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Montabaur

Nr. 27/92

M.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 25. Juni 1992

In dem neun Punkte umfassenden Tfeil der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates wurden u. a. folgende Beschlüsse gefaßt:

- Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Abenteuer­spielplatz Herbergstraße nach der vom Spielplatzausschuß erarbeiteten Konzeption zu bauen und beauftragte gleich­zeitig die Firma Floreth, Niederelbert, mit den Erd arbeiten und der Anlage des Radweges (geschätzte Kosten ca. 88.000 DM).

Ebenfalls einstimmig stimmte der Ortsgemeinderat der Ausweisung des Basaltkegels »Dielkopf« als N aturdenkmal zu.

- Des weiteren beschloß der Ortsgemeinderat, dem neu ge­gründeten Schach-Club Niederelbert den allgemeinen Ver­einszuschuß in Höhe von 250 DM für die Jahre 1992,1993, 1994 und 1996 in einer Summe (= 1.000 DM) im Jahre 1992 auszuzahlen, um dem Verein somit eine Starthilfe zu geben.

- Der Anteil der Ortsgemeinde Niederelbert am beitragsfähi­gen Aufwand für den Ausbau der Kirchstraße, verlaufend von Hollerer Straße bis zur Gartenstraße, wurde vom Orts­gemeinderat einstimmig auf 42,6 v. H. festgesetzt.

SV Blau-Weiß Niederelbert Waldfest vom 17. bis 19. Juli 1992

Hallo Kinder! Ihr seid alle herzlich eingeladen, an unserem dies­jährigen Waldfest einen Flohmarkt mitzugestalten.

Wenn Ihr etwas zu verkaufen oder tauschen habt, erwarten wir Euch mit einem Stand (Tisch oder Decke) am Sonntag, 19. Juli 1992, ab 10.00 Uhr am Sportplatz.

Standgeld braucht Ihr selbstverständlich nicht zu azhlen - nur anmelden mußt Ihr Euch bei Ursula Bast, Tblefon 6571.

SV Blau-Weiß / Hackgang

Zu einem Hackgang am Sportplatzgebäude, -gelände, treffen wir uns am 6. Juli 1992,19.00 Uhr, am Sportplatz. Um zahlrei­ches Erscheinen wird gebeten.

Blau-Weiß Niederelbert informiert: Sportwochenende auf dem Sportplatz vom 17. bis 19. Juli 1992

17. Juli 1992 Ankunft der Gäste aus Klengel-Serba zwischen 17.00 und 18.00 Uhr.

18. Juli 1992 - vormittags zur freien Verfügung, nachmittags Fußballspiel Klengel-Serba - Alte Herren.

20.00Uhr Waldfest mit Ehrungen und gemütliches Beisammen­sein.

19. Juli 1992 -10.00 Uhr Gottesdienst auf dem Sportplatz und Öffnung der Spielburg (ein 6 Meter großer Tfeddybär) zumTbben undlbllen für die Kinder. Ein Flohmarkt (Ihuschbörse für Kin­der) findet statt.

12.00 Uhr Eintopfessen

14.00 Uhr Triathlon-Kampf der Ortsvereina

Anschließend Kaffee und Kuchen.

Oberelbert

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- argesetzes vom 7. August 1973-BGBl. IS. 966, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1. Juli 1988 so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall auB dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Thge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Oberelbert am

20. Juli 1992, in der Gaststätte »Zur guten Quelle«,

20.00 Uhr, statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Oberelbert/Montabaur, 2. Juli 1992

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur

Jung In Vertretung: Rausch

Ortsbürgermeister I. Beigeordneter

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 23. Juni

1992

Planentwurf zum Bau eines Gemeindezentrums vorgestellt Von Vertretern des Architekturbüros Graf & Paul, Dernbach, wurden dem Gemeinderat Planentwürfe zum B au eines Gemein­dezentrums vorgestellt. Der aus der Mitte des Rates vorge­brachte Änderungsantrag, einen Thekenbereich im Foyer einzu­bauen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Ortsgemeinderat sprach sich jedoch dafür aus, eine Verbindung zwischen Ge­meindezentrum und Sportlerheim herzustellen. Auf der Grund­lage dieses Änderungsbeschlusses sollen von dem Architektur­büro die Planunterlagen zusammengestellt und die entspre­chenden Zuschußanträge gestellt werden. Die geänderten Plan­unterlagen sollen in der Bürgerversammlung am 20. Juli 1992 vorgestellt werden. Die Gesamtkosten für die Änderung sollen max. 100.000 DM nicht übersteigen.

Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, im Zu­ge der anstehenden Planungen die Heizungsanlage des Sport­lerheimes zu überprüfen und ggf. in die neue Heizungsanlage zu integrieren.

Investitionsprogramm für die Jahre 1992 -1996 verabschiedet Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, für den Planungszeitraum 1992 -1996 Mittel für folgende Maßnahmen bereitzustellen:

1. Bau eines Gemeindezentrums in 1993 300.000 DM

in 1994 200.000 DM

2. Errichtung von Ortseingangsta­feln in 1993 8.000 DM

3. Erstellung einer Ortschronik in 1993 6.000 DM

4. Durchführung der Erschließungs­maßnahme »Im Bamert«

6. Ausbaumaßnahme »An der ,

Schule«