Montabaur
Nr. 14/92
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Es sei schade, daß die Presse nicht auf den offiziellen Charakter des Besuches hingewiesen habe, zumal es der letzte offizielle Besuch einer offiziellen Delegation der Stadt Montabaur gewesen sei. Bezugnehmend auf den Antrag der SPD-Fraktion
- Judenfriedhof in Montabaur, Pflegemaßnahmen und Zugänglichkeiten - berichtete der Erste Beigeordnete, daß bereits in der letzten Haupt- und Finanzausschußsitzung über diesen Tagesordnungspunkt beraten wurde. Hier sei man übereinstimmend zur Auffassung gekommen, daß die Instandsetzung des Judenfriedhofes notwendig sei. Es liege bereits ein Plan für die erforderliche Bepflanzung auf dem Judenfriedhof vor. Außerdem solle der Jägerzaun auf einem Tfeilstück von ca. 25 m durch einen Staketenzaun erneuert werden.
Die Bepflanzung bzw. Instandsetzung konnte, so Erster Beigeordneter Dr. Hütte, bisher aus folgenden Gründen nicht erfolgen:
1. Zunächst muß geklärt werden, ob die finanziellen Mittel des Landes zur Verfügung stehen. Zur Zeit liege lediglich eine mündliche Zusage von seiten der Bezirksregierung vor. Der schriftliche Bescheid stehe noch aus.
2. Für die geplanten Bepflanzungs- und Instandsetzungsarbeiten muß die Zustimmung der jüdischen Kultusgemeinde vorliegen, die zur Zeit noch nicht erteilt sei. Man rechne jedoch damit, daß im Laufe des Frühjahres der Judenfriedhof in einen würdigen Zustand versetzt werden könne.
Parksystem im Parkhaus Nord
Der Vorsitzende teilte mit, daß aus steuerrechtlichen Gründen Gebühren im Parkhaus Nord erhoben werden müssen. Im Anschluß an diese Mitteilung beschloß der Stadtrat einstimmig, eine Gebührenerhebung für das Parkhaus Nord ab dem 01. Januar 1993 einzuführen und den Auftrag zur Lieferung und Installation von Parkscheinautomaten für das Parkhaus Nord an die Firma Messerschmidt-Apparate-Paket zu einem Preis von 42.667,92 DM zu vergeben.
Schließung der Landwirtschaftl. Beratungsstelle in Montabaur
— Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 12. März 1992
Grundlage dieses Antrages sei - so Vorsitzender Dr. Paul Hütte, daß Landwirtschaftsminister Schneider die Absicht in der Presse bekanntgegeben habe, die Beratungsstelle in Montabaur zu schließen und stattdessen in anderen Landesteilen zwei Beratungsstellen bestehen zu lassen bzw. zu errichten. Dies habe in Montabaur und im gesamten Westerwald zu erheblicher Beunruhigung geführt, insbesondere nachdem man aus der Kreisstadt Montabaur vor einigen Jahren das Kulturamt verlegt habe. Deshalb sei der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD- Fraktion konsequent, weil es ein wichtiges Anliegen der Stadt sein müsse, die Beratungsstelle, die sich bewährt und erheblich dazu beigetragen habe, die Landwirtschaft im Westerwald nicht zu fördern, auch zu erhalten.
Zum Verfahren teilte Ratsmitglied Hans-Josef Manns (CDU) mit, daß zunächst CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion getrennten Resolutionsvorschläge eingebracht haben. Da jedoch Inhalt und Begründung dieser beiden Resolutionen im wesentlichen übereinstimmten, erscheine es angebracht, eine gemeinsame Resolution zu verabschieden. - Im weiteren Verlauf seiner Stellungnahme, stellte Ratsmitglied Manns drei Gründe heraus, die zu dieser Initiative veranlaßt haben:
1. unbestreitbarer Zentralitätsverlust für die Kreisstadt Montabaur bei Wegzug der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle;
2. die große Bedeutung dieser Einrichtung für den auf die Landwirtschaft angewiesenen ländlichen Raum des Westerwaldes;
3. die Art und Weise, wie mit dem Personal einer Landesbehörde umgegangen werde; (Die Mitarbeiter hätten aus der Zeitung erfahren, daß ihre Dienststelle geschlossen werden solle.).
Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer (SPD) berichtete, daß es ein Zeichen politischer Kultur sei, wenn sich zwei Fraktionen zusammenfinden und gemeinsam eine Resolution entwerfen. Obwohl die Landesregierung von der SPD geführt werde, scheue sich die SPD-Stadtratsfraktion nicht, Kritik zu üben, soweit Mängel erkennbar sind und auch vorliegen. - Anschließend beschloß der Stadtrat einstimmig nachfolgende Resolution: »Der Stadtrat von Montabaur bedauert die Absicht der Landesregierung, zur Schließung der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle in Montabaur. Er fordert die Landesregierung auf, von einer SchließungderLandwirtschaftlichenBeratungsstelle Montabaur abzusehen.«
Die Resolution ist wie folgt begründet worden:
1. Montabaur befindet sichimMittelpunktdervierrechtsrhei- nischen Kreise undzeichnet sich durch eine begünstigte geographische Lage aus. Die Entfernungen von Montabaur nach Altenkirchen, Neuwied und Katzenelnbogen betragen jeweils ca. 40km.
