Montabaur
Nr. 14/92
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Zur Verhinderung einer Tteilung des Westerwaldkreises mit den geschilderten Problemen halten wir es dafür für angebracht und sachlich richtiger, die Dienstbezirke Neuwied und Altenkirchen mit Sitz in Altenkirchen und die Dienstbezirke Westerwald und Rhein-Lahn mit Sitz in Montabaur zusammenzulegen. Wegen der zentraleren Lage von Montabaur wäre es unverständlich, das an der Peripherie gelegene Katzenelnbogen zur Dienststelle für den Kreis Westerwald und den Rhein-Lahn-Kreis zu bestimmen.
Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße«
Hierzu erklärte Ratsmitglied Karl-Heinz B ächer (SPD), die vorgesehene Art der Bebauung an der Koblenzer Straße habe seinerzeit nicht den Vorstellungen der SPD-Fraktion entsprochen. Daher könne sie auch den Einzelmaßnahmen nicht zustimmen und enthalte sich der Stimme.
Mehrheitlich faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan »Koblenzer Straße« wird wie folgt geändert:
a) Der an der Koblenzer Straße vorhandene und zu erhaltenden Baumbestand wirdnach dem vermessungstechnischen Ergebnis mit ihren genauesten Standorten in den Bebauungsplan übernommen und nach wie vor als zu erhalten festgeschrieben.
b) Die Baugrenzen für die Bebauung im Bereich des Spielplatzes werden geändert.
c) Die Fläche für den Spielplatz wird reduziert.
d) Zwischen der Wendemöglichkeit in der Erschließungsstraße und der Koblenzer Straße wird ein Fußweg ausgewiesen.
Änderung des Bebauungsplanes »Im Baumberg« für das Flurstück Nr. 17 (Flur 18) - Krokusstr. 13 im Stadtteil Eschelbach - Grundlage für die Beratung und Beschlußfassung dieses Tagesordnungspunktes waren die im Rahmen der Nachbarbeteiligung vorgebrachten Einwendungen von Nachbareigentümem. Ratsmitglied Hans-Josef Manns (CDU) erklärte hierzu, daß der Bebauungsplan Ortsrecht sei, auf dem sich der Bürger verlassen könne und der Vertrauensschutz gewähre. Daher sollten grundsätzlich Bebauungspläne nur dann geändert werden, wenn Anliegen von Bürgern entsprochen werde und andere Bürger dadurch nicht über Belang in ihren Rechten beeinträchtigt werden. In dem vorliegenden Fall vertrete die CDU-Fraktion die Auffassung, daß hier die Nachbarn berechtigte Einwände geltendgemacht haben; deshalb lehne die CDU-Fraktion eine Bebauungsplanänderung ab.
Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer (SPD) kritisierte zunächst, daß hier seinerzeit zwei zu große Grundstücke ausgewiesen worden seien, auf denen jeweils zwei Häuser gebaut werden könnten. Dies widerspreche der Forderung nach einem vernünftigen Umgangmit Grund und Boden. Gewiß müsse man den Bürgern, die bishier dort Grundstücke erworben bzw. schon gebaut haben, einen gewissen Vertrauensschutz auf dem Bebauungsplan zubilligen. Erhebliche Beeinträchtigungen, wie sie von dem Erwerber eines benachbarten Grundstückes reklamiert werden, sehe die SPD-Fraktion nicht, denn es werde nicht über Gebühr groß gebaut und die Abstandsfläche nach der Landesbauordnungeingehalten. Im vorliegenden Fall vertrete die SPD-Fraktion daher die Auffassung, dem Begehren stattzugeben, damit eine vernünftige Nutzung dieses Grundstückes erfolgen könne. Nachfolgend faßt der Stadtrat mehrheitlich folgende Beschluß: Den Bedenken der Nachbarn wird entsprochen. Das für das Grundstück Krokusstr. 13 durch Beschluß des Stadtrates vom 01. Oktober 1991 in GanggesetzteBebauungsplan-Änderungs- verfahren wird aufgehoben:
Es verbleibt bei der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzten überbaubaren Fläche.
Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk« für das Grundstück »Auf dem Kalk 4« (Flurstück Nr. 1619/10)
Grundlage für die ag. Änderung des Bebauungsplanes waren die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §13 Abs. 1 Satz 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung und einer Grundstücksnachbarin. Die Kreisverwaltung regte in diesem Zusammenhang an, die Planänderung mit der Erhöhung der Geschoßflächenzahl von 0,4 auf 0,6 nichtnur auf das Grundstück »Auf dem Kalk 4« zu beschränken, sondern für das gesamte Plangebiet eine einheitliche Geschoßflächenzahl von 0,6 festzusetzen.
