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Montabaur

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Nr. 27792

Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land* und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tkge ein schriftlicher Bescheid zugegangen

wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Umbauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus

Während der Umbauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung durch Aushang an der Eingangstür der Dorf gemeinschaftshal­le vollzogen.

Zey, Ortsbürgermeister

»theäterfreunde niedererbach«

Jahreshauptversammlung am Sam tag, 11. Juli 1992,20.00 Uhr,

Vereinsraum in der Schule

Tagesordnung:

1. Begrüßung, 2. Bekanntgabe der Tagesordnung, 3. Tbtenge- denken, 4. Bericht der Schriftführerin Aussprache -, 5. Bericht der Kassiererin - Aussprache -, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl eines Wahlausschusses, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Satzungsänderung - Beitrgsrege- lung § 6, Ziffer 2,11. Vorstellung des Planes für eine neue Mate­rialhalle, 12. Jahresplanung, 13. Verschiedenes.

SV 1920 Niedererbach

D as Training der Alte Herren-Abteilungfindet ab 1. Juli 1992 je­den Mittwoch um 19.00 Uhr statt.

Nomborn

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 966, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 25. März 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Nombora erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgabennachden gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen

wäre

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Freiwillige Feuerwehr Nombora EineÜbungfür die Männer der Gruppe 2 ist am Sonntag, 5. Juli 1992 um 9.30 Uhr.

ELBERTGEMEINDEN

Kleinkunst-Bühne

Mons-Tabor

»»Kleinkunst im Dorf» am 3.10. in Oberelbert Die nächste Veranstaltung in der Reihe »Kleinkunst im Dorf« in Oberelbert findet am Samstag, 3. Oktober 1992, im Saal der »Dorfschänke« statt. Veranstalter sind die Kleinkunstbühnen Mons Ihbor aV. und die Ortsgemeinde Oberelbert.

Programm: »Düwelskermes-Musik« - eine folkmusikalisch ka­barettistische Revue - und »Samra & Alitzia« - orientalische Tänze von Hexen und phantastischen Frauen. Bitte den Ibrrnin vormerken.

Niederelbert

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973-BGBLIS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 22. April 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweüs in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen

In

de:

SPD-Verbandsgemeindei-ats-Fraktionssitzung in Nombora Am 6. Juli 1992, ab 19.00 Uhr Rundgang der Fraktionen im Ort. Anschließend findet im Gemeinderaum ein Bürgergespräch statt. Daran schließt sich die parteiinterne Fraktionssitzung an.

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