Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 16/92

E

Mittwoch. 10.00 bis 14.00 Uhr

Donnerstag. 16.00 bis 18.00 Uhr

Samstag. 10.00 bis 12.00 Uhr

Sie finden die Stadtbücherei Montabaur in der Gelbachstraße (Haus der Jugend, ehemalige Katharinenschule).

Die Stadtbücherei Montabaur ist auch während der Osterferien geöffnet.

I Über die Ortsgrenze hinaus

Jazzfrühschoppen 1. Mai 11.00 bis 15.00 Uhr Jazz erster Klasse »Hot Hessen Dixi Dogs«

Wann ? 1. Mai 1991 ab ll.OOUhr

Wo ? Gackenbach, Im Wiesengrund (bei schönem Wetter im Freien, ansonsten in den Sälen des Gasthauses Wiesengrund«. Einritt ? 10,00 DM (Vorverkauf 7,00 DM)

Kartenvorverkauf: Gasthaus »Zum Wiesengrund«, Gacken­bach.

SPD-Schiffstour - Leinen los am 26. April 1992

Zu einer Rhein tour mit dem neuen Fahrgastschiff »La Paloma« lädt (LandesKKapitän Rudolf Scharping am Sonntag, 26. April 1992 alle Sozialdemokraten/innen aus der VG Montabaur ein. Abfahrt ist um 10.30 Uhr ab Anlegestelle Oberlahnstein. Mit an Bord sind neben dem Ministerpräsidenten auch unsere Abge­ordneten, Verbandsbürgermeister undviele aktive Genossen/in­nen. Wer dabeisein will, wenn es heißt »Leinen los mit Rudolf Scharping« muß sich sofort anmelden bei Parteigeschäftsfüh­rer Hans-Peter Haas, Tbl. 0261/34038.

Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein

Wochenende für Väter und Kinder Festhalten und Loslassen

Thema: Väter täuschen sich aus über ihre Entwicklung

in der Partnerschaft und in der Beziehung zwi­schen Eltern und Kindern. Das Wochenende bietet Gelegenheit, abseits des Familienalltags einmal etwas mit den Kindern zu unternehmen und zu erleben und sich besser kennenzuler­nen.

Thrmin: Freitag, 16.6.1992,18.00 Uhr bis

Sonntag, 17.6.1992,14.00 Uhr Ort: Bendorf, Hedwig-Dransfeld-Haus

Leitung: Hans Jürgen Birringer, Streithausen

TN-Gebühr: 60,00 DM

Informationen/Anmeldung: Kath. Bildungswerk Westerwald, Auf dem Kalk 11, 6430 Montabaur, Tbl. 02602/680230.

- mit Kinderbetreuung -

MONTABAUR

Grillhütte Horressen

Hiermit wird zur Kenntnis gebracht, daß die Verwaltung der Grillhütte mit sofortiger Wirkung von der Freiw. Feuerwehr Horressen wahrgenommen wird. Ansprechpartner ist Heinrich Müller, Auf der Heide 7, Montabaur-Horressen, TbL 02602/2788.

Westerwälder wandern

Am Ostermontag, 20. April 1992, lädt der Zweigverein Monta­baur ,des Westerwald-Vereins zu einer Wanderung ein. Um 10 Uhr ist Abfahrt am Bahnhof in Montabaur nach Nentershau­sen. Gewandert wird von dort über Isselbach-Heilberscheid nach Montabaur (etwa 18 km). Anmeldung bei Inge Nagel, Tbl. 02602/17171 (nach 18 Uhr) ist wegen der Busbestellung erfor­derlich. Gäste sind willkommen.

Männergymnastikgruppe SG Horressen/TSV Eigendorf Die nächste Übungsstunde beginnt am Dienstag, dem 20.4.1992 wie üblich um 18.46 Uhr diesmal mit einer Doppel­stunde. Interessierte jeden Alters sind noch willkommen. Vor- aussetzungist nur die Mitgliedschaft in einem der Sportvereine.

