F 1-Jugend •
JSG Niederbieber
Endspiel um die Kreismeisterschaft in DAUFENBACH (Rasen)
Sonntag, 5. Juli 1992
10.30 Uhr JSG Rheindörfer - Eisbachtaler SF A-Jugend
Freundschaftsspiel anläßlich der Sportwoche in Urmitz
ab 12.00 Uhr E- und F-Jugendtumier für die Bosnien-Herzego- wina-Hilfe in Rothenbach.
E-Jugendspielt gegen Westerburgl2.30Uhr, Salz 14.00Uhr, Elsoff 16.00 Uhr.
F-Jugend spielt gegen Liebenscheid 13.30 Uhr, Salz 15.00 Uhr, Elsoff 17.00 Uhr.
_ Girod _
öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 -BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 11. März 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grunds teuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Bister

