Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 14/92

m

Zur Verhinderung einer Tteilung des Westerwaldkreises mit den geschilderten Problemen halten wir es dafür für ange­bracht und sachlich richtiger, die Dienstbezirke Neuwied und Altenkirchen mit Sitz in Altenkirchen und die Dienst­bezirke Westerwald und Rhein-Lahn mit Sitz in Montabaur zusammenzulegen. Wegen der zentraleren Lage von Monta­baur wäre es unverständlich, das an der Peripherie gelegene Katzenelnbogen zur Dienststelle für den Kreis Westerwald und den Rhein-Lahn-Kreis zu bestimmen.

Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße«

Hierzu erklärte Ratsmitglied Karl-Heinz B ächer (SPD), die vor­gesehene Art der Bebauung an der Koblenzer Straße habe sei­nerzeit nicht den Vorstellungen der SPD-Fraktion entsprochen. Daher könne sie auch den Einzelmaßnahmen nicht zustimmen und enthalte sich der Stimme.

Mehrheitlich faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan »Koblenzer Straße« wird wie folgt geändert:

a) Der an der Koblenzer Straße vorhandene und zu erhalten­den Baumbestand wirdnach dem vermessungstechnischen Ergebnis mit ihren genauesten Standorten in den Bebau­ungsplan übernommen und nach wie vor als zu erhalten festgeschrieben.

b) Die Baugrenzen für die Bebauung im Bereich des Spiel­platzes werden geändert.

c) Die Fläche für den Spielplatz wird reduziert.

d) Zwischen der Wendemöglichkeit in der Erschließungsstraße und der Koblenzer Straße wird ein Fußweg ausgewiesen.

Änderung des Bebauungsplanes »Im Baumberg« für das Flur­stück Nr. 17 (Flur 18) - Krokusstr. 13 im Stadtteil Eschelbach - Grundlage für die Beratung und Beschlußfassung dieses Tages­ordnungspunktes waren die im Rahmen der Nachbarbeteili­gung vorgebrachten Einwendungen von Nachbareigentümem. Ratsmitglied Hans-Josef Manns (CDU) erklärte hierzu, daß der Bebauungsplan Ortsrecht sei, auf dem sich der Bürger verlas­sen könne und der Vertrauensschutz gewähre. Daher sollten grundsätzlich Bebauungspläne nur dann geändert werden, wenn Anliegen von Bürgern entsprochen werde und andere Bür­ger dadurch nicht über Belang in ihren Rechten beeinträchtigt werden. In dem vorliegenden Fall vertrete die CDU-Fraktion die Auffassung, daß hier die Nachbarn berechtigte Einwände geltendgemacht haben; deshalb lehne die CDU-Fraktion eine Bebauungsplanänderung ab.

Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer (SPD) kritisierte zunächst, daß hier seinerzeit zwei zu große Grundstücke ausgewiesen worden seien, auf denen jeweils zwei Häuser gebaut werden könnten. Dies widerspreche der Forderung nach einem vernünftigen Umgangmit Grund und Boden. Gewiß müsse man den Bürgern, die bishier dort Grundstücke erworben bzw. schon gebaut ha­ben, einen gewissen Vertrauensschutz auf dem Bebauungsplan zubilligen. Erhebliche Beeinträchtigungen, wie sie von dem Erwerber eines benachbarten Grundstückes reklamiert werden, sehe die SPD-Fraktion nicht, denn es werde nicht über Gebühr groß gebaut und die Abstandsfläche nach der Landesbauord­nungeingehalten. Im vorliegenden Fall vertrete die SPD-Frak­tion daher die Auffassung, dem Begehren stattzugeben, damit eine vernünftige Nutzung dieses Grundstückes erfolgen könne. Nachfolgend faßt der Stadtrat mehrheitlich folgende Beschluß: Den Bedenken der Nachbarn wird entsprochen. Das für das Grundstück Krokusstr. 13 durch Beschluß des Stadtrates vom 01. Oktober 1991 in GanggesetzteBebauungsplan-Änderungs- verfahren wird aufgehoben:

Es verbleibt bei der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzten überbaubaren Fläche.

Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk« für das Grund­stück »Auf dem Kalk 4« (Flurstück Nr. 1619/10)

Grundlage für die ag. Änderung des Bebauungsplanes waren die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §13 Abs. 1 Satz 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung und einer Grundstücksnachbarin. Die Kreis­verwaltung regte in diesem Zusammenhang an, die Planän­derung mit der Erhöhung der Geschoßflächenzahl von 0,4 auf 0,6 nichtnur auf das Grundstück »Auf dem Kalk 4« zu beschrän­ken, sondern für das gesamte Plangebiet eine einheitliche Ge­schoßflächenzahl von 0,6 festzusetzen.

Mehrheitlich faßte der Stadtrat folgenden Beschluß: Die Anre­gungen werden berücksichtigt. Durch den nachstehenden Än­derungsbeschluß wird für das gesamte Plangebiet eine einheit­liche Geschoßflächenzahl festgelegt.