2. Der Westerwaldkreis gehört zum von Natur aus benachteiligten Gebiet, gerade die Familien bäuerlicher Betriebe können in dieser schwierigen betriebswirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft auf die staatliche Beratung und Förderung nicht verzichten.
3. Der Schwerpunkt der Landwirtschaft im rechtsrheinischen Gebiet liegt im Raum Montabaur, was anhand der vorhandenen Strukturdaten bewiesen werden kann. Die Zahl der existenten Betriebe über 50ha/LF-WW liegt an zweiter Stelle der vier Kreise Mit der Zahl der Betriebe mit einem Einkommen über 70.000 DM nimm t der Westerwaldkreis die erste Stelle der vier Kreise ein. Gleichzeitig ist er der Kreis mit der größten landwirtschaftlichen Fläche Was die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe anbetrifft, so liegt der Westerwaldkreis an zweiter Stelle der vier Kreise
4. Was die landwirtschaftlich genutzte Fläche anbetrifft, liegt der Westerwaldkreis weit vor den drei übrigen rechtsrheinischen Kreisen.
5. Die Landwirtschaftliche Beratungsstelle ist in Montabaur in einem landeseigenen Gebäude optimal unter gebracht.
6. Da im Westerwaldkreis keine Verbraucherzentrale besteht, ist die hauswirtschaftliche Abteilung der staatlichen Beratungsstelle die einzige Anlaufstelle für die städtische und ländliche Bevölkerung in Fragen der Emährungsberatung - Hauswirtschaft - Haustechnik und Umweltschutz in Haus und Garten.
7. Zu erwähnen ist die günstige Lage der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle in Montabaur für alle Verbraucher im rechtsrheinischen Raum in der Kreisstadt Montabaur.
8. Es bestehen hervorragende Kontakte zu allen Behörden und Koordinationsstellen für alle landwirtschaftlichen Organisationen im Umkreis (landwirtschaftlicher Verein - Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide - Maschinen- und Betriebshilfsring Taunus/Westerwald - Landfrauenverband).
9. Die derzeit aktiven landwirtschaftlichen Vereine und Verbände des Westerwaldkreises befürchten bei einer Auflösung der Staatlichen Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land- und Hauswirtschaft in Montabaur, eine erhebliche Behinderung der Koordination ihrer Arbeit. Dies würde letztlich einen Rückschritt in die Zeit vor der Kreisreform bedeuten, als noch Unter- und Oberwesterwaldkreis Bestand hatten. Mittel- bis langfristig kann die Auswirkung der Kreisteilung eine Neuordnung der Vereine und Verbände zur Folge haben, wenn die Effektivität der VereinsWer- bandsarbeit darunter nicht leiden und es für den rechtsrheinischen 'Iteil von Rheinland-Pfalz zunächst nur zur Gründung eines Beratungsringes kommen soll. Eine Abkopplung des Sitzes des Privatberaters von der oder den zukünftigen Dienststellen erscheint für die Arbeit des Ringberaters nicht gerade förderlich. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, daß in diesem Bereich schon seit 1984 durch die landwirtschaftliche Beratungsstelle Montabaur ein Arbeitskreis betrieben wird, wie er nun in privater Form gegründet werden soll. Dadurch wurde schon erhebliche Vorarbeit geleistet und das Interesse für die Mitgliedschaft in einem zukünftigen privaten Beratungsring geweckt.
10. Hervorzuheben sind u.a. auch die guten räumlichen Möglichkeiten zur Durchführung von Tagungen und Seminaren und praktischen Vorführungen in der Hauswirtschaft (Kü- chenvorführzeile).
11. Montabaur war bisher Standort für die Spezialberatung »Urlaub auf dem Bauernhof« für alle rechtsrheinischen Kreise.
12. Es wäre auch bedauerlich, wenn die bisherigen besonderen Aktivitäten im Bereich Marketing für Mutterkuhbetriebe in der Direktvermarktung für landwirtschaftliche Betriebe und er sozioökonomischen Beratung zum Erliegen kämen.
13. Von Montabaur aus wurden die stattlichen Versuchsflächen in Marienrachdorf (Landeseigentum) und der zentralen Versuchsstation auf Hof Grenzau betreut. Von hier aus erfolgte auch die Versuchsleitung für alle rechtsrheinischen Kreise seit 1975

