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Montabaur

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Nr. 23/92

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäcbtigungen auf

0,00 DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Des weiteren ließ der Ortsgemeinderat die Bürgerinitiative ge­mäß § 17 GemO

- für eine sofortige Verkehrsberuhigung der Hauptdurch­gangsstraße

- für den Bau einer Umgehungsstraße westlich der BAB A 3, alternativ zusätzlich eine Anbindung an die BAB, in Verbin­dung mit einem Schallschutz an der BAB durch den Bund

- gegen den Bau einer Umgehung am Ortsrand von Nenters­hausen, unterhalb der BAB A 3

zu.

Jeweils einstimmig faßte der Ortsgemeinderat folgende Be­schlüsse:

1. Das Planngsbüro Claudia Redlin, Dreikirchen, erhält den Auftrag, nach Vorgabe des Bebauungsplanes Ortsmitte ei­nen Gestaltungsplan zu erstellen.

2. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan »Wiesenmorgen« wird um eine Tteilfläche östlich des Weges Nr. 1057/3 und westlich des Weges Nr. 6376 im Gemarkungsteil »Auf dem Buderst« (Flurstücke Nr. 1036 1062 und 1064 -1088) er­weitert.

3. Für den zweiten Tteil des Baugebiets »Wiesenmorgen« wur­de das Baulandumlegungsverfahren nach § 46 BauGB an­geordnet. Mit der Durchführung dieser Maßnahme wurde der Umlegungsausschuß beauftragt.

4. Als Nachbargemeinde stimmt die Ortsgemeinde Nenters­hausen folgenden Planungen zu:

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur sowie Kenntnisnahme des Bebauungs­planes »Unter dem Issel« der Ortsgemeinde Görgeshausen bestehend in der Ausweisung einer Sonderbau-Zgewerbli- chen Baufläche zwischen der BAB A 3/L 318 (Görgeshau- sen-Nentershausen)/L 326 (Görgeshausen-Eppenrod).

6. Der Ortsgemeinderat beschloß die Richtlinien über die Ge­währung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -frei- zeiten und Studienfahrten in der Form, daß jedem Iteilneh- mer ein Zuschuß von 6,00 DM pro Tag gewährt wird, wenn die Fahrten mindestens 4 Tage und höchstens 14 Tage an­dauern. Förderungswürdig sind Jugendfahrten, Ferienla­ger und ähnliche Veranstaltungen von Jugendgruppen, die in der Ortsgemeinde regelmäßig aktive Jugendarbeit be­treiben. Gefördert werden auch Fahrten von Schulklassen. 6. Die Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der TUrnhalle für die Kirmes mußte vertagt werden, da noch keine Angebote hierfür abgegeben wurden. In diesem Zu­sammenhang fordert die Gemeindevertretung zur baldi­gen Angebotsabgabe auf.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen Die nächste Feuerwehrübung findet am Freitag, 5. Juni 1992, um 19.00 Uhr statt.

_ Niedererbach _

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1992 vom 26. Mai 1992 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 21.6.1992 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 1.006.000 DM

in der Ausgabe auf 1.006.000 DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf , 491.000 DM

in der Ausgabe auf ; 491.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 24,00 DM

für den zweiten Hund 36,00 DM

für jeden weiteren Hund 48,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.

6430 Montabaur, 21. Mai 1992

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) i.A..Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1992.bis 19.6.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niedererbach, den 26.5.1992 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach

(S.) Zey, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzungschriftlich unter Bezeichnungder Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niedererbach oder der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 15.05.1992

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 einstimmig verabschie­det

Unter Tagesordnungspunkt 2 des öffentlicheii Tteils der Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts­plan und die Haushaltssatzung 1992 an. Die Verbandsgemein­deverwaltunghatte hierzu in Abstimmungmit er Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Er­läuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben. je 1.006.000 DM

Vermögenshaushalt:

EinnahmenAusgaben. je 491.000 DM.

Zur Finanzierung des Haushaltes bedarf es keiner Kreditauf­nahme, ebenfalls wurden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 %

Gewerbesteuer:

Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 %