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Montabaur

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Nr. 21/92

Die freie Finanz spitze der Ortsgemeinde Heiligenroth errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und aufgrund der als einmalig anzusehenden Kosten für Grenz- regelungsverf ahren mit Ü 226.000 DM. Diese freie Finanzspitze bescheinigt der Ortsgemeinde Heiligenroth eine solide dauernde Leistungsfähigkeit.

Vermögenshaushalt:

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Mit diesem Programm werden die Maßnahmen benannt und Prioritäten gesetzt. Art und Umfang der von der Ortsge­meinde beabsichtigten Investitionen und Ausgaben bestimmen das Volumen.

Im Haushaltsjahr 1992 stehen zur Verwirklichung der nach­folgenden Maßnahmen und Ausgaben 900.000 DM bereit:

1. Zuweisung an die

kath. Kirchengemeinde. 8.000 DM

2. Zuweisung für die

Renovierung des Jugendraumes. 1.000 DM

3. Ausbau von Kinderspielplätzen. 50.000 DM

4. Bauausgaben im Bereich des

Kindergartens. 18.000 DM

5. Ausgleichszahlungen an Beteiligte von

Grenzregelungsverfahren. 8.000 DM

6. Zuweisungen für Dorfemeuerungs-

maßnahmen. 10.000 DM

7. Ausbau von Gemeindestraßen . 112.000 DM

8. Erschließung »Hinter der Kirch« einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil. 250.000 DM

9. Straßenbeleuchtungserweiterung. 2.000 DM

10. Bauausgaben - Friedhofshalle/Friedhof. 60.000 DM

11. Anschaffung von Geräten. 127.000 DM

12. Wirtschaftswegebau. 112.600 DM

13. Allgemeiner Grunderwerb. 30.000 DM

14. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag). 331 DM

15. Tilgung von Krediten

an den Kreditmarkt. 111.069 DM

In diesem Gesamtbetrag ist eine Sondertilgung von rund 96.000 DM enthalten. Nach erbrachter Tilgungsleistung beläuft sich die Gesamtver- schuldung auf 863.783,46 DM. Die Pro-Kopf-Ver- schuldung von dann 618,32 DM nähert sich dem vergleichbaren Landesdurchschnitt.

Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch die nachfolgend bezeichneten Einnahmen erwartet:

1. Ausgleichszahlungen von Beteiligten

bei Grenzregelungsverfahren. 10.000 DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

(siehe Seite 78). 116.000 DM

3. Einnahmen aus dem Verkauf

des Unimogs. 25.000 DM

4. Zuweisung des Landes zum

Wirtschaftswegebau . ... 67.560 DM

6. Investitionsschlüsselzuweisungen. 16.000 DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 229.000 DM

7. Entnahme aus der allg. Rücklage. 437.440 DM

Ausblick 1993 bis 1995

Der Ausbau von Kinderspielplätzen, der Sportplatzausbau, die Sanierung der Vogelsanghalle, Zuweisungen für Dorfemeue- rungsmaßnahmen, der Rückbau von Gemeindestraßen, der Ausbau von Wirtschaftswegen, der Erwerb von Grundstücken, die Erweiterung des Kindergartens, die Förderung der Jugend­arbeit, der Bau einer Grillhütte, der Friedhofsausbau, der Aus­bau des Dorf- und Kirmesplatzes, die Anlegung eines Wasser- auffangbeckens sowie der Bau einer Halle (Fuhrpark) sind die sehr zahlreichen Investitionsvorhaben der kommenden Jahre. Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller Vor­haben. Für das Haushaltsjahr 1995 wird eine Neuverschuldung erwartet.

Die Entwicklung der freien Finanzspitze unterstützt die zuvor getroffene Prognose:

1992 . - Ü 226.000 DM

1993 . - Ü 346.000 DM

1994 . - Ü 354.000 DM

1995 . - Ü 366.000 DM

Erweiterung des Bebauungsplanes »Illbach - Nordumgehung Heiligenroth« mehrheitlich beschlossen Der Ortsgemeinderat faßt mit 11J a-Stimmen und 4 Nein-Stim­men folgende Beschlüsse:

1. Erweiterungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Illbach« wird um den Korridor der Trasse der Nordumgehung Heiligen­roth bis zur Gemarkungsgrenze Goldhausen erweitert.

