Montabaur
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein- degebietes gehalten werden
für den 1. Hund. 24,00 DM
für den 2. Hund. . 36,00 DM
für jeden weiteren Hund. 48,00 DM.
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrs anlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der am 15.2.1991 verabschiedete Haushalt des Jahres 1991 mußte durch die am 13.12.1991 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:
1. Es waren Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblichen Umfang annahmen (vgl § 98 Abs. 2 Ziffer 2 GemO)
2. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).
3. Es erfolgte die Einstellung einer hauptamtlichen Kraft für den Kindergarten (vgL § 98 Abs. 2 Ziffer 4 GemO).
Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung dieser Fort Schreibung war festzustellen:
a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 851.000 DM um 33.000 DM auf nunmehr 884.000 DM.
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 925.000 DM um 174.000 DM auf nunmehr 1.099.000 DM.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen reduzierte sich von 583.000 DM um 292.000 DM auf 291.000 DM.
Nach nun vorliegenden Erkenntnissen über den tatsächlichen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1991 kann festgestellt werden, daß das vorläufige Ergebnis sich besser darstellt, als dies nach den Zahlen des Nachtrages zu erwarten war. Untermauert wird diese Aussage durch die Tatsache, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende über Rücklagen von ca. 280.000 DM verfügen wird. Eine erfreuliche Entwicklung, die insbesondere hervorgerufen wird durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil sowie aufgrund von Investitionsverlagerungen nach 1992.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1991 auf 255.285,93 DM. Dies entspricht einer Pro- Kopf-Verschuldung von 278,39 DM. Die vergleichbare Pro- Kopf-Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz beträgt 358,37 DM (31.12.1990).
Die Festlegung der Steuersätze beinhaltet der § 3 der Haushaltssatzung. Folgende Steuersätze gelten für 1992:
Grundsteuer A. 220 v.H.
Grundsteuer B . 240 v.H.
Gewerbesteuer. 300 v.H.
Hundesteuer
1. Hund. 24,00 DM
2. Hund. 36,00 DM
3. Hund. 48,00 DM.
In § 4 erfolgt die Festsetzung des Oberflächenentwässerungs- anteües für Verkehrsanlagen auf 11,50 DM pro qm Verkehrsflä- cha Gegenüber dem Vorjahr werden keine Veränderungen ein- treten.
Verwaltungshaushalt
Ds Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 884.000 DM um 122.000 DM auf 1.006.000 DM. Die deutliche Volumenszunahme beruht insbesondere auf den höheren Einnahmen im Bereich des Kindergartens (Eltembeiträge, Personalkostenanteile) sowie auf erheblichen Einnahmenverbesse: rungen im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufko mm en bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Das Aufkommen bleibt imverändert. Die positive Itendenz beim Einkom- mensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren
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Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht. TVotz des Anstieges der örtlichen Steuerkraft bewirken eine gegenüber dem Vorjahr höhere Einwohnerzahl (1991: 837; 1992: 878; + 41) sowie ein höherer Schwellenwert (1991: 701,66 DM; 1992:728,89 DM; + 27,33 DM) ein Plus bei den Schlüsselzuweisungen. Das Gesamteinnahmesoll dieses Unterabschnittes in Höhe von 694.410 DM bildet mit 69,04 v.H. den Einnahmenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen. 12,14 v.H.
Gebühren. 2,10 v.H.
E innahm en aus Verkauf, Mieten. 9,96 v.H.
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 6,77 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Im Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes ist ebenfalls ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr erkennbar. Dieser fällt jedoch stärker aus, wie dies bei den Einnahmen ersichtlich ist. Diese Aussage wird untermauert durch den Zuführungsbetragzum Vermögenshaushalt in Höhe von 128.000 DM, der um 20.000 DM unter dem Vörjahresansatz liegt.
Die gewichtigste Ausgabe des Verwaltungshaushaltes stellt das Gesamtsoll der zu zahlenden Umlagen dar. In 1992 sind insgesamt 429:500 DM, dies sind 42,69 v.H. der Verwaltungsausgaben, zu veranschlagen.
Bei einem unveränderten Gewerbesteueraufkommen erhöht sich die Gewerbesteuerumlage infolge der Neuberechnung dieser Umlage. Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf einer höheren Umlagegrundlage: und zusätzlich bei der Kreisumlage auf der Anhebung des Umlagesatzes von 30 v.H. auf 32 v.H.
Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzieurungsanteil der Kommunen an den Kosten des Fonds »Deutsche Einheit«. Diese Umlage ist erstmalig in 1992 zu zahlen.
Ein weiterer Ausgabenschwerpunkt bilden die Ausgaben im Bereich des Kindergartens (123.380 DM). Der prozentuale Anteil dieser Ausgaben liegt bei 12,26 v.H. Nach Abzug der Elternbeiträge und der Personalkostenanteile (Land, Kreis) verbleibt ein Eigenanteil von 27.434,00 DM. Dieser Eigenanteil wird auch in künftigen Jahren eine Belastung des Verwaltungshaushaltes darstellen.
Die sonstigen laufenden Ausgaben der Ortsgemeinde beruhen auf denErf ahrungswerten des Vorjahres oder sind auf grund von Berechnungen ermittelt worden. Soweit ea für notwendig erachtet wurde, sind die entsprechenden Haushaltsstellen erläutert.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Niedererbach errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit Ü 118.000 DM.
Diese freie Finanzspitze signalisiert der Ortsgemeinde eine gute finanzielle Leistungsfähigkeit.
Vermögenshaushalt
D as vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Die Maßnahmen, die in 1992 ausgeführt werden sollen, verursachen Kosten in Höhe von 491.000 DM. Dienachfolgende Übersicht macht deutlich, für welche Vorhaben entsprechende Gelder bereitzustellen sind:
1. Zuweisung an die kath. Kirchengemeinde
zum Kauf einer Orgel. 15.000 DM
2. Ausbau Kinderspielplatz. 30.000 DM
3. Umbau der Schule zum Kindergarten. 122.000 DM
4. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen 3.000 DM
5. Ausbau der Mittelstraße. 48.000 DM
6. Ausbau der Brückenstraße. 32.000 DM
7. Fußgängerbrücke Bergstraße. 3.000 DM
8. Kostenanteil Stützmauer Bergstraße. 10.000 DM
9. Straßenbeleuchtungserweiterung ... 10.000 DM
10. Fußbodenumbau Leichenhalle. 22.600 DM
11. Bau einer Einfriedigungsmauer. 10.000 DM
12. Anschaffung von Geräten
für das Dorfgemeinschaftshaus. 6.000 DM
13. Anbau an das Dorf gemeinschaftshaus
(Planungskosten). 10.000 DM
14. Bau einer Buswartehalle. 10.000 DM
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