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Montabaur

22

Nr, 21/92

Sportverein Heiligenroth e.V.

Jugendfußball:

Freitag, 22.6.92,17.30 Uhr * F-Jugend Eisbachtal - Ahrbach/Heiligenroth Samstag, 23.6.92,14.00 Uhr D-Jugend Niederahr - Ahrbach/Heiligenroth AH-Fußball:

Samstag, 23.6.1992,17.00 Uhr AH Heiligenroth - AH Horbach.

Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich willkommen.

_ Ruppach-Goldhausen _

Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

10 Jahre Abteilung Handball Damen/Herren, Freitag, 29.6.1992 18.00 Uhr Tbrnier VfR Limburg (Er + Sie TUmier)

Spielort: Lahnkampfbahn, Limburg. TYeffpunkt: Vogelsanghal­le Heiligenroth um 17.00 Uhr IVaimngszeiten:

Damen, montags 18.30 bis 20.00 Uhr Neue Kreissporthalle, Montabaur Herren, mittwochs 18.30 bis 20.00 Uhr TUrnhalle Ruppach-Goldhausen.

Wer Lust hat Handball zu spielen oder nur dabeisein will, ist bei uns jederzeit herzlich willkommen und kann unverbindlich bei einem Training vorbeikommen. Weitere Auskünfte erhaltet Ihr von Maion Theis, TfeL 02608/611.

EISBACHGEMEINDEN

Girod

TUS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Samstag, 23. Mai 1992 spielt die B-7-Jugend um 16.30 Uhr in Oberlahr. Zuschauer sind herzlich eingeladen.

_ Görgeshausen _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 28.04.1992

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abst immun g mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt:

EinnahmenAusgaben. je 736.000 DM

Vermögenshaushalt:

Ennahmen Ausgaben. je 476.000 DM

Zur Finanzierung des Haushaltes 1992 bedurfte es keiner Kreditaufnahme, ebenfalls wurden keine Verpflichtungser­mächtigungen veranschlagt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr 1992 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 %

Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den 1. Hund.. 60,00 DM

für den 2. Hund. 75,00 DM

für den 3. Hund. 100,00 DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsflächa Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Die Ortsgemeinde Görgeshausen verfügt am 31.12.1991 über Rücklagenmittel in Höne von 607.638,44 DM. Diese konkrete Aussage basiert auf der bereits vorliegenden Jahresrechnung 1991. Einsparungen bei den Planungskosten, Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, bei der Gewerbesteuer und beim Einkom­mensteueranteil sowie Investitionsverlagerungen zeichnen für dieses hohe Guthaben verantwortlich.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde zum Jahresende beläuft sich auf 184.897,83 DM. Hieraus leitet sich eine Pro- Kopf-Verschuldungvon 266,04 DM ab. Erstmals seit vielen Jäh­ren liegt diese Pro-Kopf-Verschuldungunter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt (358,37 DM).

Zusammengefaßt bedeutet dies, daß eine finanzielle Ausgangs­basis geschaffen ist für die Aufstellung eines neuen Etats, wie man dies schon seit einigen Jahren nicht mehr feststellen konnte.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 660.000 DM um 76.000 DM auf 736.000 DM. Mehreinnahmen aus Holzverkäufen, Mehreinnahmen bei Festgeldzinsen sowie Mehreinnahmen im Bereich der Steuern zeichnen für diese Ent­wicklung verantwortlich. Daß dennoch dieser Einnahmenzu­wachs nicht ausreicht, um den Verwaltungshaushalt auszuglei­chen, bestätigt der Zuführungsbetrag vom Vermögenshaushalt in Höhe von 17.000 DM.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Die positive Tbn- denz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines be­deutend höheren Steueraufkommens anzusehen. Schlüsselzuweisungen erhält die Ortsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1992 nicht infolge des enormen Anstieges der örtli­chen Steuerkraft auf 544.734,00 DM.

Das Gesamteinnahmesoll von 551.342 DM stellt mit 74,89 v.H. den Hauptanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen. 8,27 v.H.

Gebühren ..... 0,67 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, ..... 7,23 v.H.

Fachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen. 6,64 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Zuführung vom Vermögenshaushalt. 2,30 v.H.

Wie bereits schon erwähnt, erfolgt der Ausgleich des Verwal­tungshaushaltes durch eine Zuführung vom Vermögenshaus­halt. Hieran wird deutlich, daß der Ausgabenzuwachs deutlich höher einzustufen ist, als die Einnahmensteigerung. Besonders veranschaulicht diese Entwicklung der Ausgaben­bereich des Unterabschnittes 9000, in dem die Umlagen der Ortsgemeinde veranschlagt sind:

1991 1992

Gewerbesteuer­umlage 24.300 DM 28.500 DM + 4.200 DM

Umlage

an das Land 0 DM 3.700 DM + 3.700 DM

Kreisuml. 138.000 DM 174.500 DM + 36.500 DM

Verbandsgemeinde­umlage 167.000 DM 185.300 DM + 28.300 DM

319.300 DM 392.000 DM + 72.700 DM

Infolge eines gestiegenen Gewerbesteueraufkommens erhöht sich die Gewerbesteuerumlage. Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf einer höheren Umlagegrundlage (544.734 DM) und zusätzlich bei der Kreis­umlage auf der Anhebung des Umlagesatzes auf 32 v.H.

Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzierungs anteil der Kommunen an den Ko­sten des Fonds »Deutsche Einheit«. Diese Umlage ist erstmalig in 1992 zu zahlen.

Die Gesamtsumme des zuvor erläuterten Unterabschnittes (392.000 DM) hat einen prozentualen Anteil von 53,26 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.