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Montabaur

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Nr. 27/92

I _ Heilberscheid __

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 8. April 1988 so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahreabetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Thge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Veranstaltung der FFW Heilberscheid Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie Sie aus der Beilage im letzten Wochenblatt unterrichtet wur­den, veranstaltet die FFW Heilberscheid am Sonntag, 5. Juli 1992, ihr lOjähriges Bestehen der Frauenfeuerwehr. Ab 10.00 Uhr sind alle Freunde und Gönner unserer Wehr herzlich einge­laden. Für das leibliche Wohl steht neben einer Gulaschkanone eine reichhaltige Kuchentheke bereit. Der Frühschoppen wird mit einer Tanzkapelle musikalisch mit gestaltet. Für unsere klei­nen Gäste steht eine Kinderbelustigung auf dem Programm. Da der Erlös ausschließlich für die Beschaffung von Sprech­funkgeräten verwendet und somit die Einsatzmöglichkeit der Feuerwehr erhöht wird, bitte ich die D orfbevölkerung, diese Ver­anstaltung großzügigzu unterstützen.

Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß die Sprechfunkgeräte auch bei gemeindlichen Veranstaltungen wie z. B. Wallfahrt nach Wirzenborn, Martinsumzug, Kirmesumzug usw. zum Ein­satz kommen.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Planung eines Jahrgangstreffens Die Damen und Herren der Jahrgänge 1958/59 und 60 aus Heil­berscheid sind für Mittwoch, 8. Juli 1992 um 20.00 Uhr in die Gaststätte »Zum Eisbachtal« herzlich eingeladen.

Herzlich eingeladen sind auch all die, die in den letzten Jahren in Heilberscheid zugezogen sind. Außerhalb von Heilberscheid Wohnende werden schriftlich benachrichtigt.

Weitere Auskünfte erteilt Dietmar Thome, Mittelstraße 1, Tfele- fon 06485/8613.

_ Nentershausen _

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL I S. 965, der Hunde­

steuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 6. Mai 1988 sowie des Landwirt Schaftskammer beitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rhein­land-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fas­sung)

Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkteFest Setzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26. Juni 1992

Der 'Ifennisclub-87 erhielt den Zuschlag zur Ausrichtung der diesjährigen Kinnes in der alten TUrnhalla In der vorangegangenen Sitzung am 25. Mai 1992 konnte man­gels vorliegender Angebote kein Zuschlag erteilt werden. N unm ehr lagen dem Rat zwei Angebote zur Entscheidung vor. Dem Ifennis-Club 87 wurde durch einstimmigen Beschluß der Zuschlag erteilt.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, daß aus Anlaß der diesjährigen Jubiläumskirmes die Kosten für die Musik bei den Umzügen in Höhe von 1.350 DM von der Gemeinde übernom­men werden. Im Haushalt 1992 waren bereits die erforderlichen Mittel ausgewiesen, so daß ein Deckungsbeschluß nicht erfor­derlich war.

Perne, Ortsbürgermeister

DRK Orts verein Nentershausen e.V. Blutspendetermin Nentershausen

Unser nächster Blutspendetermin findet am Samstag, 11. Juli 1992, von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Hauptschule Nentershau­sen statt.

Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 65 Jahren.

Warum Blutspenden - Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidari­tät dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen Die nächste Feuerwehrübungfindet am Freitag; 3. Juli 1992um 19.00 Uhr statt.

_ Niedererbach _

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom7. August 1973 -BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1. März 1988 so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)