Der Erweiterungsbereich wird begrenzt:

Im Norden: durch die Flurstücke Nr. 2156,136und den Wirt- schaftswegNr. 24; im Osten: durch den Mühlgraben; im Sü­den: durch die BAB A 3 und die Flurstücke Nr. 1/3,2,3,4,6 und 6; im Westen: durch den Wirtschaftsweg Nr. 4338/1.

2. Vergabe der Planungsarbeiten:

Die Kreisplanungsstelle erhielt den Auftrag, die Arbeiten zur Erstellung des Bebauungsplanes durchzuführen.

3. Zustimmungsbeschluß:

Der Rat stimmte dem Entwurf zur Erweiterung des Bebau­ungsplanes »Illbach« und den Korridor der Nordumgehung Heiligenroth in der Form zu, wie er durch die Kreisplanungs­stelle mit Datum vom 25. Februar 1992 erstellt wurda

4. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent­licher Belange:

a) Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Entwurf zur Bebauungsplanerweiterung auf die Dauer eines Mo­nats bei der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters eingesehen wer­den kann.

b) Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteili- gungsverf ahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

In der Begründungfür diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen: Der Ortsgemeinderat hat bereits im Mai 1991 den Beschluß zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Illbach« be­schlossen. Inhalt dieses Bebauungsplanes ist es u.a., bis zur Andienung des Industriegebietes nördlich der Bahnlinie bereits als einen ersten Abschnitt die Nordumgehung Heiligenroth aufzunehmen.

Die Ortsgemeinde bemüht sich nämlich seit vielen Jahren, eine Ortsumgehung für Heiligenroth zu erreichen, um den immer stärker werdenden Verkehr - insbesondere Schwerlastverkehr - aus der Ortslage herauszubekommen. Dies hat u.a. auch seinen Niederschlag darin gefunden, daß bereits die Trasse der Umge­hungsstraße in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemein­de auf genommen wordenist. Der Westerwaldkreis als Träger der Straßenbaulast konnte jedoch bisher die finanziellen Mittel zum Bau einer Ortsumgehung nicht bereitstellen.

Jedoch, ausgelöst durch die Ausweisung des Industriegebietes »Illbach«, wird der Westerwaldkreis den Bau der »Nordumge- hungHeiligenroth« in der Priorität der Straßenbaumaßnahmen erheblich aufwerten. Denn auch der Westerwaldkreis hat wegen der arbeitsmarktpolitischen Bedeutung des Industriegebietes ein nachhaltiges Interesse an der Baugebietsausweisung. Der darauf hin nunmehr in ein konkretes Planungsstadium getre­tene vorgezogene Bau der Kreisstraße wird dann bereits in na­her Zukunft wirksam und zu einer spürbaren Entlastung der Rheinstraße führen. D as bedeutet, daß der gesamte Schwerlast­verkehr diese »Nordumgehung« befährt, was den Wohnwert ins­besondere der an der Rheinstraße gelegenen Grundstücke deut­lich aufwerten würde. Die planerischen Voraussetzungen für den B au der N ordumgehun g wurden nunmehr vom Orts gemein­derat durch die Bebauungsplanerweiterung geschaffen.

Ratsmitglied Stefan Müller stellte nochmals heraus, daß ein Industriegebiet »Illbach« abgelehnt werde; mit dem gefaßten Beschluß befürworte man lediglich den Erweiterungsbereich für die Nordumgehung.

Ablehnung einer Industrieschiene zwischen Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen in namentlicher Abstimmung beschlossen Die FWG-Fraktion hatte folgenden Antrag gestellt:

»Der Gemeinderat von Heiligenroth möge in namentlicher Ab­stimmung beschließen, daß er eine »Industrieschiene« entlang der geplanten Nordumgehung zwischen Heiligenroth und Rup­pach-Goldhausen ablehnt.«

Der Ortsgemeinderat sprach sich bei 11 Ja-Stimmen, 1 Nein­stimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich dafür aus, eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Diese führte zu dem Ergebnis, daß sich alle anwesenden Ratsmitglieder für den ag. Antrag aussprachen.