Resolution zur Einführung der Pflegeversicherung Gemeinsamer Antrag der CDU- u. SPD-Fraktion vom 12.03.1992 Auch hier wurde von der CDU- und SPD-Fraktion ein gemein­samer Resolutionsvorschlag zur Einführung der Pflegeversi­cherung und Verbesserung des Stellenschlüssels im Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds vor gelegt, der folgenden Inhalt hat: »1. Aus der Sorge um die Finanzierbarkeit des Alten-und Pfle­geheimes der Stiftungdes Hospitalfonds der Stadt Monta­baur und um eine angemessene und menschenwürdige Be­treuung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Ein­richtung zu gewährleisten, fordert der Stadtrat die Regie­rung des Landes Rheinland-Pfalz auf, den Stellenschlüssel für Alten- und Pflegeheime in unserem Land deutlich zu verbessern. Neben der Erhöhung der Stellenzahl im allge­meinen Pflegebereich sind besondere Stellen für die Nacht­wachen und die sozial- und bewegungstherapeutische Be­treuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner dringend notwendigund müssen bei der Bemessung der Pflegesätze anerkannt werden.

2. Der Stadtrat fordert die zuständigen Organge der Bundes­

republik Deutschland auf, eine gesetzliche KlegeVersiche­rung umgehend einzuführen, um die finanziellen Grundla­gen für eine verbesserte Betreuung und Pflege der betagten Menschen in der häuslichen Pflege und im Alten- und Pfle­geheim der Stiftung des Hospitalfonds Montabaur nach­haltig zu verbessern.

Dazu müssen nach Überzeugung des Städtrates folgende Voraus­setzungen durch die gesetzlichen Regelungen geschaffen werden:

a) Die wirtschaftlichen Hilfen für Pflegebedürftige sollen lei­stungsrechtlich so ausgestaltet sein, daß vor allem bei Pfle­gebedürftigkeit keine Leistungen der Sozialhilfe in An­spruch genommen werden müssen. Letztendlich sollen die­se Hilfen allen Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen, ohne Rücksicht auf die Ursache und das Alter.

b) Die häusliche Pflege muß Vorrang haben.

c) Geld- und Sachleistungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Dabei ist besonders darauf zu achten, daß ein Abschieben in Pflegeheime vermieden wird. Die Hilfen müssen den Pflegebedürftigen von einer Stelle aus gewährt werden.

d) Die Pflegebedürftigen müssen in zumutbarem Umfang zu den Kosten des Lebensunterhalts beitragen.

e) Es bietet sich an, die gesetzlichen Krankenkassen als Lei­stungsträger zu wählen. Deren gut ausgebaute ortsnahe Organisation bietet die beste Gewähr für eine Umsetzung des neuen Leistungsrechtes mit möglichst geringem Ver­waltungsaufwand. Außerdem läßt sich nur so eine best­mögliche Abstimmung zwischen Leistungen für Pflege und solchen zur Vermeidung von Pflege durch Rehabili­tation erreichen.

Nach Ansicht des Stadtrates enthalten unter anderem die von der SPD-Bundestagsfraktionund der »Blüm-Kommission« vor­gelegten Gesetzentwürfe ein schlüssiges Konzept zur finanziel­len Absicherung des Pflegefallrisikos.

Begründung:

1. Die Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur (kommunale Stiftung) betreibt ein Alten- und Pflege­heim, in dem etwa 100 betagte Menschen leben. Es han­delt sich überwiegend um pflegebedürftige Personen. Der Stellenschlüssel für die Alten- und Pflegeheime in Rheinland-Pfalz, der für die Anerkennung der Pflegeent­gelte durch die Pflegesatzkommission maßgeblich und bindend ist, ist gegenüber anderen Bundesländern un­günstiger. Die Zahl der über den Pflegesatz zu finanzie­renden Pflegekräfte ist niedriger als z.B. in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Eigene Stellen für Nachtwachen sind nicht ausgewiesen, sondern müssen mit dem allge­meinen Stellenschlüssel abgedeckt werden. Ferner wer­den keine Stellen für die sozial- und bewegungstherapeu­tische Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner anerkannt. Dies führt zwangsläufigzu Einschränkungen bei der Versorgung der Heimbewohner.

Gerade das Bedürfnis nach einer zeitgerechten rehabili- tativen und integrativen Betreuung kann deshalb nur un­zureichend erfüllt werden. Die Stadt Montabaur sieht sich seit einigen Jahren gezwungen, diesen Mangel zu­mindest teilweise auszugleichen, indem jährlich 60.000 DM aus dem Etat der Stadt Montabaur bereitgestellt werden, um Aushilfen beschäftigen zu können, wenn die angespannte Personalsituation durch krankheitsbedingte Ausfälle verschärft wird.

f

f

t

tz