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Montabaur

Nr. 26192

m

Sonderklasse:

Oberelbert (3. Platz)

Sinunem (5. Platz)

In der neu ausgebauten Bachstraße sind die Anstrengungen der Ortsgemeinde Niederelbert besonders gut zu erkennen. Die weitreichende Bepflanzungund die mit Bruchsteinen geschaffe­ne Abgrenzung zum Bachlauf geben diesem Straßenzug einen besonderen Flair.

MGV »Hoffnung» Niederelbert

Großer bunter Abend

Mit den Mainzer Hof Sängern und der Show­band »Die Vagabunden«

am Samstag, dem 4. Juli 1992 um 20.00 Uhr

in der Elberthalle in Niederelbert.

Eintrittspreis: 15,00 DM.

Kartenvorverkauf Tbl. 5545 H. Krawinkel.

Das Alten- und Pflegeheim Montabaur sucht

Aushilfen für den Hauswirtschafts- und Reinigungsdienst für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen unsere Hauswirtschafts­leiterm, Frau Wester, TbL 02602/1304-0, gerne zur Verfügung.

Praxisräume für Krankengymnast/in im Alten- und Pflegeheim Montabaur zu vermieten. Angeboten werden 3 Räume, Flurbereich mit Wartezone, Schwimmbad (5 x 10 m Becken) für Bewegungstherapie und separater Eingang. Zentrale Lage (3 Min. Fußwegvom Stadt­zentrum und von Bushaltestelle; Parkplätze reichlich vor­handen). Neben der freien Tätigkeit wird die Versorgung un­serer Heimbewohner (auf Rezeptbasis) erwartet. In der Phase der Praxisneugründung bieten wir einen günstigen Miet­preis an.

Niederlassungsberechtigte Interessenten richten Ihre Be­werbung bitte an:

Alten-und Pflegeheim Montabaur, Dillstraße 1,5430 Monta­baur.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinden Niederelbert und Oberelbert den Ausbau von Wirtschaftswegen öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 600 qm bit. Wegebefestigung

ca. 4.600 qm Schotterbefestigung einschL Unterbau

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 26. Juni 1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabuar, B au- amt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430-Montabaur, anzufor­dern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 40,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte E inzahlu ng ist der Anforderung beizulegen. Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 17. Juli 1992,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 16. Juni 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« der Stadt Montabaur; hier: Heilung eines Verfahrensfehlers ge­mäß § 215 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Hiermit wird der Bebauungsplan »Altstadt I - Erweiterung« er­neut öffentlich bekanntgemacht.

Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung in der Planurkunde behoben.

Inkrafttreten gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB).

Die vom Stadtrat Montabaur am 29.11.1990 als Satzung be­schlossene Bebauungsplanerweiterung »Altstadt I« wurde der Bezirksregierung Koblenz gemäß § 11 BauGB angezeigt.

Die Bezirksregierung hat am 15.02.1991, Az.: 379-5111-1 c, er­klärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht ver­letzt. Die Bebauungsplansunterlagen können bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenau­er-Platz 8, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Monta­baur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.30 -12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr,donners­tags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr) und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägungbegründen soll, ist darzulegen.

Auch die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteil sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.