Montabaur
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Nr. 21/92
_ Heiligenroth _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 14. April 1992
Haushaltsplan und -Satzung 1992 mehrheitlich verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt stimmte der Ortsgemeinderat der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit 11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zu. Gleichzeitig wurde das dem als Anlage zum Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1991 bis 1996 bei 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen zugestimmt.
Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen / Ausgaben:. je 2.319.000 DM
Vermttgenshaushalt:
Einnahmen / Ausgaben:. je 900.000 DM
Die Festsetzung von Krediten und Verpflichtungsermächtigungen erübrigt sich, da die Ortsgemeinde für die kommenden J ahre keine Verpflichtungen eingeht und keine Kredite benötigt werden, die in 1992 zu realisierenden Vorhaben zu finanzieren. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 %
Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital. 320%
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— für den ersten Hund. 60 DM
— für den zweiten Hund. 76 DM
— für den dritten Hund. 100 DM
Bei den Festsetzungen der einzelnen Steuersätze bleibt es bei den von Hundertsätzen des Vorjahres.
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1991 macht deutlich, daß sich die Zahlen des Haushaltsplanes positiv entwickelt haben. Zum Ausdruck kommt dies am deutlichsten durch den voraussichtlichen Rücklagenstand von 470.000 DM. Dieses hohe Guthaben basiert insbesondere auf erheblichen Mehreinnahmen aus Holzverkäufen, bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil' sowie auf Investitionsverlagerungen nach 1992. Diesem Bestand steht allerdings eine Gesamtverschuldung von 974.851,54 DM gegenüber. Hieraus resultiert eine Pro-Kopf-Verschuldung von 697,92 DM, die immer noch deutlichüber dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 616,63 DM (31. Dezember 1990) liegt.
Zusammenfassend darf dennoch festgestellt werden, daß die finanzielle Situation für die Aufstellung des Haushaltes 1992 denkbar günstiger ist, als dies die Zahlen des Haushaltes 1991 erwarten lassen konnten.
Verwaltungshaushalt:
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.919.000 DM um 440.000 DM auf 2.319.000 DM. Hervorgerufen wird diese enorme Zunahme durch höhere Einnahmen im Forsthaushalt und schwerpunktmäßig durch die verbesserte Einnahmensituation imBereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres (964.000 DM) und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Ein deutlich höheres Aufkommen wird erwartet. Die positive Tbndenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines
bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, an dessen Verteilung auch die Ortsgemeinde Heiligenroth partizipiert. Das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 1.877.169 DM stellt mit 80,95 v.H. den Löwenanteil der H innahm en des Verwaltungshaushaltes. An diesem Prozentsatz wird auch deutlich, daß die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde, wie sie sich nachfolgend darstellen, von un
tergeordneter Bedeutung sind:
Erstattungen/Zuweisungen für lfd. Zwecke. 8,62 v.H.
Gebühren. 1,68 v.H.
E innahm en aus Verkauf, Mieten, Pachten und.
sonstige Verwaltungs-u. Betriebseinnahmen . 4,01 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen). 4,74 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, aufgrund von Berechnungen oder auf tarifvertraglichen Verbesserungen. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1992
1. Personalausgaben
1991 1992
392.000 DM 462.000 DM . 19,92 v.H.
(+70.000 DM)
Die Steigerung bei den Personalausgaben beruht auf linearen Lohnerhöhungen, auf strukturellen Verbesserungen infolge tarifvertraglicher Neuregelungen sowie auf gestiegenen Lohnkosten im Forsthaushalt.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben
1991 1992
443.000 DM 380.000 DM . 16,38 v.H.
(i63.000 DM)
Der Rückgang bei den Sachausgasben ist fast ausschließlich auf die Ausgabenentwicklung des Forsthaushaltes (./. 51.230 DM) zurückzuführen. Auch die Ausgabenreduzierung im Unterabschnitt 6100 - Orts- und Regionalplanung (./. 14.800 DM) - zeichnet sich für diesen TVend verantwortlich.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen:
1991 1992
5,000 DM 5.000 DM . 0,22 v.H.
(+ •/•)
Gegenüber dem Vorjahr tritt keine Veränderung ein.
4. Umlagen . 50,77 v.H.
1991 1992
Gewerbesteuerumlage 109.690 DM 156.860 DM + 46.170 DM
Umlage an das Land — 7.500 DM + 7.500 DM
Kreisumlage 331.800 DM 491.600 DM + 159.800 DM
Verbandsgememdeumlage 376.050 DM 522.500 DM 146.450 DM
817.540 DM 1.177.460 DM + 359.920 DM. Infolge des gestiegenen Gewerbesteueraufkommens erhöht sich die Gewerbesteuerumlage. Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgememdeumlage beruht zum einen auf einer höheren Umlagegrundlage:
1991 1992
1.105.968 DM 1.536.043 DM + 430.075 DM
und bei der Kreisumlage auf der Anhebung des Umlagesatzes von 30 v.H. auf 32 v.H.
Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzierungsanteil der Kommunen an den Kosten des Fonds »Deutsche Einheit«. Diese Umlage ist erstmalig 1992 zu zahlen.
5. Zinsausgaben
1991 1992
66.000 DM 65.000 DM . 2,80 v.H.
(./.1.000 DM)
Durch eine Sondertilgung (10/92) verringert sich die Zinslast der Ortsgemeinde.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt
1991 1992
195.000 DM 229.000 DM .. 9,87 v.H.
(+34.000 DM)
Die Einnabmenverbesserungen im Bereich der Steuern sowie die Einsparungen im Forstbereich zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.

