Montabaur
Nr. 26/92
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§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet - grob dargestellt - umgrenzt
im Norden: von den bebauten Grundstücken des Kaufhauses Hisgen und der Nassauischen Sparkasse
im Osten: von der Hosital-, Wilhelm-Mangels- und Kolpingstraße (teilweise) sowie den bebauten Grundstücken der Kolping- und Fröschpfortstraße
im Süden: jeweils teilweise von den Straßen »Am Quendelberg«, Fröschpfort - und Rheinstraße ' im Westen:
1 von der Straße »Am Gäulsbach«, »Am Wolfsturm« (teilweise) und Wilhelm-Mangels-Straße (teilweise).
Montabaur, 17. Juni 1992 (S.) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister

