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Montabaur

Nr. 27/92

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Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Ihge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun­gen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Be­scheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Hinweise erbeten

Am Sonntag, 28. Juni 1992, nachmittags, wurde auf dem Kin­derspielplatz Kleinholbach das Spielhäuschen angezündet. Des weiteren wurde der Kleidercontainer des Roten Kreuzes auf dem Kirmesplatz in Kleinholbach angezündet. 200 DM Belohnung demjenigen, der Hinweise geben kann, die zur Ermittlung der Täter führen. Hinweise nimmt entgegen der OrtsbUrgermeister, Iblefon 06485/601.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.

Hannappel, Ortsbürgermeister

TüS Girod/Kleinholbach e.V. Freundschaftstreffen vom 10. bis 12. Juli 1992 Für unser Sportwochenende werden noch Kuchenspenden ge­sucht. Bitte mit Marion Meudt, Iblefon 1578 (ab 17.00 Uhr) in Verbindung setzen.

_ Görgeshausen _

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973-BGBLIS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1. April 1988 so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaf t (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen

wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monat s nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen Treffpunkt für die Wanderung der aktiven Mitglieder der FFW am 4. Juli 1992 ist um 15.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.

_ Großholbach _|

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16. Februar 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes Uber die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der J ahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Thge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Kein Grillplatz

Der Platz vor dem alten Wasserbehälter auf dem »Despel« ist kein Grill- und Lagerplatz. Trotz wiederholter Ermahnungen le­gen einige Jugendliche dort immer wieder Lagerfeuer an. Einer der Bäume ist durch die Feuer bereits in Mitleidenschaft gezogen.

Die Jugendlichen, die zum Tbil bekannt sind, werden dringend zur Unterlassung auf gefordert. Die Ortsgemeinde wird im Wie­derholungsfälle Strafanzeige erstatten. Die Polizei ist bereits auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht.

Sollten die Holzablagerungen nicht binnen einer Woche besei­tigt sein, wird die Ortsgemeinde dies auf Kosten der Verursacher veranlassen.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

MGV »Cädlia« 1903 Großholbach Folgende Thrmine stehen zur Zeit für die Proben mit dem Chor aus Nombora fest.

Montag, 6. Juli 1992, für alle Bässe um 19.30 Uhr in Nomborn Dienstag, 7. Juli 1992, für alle Tbnöre um 19.00 Uhr in Großhol­bach

Dienstag, 14. Juli 1992, gemeinsam mit Nombora um 19.00 Uhr in GH.

Weiterhin stehen folgende Thrmine für den MGV »Cäcilia« fest. 17. Juli 1992 Festkommers in Welschneudorf 8. August 1992 Hochzeit Sangesbruder Olaf Schmidt 28. bis 31. August 1992 4-Tägesausflug nach Kirchberg/Tirol 13. September 1992 Gruppensingen in Heilberscheid 17. September 1992 Kirchenkonzert mit einem Gastchor aus Estland

27.September 1992 Wandertag

8. November 1992 letzte Stufe Meisterchorsingen in Rans- bach-Baumbach

12. Dezember 1992 Weihnachtsfeier Es können sich noch einige Freunde des MGV für die 4-Thgesfahrt nach Tirol anmelden. Wegen der Reservierung bit­ten wir dies bitte bis zum 19. Juli 1992 bei B. Herborn, Tblefon 02602/18322 vorzunehmen.