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Montabaur

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Nr. 21/92

_ Heiligenroth _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 14. April 1992

Haushaltsplan und -Satzung 1992 mehrheitlich verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt stimmte der Ortsgemeinderat der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit 11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zu. Gleichzeitig wurde das dem als Anlage zum Haushaltsplan bei­gefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1991 bis 1996 bei 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen zugestimmt.

Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen / Ausgaben:. je 2.319.000 DM

Vermttgenshaushalt:

Einnahmen / Ausgaben:. je 900.000 DM

Die Festsetzung von Krediten und Verpflichtungsermächti­gungen erübrigt sich, da die Ortsgemeinde für die kommenden J ahre keine Verpflichtungen eingeht und keine Kredite benötigt werden, die in 1992 zu realisierenden Vorhaben zu finanzieren. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 1992 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 %

Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapital. 320%

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 60 DM

für den zweiten Hund. 76 DM

für den dritten Hund. 100 DM

Bei den Festsetzungen der einzelnen Steuersätze bleibt es bei den von Hundertsätzen des Vorjahres.

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1991 macht deutlich, daß sich die Zahlen des Haushaltsplanes positiv ent­wickelt haben. Zum Ausdruck kommt dies am deutlichsten durch den voraussichtlichen Rücklagenstand von 470.000 DM. Dieses hohe Guthaben basiert insbesondere auf erheblichen Mehreinnahmen aus Holzverkäufen, bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil' sowie auf Investitionsverlage­rungen nach 1992. Diesem Bestand steht allerdings eine Ge­samtverschuldung von 974.851,54 DM gegenüber. Hieraus re­sultiert eine Pro-Kopf-Verschuldung von 697,92 DM, die immer noch deutlichüber dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 616,63 DM (31. Dezember 1990) liegt.

Zusammenfassend darf dennoch festgestellt werden, daß die fi­nanzielle Situation für die Aufstellung des Haushaltes 1992 denkbar günstiger ist, als dies die Zahlen des Haushaltes 1991 erwarten lassen konnten.

Verwaltungshaushalt:

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.919.000 DM um 440.000 DM auf 2.319.000 DM. Hervorgerufen wird diese enorme Zunahme durch höhere Einnahmen im Forsthaus­halt und schwerpunktmäßig durch die verbesserte Einnahmen­situation imBereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres (964.000 DM) und den sich hier­aus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Ein deutlich höheres Aufkommen wird erwartet. Die positive Tbndenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines

bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, an dessen Verteilung auch die Ortsgemeinde Heiligenroth partizipiert. Das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnit­tes in Höhe von 1.877.169 DM stellt mit 80,95 v.H. den Löwen­anteil der H innahm en des Verwaltungshaushaltes. An diesem Prozentsatz wird auch deutlich, daß die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde, wie sie sich nachfolgend darstellen, von un­

tergeordneter Bedeutung sind:

Erstattungen/Zuweisungen für lfd. Zwecke. 8,62 v.H.

Gebühren. 1,68 v.H.

E innahm en aus Verkauf, Mieten, Pachten und.

sonstige Verwaltungs-u. Betriebseinnahmen . 4,01 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen). 4,74 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, auf­grund von Berechnungen oder auf tarifvertraglichen Verbesse­rungen. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die ein­zelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1992

1. Personalausgaben

1991 1992

392.000 DM 462.000 DM . 19,92 v.H.

(+70.000 DM)

Die Steigerung bei den Personalausgaben beruht auf linearen Lohnerhöhungen, auf strukturellen Verbes­serungen infolge tarifvertraglicher Neuregelungen sowie auf gestiegenen Lohnkosten im Forsthaushalt.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben

1991 1992

443.000 DM 380.000 DM . 16,38 v.H.

(i63.000 DM)

Der Rückgang bei den Sachausgasben ist fast aus­schließlich auf die Ausgabenentwicklung des Forst­haushaltes (./. 51.230 DM) zurückzuführen. Auch die Ausgabenreduzierung im Unterabschnitt 6100 - Orts- und Regionalplanung (./. 14.800 DM) - zeichnet sich für diesen TVend verantwortlich.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen:

1991 1992

5,000 DM 5.000 DM . 0,22 v.H.

(+/)

Gegenüber dem Vorjahr tritt keine Veränderung ein.

4. Umlagen . 50,77 v.H.

1991 1992

Gewerbesteuerumlage 109.690 DM 156.860 DM + 46.170 DM

Umlage an das Land 7.500 DM + 7.500 DM

Kreisumlage 331.800 DM 491.600 DM + 159.800 DM

Verbandsgememdeumlage 376.050 DM 522.500 DM 146.450 DM

817.540 DM 1.177.460 DM + 359.920 DM. Infolge des gestiegenen Gewerbesteueraufkommens erhöht sich die Gewerbesteuerumlage. Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgememdeumlage beruht zum einen auf einer höheren Umlagegrundlage:

1991 1992

1.105.968 DM 1.536.043 DM + 430.075 DM

und bei der Kreisumlage auf der Anhebung des Umlagesatzes von 30 v.H. auf 32 v.H.

Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzierungsanteil der Kommunen an den Kosten des Fonds »Deutsche Ein­heit«. Diese Umlage ist erstmalig 1992 zu zahlen.

5. Zinsausgaben

1991 1992

66.000 DM 65.000 DM . 2,80 v.H.

(./.1.000 DM)

Durch eine Sondertilgung (10/92) verringert sich die Zinslast der Ortsgemeinde.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt

1991 1992

195.000 DM 229.000 DM .. 9,87 v.H.

(+34.000 DM)

Die Einnabmenverbesserungen im Bereich der Steuern sowie die Einsparungen im Forstbereich zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.