Mehrheitlich faßte der Stadtrat folgenden Beschluß: Die Anregungen werden berücksichtigt. Durch den nachstehenden Änderungsbeschluß wird für das gesamte Plangebiet eine einheitliche Geschoßflächenzahl festgelegt.
Resolution zur Einführung der Pflegeversicherung — Gemeinsamer Antrag der CDU- u. SPD-Fraktion vom 12.03.1992 Auch hier wurde von der CDU- und SPD-Fraktion ein gemeinsamer Resolutionsvorschlag zur Einführung der Pflegeversicherung und Verbesserung des Stellenschlüssels im Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds vor gelegt, der folgenden Inhalt hat: »1. Aus der Sorge um die Finanzierbarkeit des Alten-und Pflegeheimes der Stiftungdes Hospitalfonds der Stadt Montabaur und um eine angemessene und menschenwürdige Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung zu gewährleisten, fordert der Stadtrat die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz auf, den Stellenschlüssel für Alten- und Pflegeheime in unserem Land deutlich zu verbessern. Neben der Erhöhung der Stellenzahl im allgemeinen Pflegebereich sind besondere Stellen für die Nachtwachen und die sozial- und bewegungstherapeutische Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner dringend notwendigund müssen bei der Bemessung der Pflegesätze anerkannt werden.
2. Der Stadtrat fordert die zuständigen Organge der Bundes
republik Deutschland auf, eine gesetzliche KlegeVersicherung umgehend einzuführen, um die finanziellen Grundlagen für eine verbesserte Betreuung und Pflege der betagten Menschen in der häuslichen Pflege und im Alten- und Pflegeheim der Stiftung des Hospitalfonds Montabaur nachhaltig zu verbessern.
Dazu müssen nach Überzeugung des Städtrates folgende Voraussetzungen durch die gesetzlichen Regelungen geschaffen werden:
a) Die wirtschaftlichen Hilfen für Pflegebedürftige sollen leistungsrechtlich so ausgestaltet sein, daß vor allem bei Pflegebedürftigkeit keine Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden müssen. Letztendlich sollen diese Hilfen allen Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen, ohne Rücksicht auf die Ursache und das Alter.
b) Die häusliche Pflege muß Vorrang haben.
c) Geld- und Sachleistungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Dabei ist besonders darauf zu achten, daß ein Abschieben in Pflegeheime vermieden wird. Die Hilfen müssen den Pflegebedürftigen von einer Stelle aus gewährt werden.
d) Die Pflegebedürftigen müssen in zumutbarem Umfang zu den Kosten des Lebensunterhalts beitragen.
e) Es bietet sich an, die gesetzlichen Krankenkassen als Leistungsträger zu wählen. Deren gut ausgebaute ortsnahe Organisation bietet die beste Gewähr für eine Umsetzung des neuen Leistungsrechtes mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand. Außerdem läßt sich nur so eine bestmögliche Abstimmung zwischen Leistungen für Pflege und solchen zur Vermeidung von Pflege durch Rehabilitation erreichen.
Nach Ansicht des Stadtrates enthalten unter anderem die von der SPD-Bundestagsfraktionund der »Blüm-Kommission« vorgelegten Gesetzentwürfe ein schlüssiges Konzept zur finanziellen Absicherung des Pflegefallrisikos.
Begründung:
1. Die Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur (kommunale Stiftung) betreibt ein Alten- und Pflegeheim, in dem etwa 100 betagte Menschen leben. Es handelt sich überwiegend um pflegebedürftige Personen. Der Stellenschlüssel für die Alten- und Pflegeheime in Rheinland-Pfalz, der für die Anerkennung der Pflegeentgelte durch die Pflegesatzkommission maßgeblich und bindend ist, ist gegenüber anderen Bundesländern ungünstiger. Die Zahl der über den Pflegesatz zu finanzierenden Pflegekräfte ist niedriger als z.B. in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Eigene Stellen für Nachtwachen sind nicht ausgewiesen, sondern müssen mit dem allgemeinen Stellenschlüssel abgedeckt werden. Ferner werden keine Stellen für die sozial- und bewegungstherapeutische Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner anerkannt. Dies führt zwangsläufigzu Einschränkungen bei der Versorgung der Heimbewohner.
Gerade das Bedürfnis nach einer zeitgerechten rehabili- tativen und integrativen Betreuung kann deshalb nur unzureichend erfüllt werden. Die Stadt Montabaur sieht sich seit einigen Jahren gezwungen, diesen Mangel zumindest teilweise auszugleichen, indem jährlich 60.000 DM aus dem Etat der Stadt Montabaur bereitgestellt werden, um Aushilfen beschäftigen zu können, wenn die angespannte Personalsituation durch krankheitsbedingte Ausfälle verschärft wird.
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