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Montabaur

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Nr. 27/92

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Rechts behelfsbelehr ung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

CDU Ortsverband Kadenbach Der CDU-Ortsverband feiert seinen 20. Geburtstag. Aus die­sem Anlaß laden wir herzlich zu unserem Hüttenfest ein für:

Samstag, 11. Juli 1992, Grillhütte Kadenbach.

Ab 15.00 Uhr: Kaffee und Kuchen

Ab 17.30 Uhr »Gegrilltes«, Musik und Unterhaltung-Tbmbola.

Jahrgangstreffen Kadenbach Schuljahrgänge 1926 und 1927

Wir treffen uns am 9. Juli 1992 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Zum Westerwald« zu einer Besprechung. Partner-Anwesenheit erwünscht. Rückfragen an Christine Fries, Ttelefon-Nr. 609.

»AH« Kadenbach

Unser nächstes Spiel bestreiten wir in Immendorf, lfennin: Samstag, 4. Juli 1992.

Uhrzeit: 17.00 Uhr, Abfahrt: 16.15 Uhr,

_ Neuhäusel _

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973-BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 8. April 1988 so­wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Lan­desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgabennach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der J ahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechts wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5480 Montabaur, zu erheben.

öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet

am

Donnerstag, dem 9. Juli 1992 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

Ifegesordnung:

1. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 11. Juni 1992

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten zum Ausbau der Straßen im Gewerbegebiet »Feld- chen«

3. Beratung und Beschlußfassung über Begrünungsmaß­nahmen in einem Teilbereich des Bürgersteiges an der Hauptstraße

4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Zusatzvereinbarung zu einem Grundstückskaufvertrag

5. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1991

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 11. Juni 1992

2. Personalangelegenheit

3. Verschiedenes

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Pfarrfest der St. Anna-Klrchengemeinde Am Sonntag, 12. Juli 1992, feiern wir unser diesjähriges Pfarr­fest. Es beginnt um 10.30 Uhr mit einem Kinder- und Familien­gottesdienst. Für die Kuchentheke erbitten wir Kuchenspen­den, Die Spender mögen sich bitte auf kleinen Zetteln eintragen und diese in die bereitgestellte Box einwerfen, die hinten in der Kirche steht. Näheres wird noch bekanntgegeben.

_ Slmmern _

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 25. März 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tfege durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtebehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Urlaubsvertretung

In der Zeit vom 5. Juli 1992 bis 18. Juli 1992 befindet sich Orts­bürgermeister Schmidt in Urlaub. Die Vertretung wird vom 1. Beigeordneten Richard Bertram, Alte Wiese 7, Tfelefon 2342, wahrgenommen.

In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung, Tfelefon 02602/126.0 in Verbin­dung zu setzen.