Verein der »Freunde und Förderer« der Freiw. Feuerwehr Horressen

Großes Skattumier am 16. April 1992 im Gasthaus »Bürgerstube«

Beginn: 20.00 Uhr.

Startgeld: 6,00 DM.

1. Preis 160,00 DM, 2. Preis 76,00 DM, 3. Preis: 60,00 DM und weitere wertvolle Sachpreise.

Es laden ein: Feuerwehr Horressen und Familie Bösch.

AHRBACHGEMEINDEN

_ Boden _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeindertes Boden vom 7. April 1992

Einrichtung einer 6. Gruppe im Kindergarten Ruppach-Gold­hausen

Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, als Übergangslösung im Pfarrsaal der kath. Kirchengemeinde eine 6. Kindergartengruppe ab 1. August 1992 einzurichten. Die Ortsgemeinde wird sich an den Kosten des Umbaues und der Einrichtung mit einem Betrag in Höhe von 4.787,34 DM beteili­gen. Die Ortsgemeinde erwartet, daß die kath. Kirchengemein­de den THgeranteil an den Personalkosten (16 %) übernimmt. Sollte dies nicht möglich sein, erklärt sich die Qrtsgemeinde be­reit, die Personalkostenanteile für die 6..Gruppe entsprechend mitzufinanzieren.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Für das Kindergartenjahr 1992/93 sind bereits jetzt 139 Kinder aus den Gemeinden Boden, Girod, Großholbach und Ruppach- Goldhausen zum Besuch des Kindergartens angemeldet, die zu Beginn des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollendet ha­ben. Da zu Beginn eines Kindergartenjahres nur 23 Kinder pro Gruppe aufgenommen werden sollen (§ 2 Abs. 3 Satz 2 Kinder­gartenplanungsverordnung), höchstens aber 26 Kinder pro Gruppe zulässig sind, ist die Einrichtung einer 6. Gruppe not­wendig, wenn alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden sollen.

Das Bischöfliche Ordinariat und das Jugendamt der Kreisver­waltung des Westerwaldkreises lehnen aus pädagogischen und organisatorischen Gründen grundsätzlich Einrichtungen mit mehr als 6 Gruppen ab. D a hier aber kurzfristig eine andere Lö­sung nicht möglich ist, ohne Kinder zurückweisen zu müssen, hat man der befristeten Übergangslösung im Pf arrsaal der kath. Kirchen gemeinde zugestimmt. Die Räume sind in Übereinstim­mung aller Beteiligten dafür geeignet. Die Kath. Kirchenge­meinde Ruppach-Goldhausen stellt dankenswerterweise den Pfarrsaal im Erdgeschoß des Pfarrheimes (mit Tbiletten) zur Verfügung. Dazu bedarf es aber geringfügiger baulicher Verän­derungen.

Der Kreis bezuschußt die Einrichtung mit 46 %. Weitere Zuwei­sungen sind nicht zu erhalten. Die kath. Kirchengemeinde sieht sich außerstande, sich an den Kosten für die Herrichtung des Raumes zu beteiligen, dies kann billigerweise auch nicht ver­langt werden, weil entgegen der ursprünglichen Aussage nun dochnoch eine Beteiligung an den Kosten für die 6. Gruppe mög­lich war. Außerdem ist es zu bedenken, daß die Kirchengemeinde selbst ihre Nutzungsmöglichkeiten im Pf arrzentrum durch die Bereitstellung des Pfarrsaales als Gruppenraum einschränkt. Die nicht durch die Kreiszuwendung gedeckten Kosten der Ein­richtung und die Kosten des Umbaues müssen also von den Ortsgemeinden getragen werden.

SG Horressen/Elgendorf

Das nächste Meisterschaftsspiel unserer 1. Mannschaft findet am Sonntag, 26.4.92, um 16.00 Uhr bei den Spfr. 1911 Daaden statt.

Nach§16 Abs. 2Satz 2 Kindertagesstättengesetz sollen sich die Ortsgemeinden des Einzugsbereiches eines Kindergartens in freier.TYägerschaft entsprechend ihrer Finanzkraft beteiligen.

- Fortsetzung Seite 10 -