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Montabaur

Nr. 14/92

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Es sei schade, daß die Presse nicht auf den offiziellen Charakter des Besuches hingewiesen habe, zumal es der letzte offizielle Besuch einer offiziellen Delegation der Stadt Montabaur ge­wesen sei. Bezugnehmend auf den Antrag der SPD-Fraktion

- Judenfriedhof in Montabaur, Pflegemaßnahmen und Zugäng­lichkeiten - berichtete der Erste Beigeordnete, daß bereits in der letzten Haupt- und Finanzausschußsitzung über diesen Tagesordnungspunkt beraten wurde. Hier sei man übereinstim­mend zur Auffassung gekommen, daß die Instandsetzung des Judenfriedhofes notwendig sei. Es liege bereits ein Plan für die erforderliche Bepflanzung auf dem Judenfriedhof vor. Außer­dem solle der Jägerzaun auf einem Tfeilstück von ca. 25 m durch einen Staketenzaun erneuert werden.

Die Bepflanzung bzw. Instandsetzung konnte, so Erster Beige­ordneter Dr. Hütte, bisher aus folgenden Gründen nicht erfolgen:

1. Zunächst muß geklärt werden, ob die finanziellen Mittel des Landes zur Verfügung stehen. Zur Zeit liege lediglich eine mündliche Zusage von seiten der Bezirksregierung vor. Der schriftliche Bescheid stehe noch aus.

2. Für die geplanten Bepflanzungs- und Instandsetzungs­arbeiten muß die Zustimmung der jüdischen Kultusgemeinde vorliegen, die zur Zeit noch nicht erteilt sei. Man rechne jedoch damit, daß im Laufe des Frühjahres der Judenfried­hof in einen würdigen Zustand versetzt werden könne.

Parksystem im Parkhaus Nord

Der Vorsitzende teilte mit, daß aus steuerrechtlichen Gründen Gebühren im Parkhaus Nord erhoben werden müssen. Im An­schluß an diese Mitteilung beschloß der Stadtrat einstimmig, eine Gebührenerhebung für das Parkhaus Nord ab dem 01. Ja­nuar 1993 einzuführen und den Auftrag zur Lieferung und In­stallation von Parkscheinautomaten für das Parkhaus Nord an die Firma Messerschmidt-Apparate-Paket zu einem Preis von 42.667,92 DM zu vergeben.

Schließung der Landwirtschaftl. Beratungsstelle in Montabaur

Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 12. März 1992

Grundlage dieses Antrages sei - so Vorsitzender Dr. Paul Hütte, daß Landwirtschaftsminister Schneider die Absicht in der Pres­se bekanntgegeben habe, die Beratungsstelle in Montabaur zu schließen und stattdessen in anderen Landesteilen zwei Bera­tungsstellen bestehen zu lassen bzw. zu errichten. Dies habe in Montabaur und im gesamten Westerwald zu erheblicher Beun­ruhigung geführt, insbesondere nachdem man aus der Kreis­stadt Montabaur vor einigen Jahren das Kulturamt verlegt habe. Deshalb sei der gemeinsame Antrag der CDU- und SPD- Fraktion konsequent, weil es ein wichtiges Anliegen der Stadt sein müsse, die Beratungsstelle, die sich bewährt und erheblich dazu beigetragen habe, die Landwirtschaft im Westerwald nicht zu fördern, auch zu erhalten.

Zum Verfahren teilte Ratsmitglied Hans-Josef Manns (CDU) mit, daß zunächst CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion getrennten Resolutionsvorschläge eingebracht haben. Da je­doch Inhalt und Begründung dieser beiden Resolutionen im wesentlichen übereinstimmten, erscheine es angebracht, eine gemeinsame Resolution zu verabschieden. - Im weiteren Verlauf seiner Stellungnahme, stellte Ratsmitglied Manns drei Gründe heraus, die zu dieser Initiative veranlaßt haben:

1. unbestreitbarer Zentralitätsverlust für die Kreisstadt Montabaur bei Wegzug der Landwirtschaftlichen Bera­tungsstelle;

2. die große Bedeutung dieser Einrichtung für den auf die Landwirtschaft angewiesenen ländlichen Raum des We­sterwaldes;

3. die Art und Weise, wie mit dem Personal einer Landesbe­hörde umgegangen werde; (Die Mitarbeiter hätten aus der Zeitung erfahren, daß ihre Dienststelle geschlossen wer­den solle.).

Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer (SPD) berichtete, daß es ein Zeichen politischer Kultur sei, wenn sich zwei Fraktionen zu­sammenfinden und gemeinsam eine Resolution entwerfen. Ob­wohl die Landesregierung von der SPD geführt werde, scheue sich die SPD-Stadtratsfraktion nicht, Kritik zu üben, soweit Mängel erkennbar sind und auch vorliegen. - Anschließend beschloß der Stadtrat einstimmig nachfolgende Resolution: »Der Stadtrat von Montabaur bedauert die Absicht der Landes­regierung, zur Schließung der Landwirtschaftlichen Bera­tungsstelle in Montabaur. Er fordert die Landesregierung auf, von einer SchließungderLandwirtschaftlichenBeratungsstelle Montabaur abzusehen.«

Die Resolution ist wie folgt begründet worden:

1. Montabaur befindet sichimMittelpunktdervierrechtsrhei- nischen Kreise undzeichnet sich durch eine begünstigte geo­graphische Lage aus. Die Entfernungen von Montabaur nach Altenkirchen, Neuwied und Katzenelnbogen betragen jeweils ca. 40km.

2. Der Westerwaldkreis gehört zum von Natur aus benachtei­ligten Gebiet, gerade die Familien bäuerlicher Betriebe kön­nen in dieser schwierigen betriebswirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft auf die staatliche Beratung und Förderung nicht verzichten.

3. Der Schwerpunkt der Landwirtschaft im rechtsrheinischen Gebiet liegt im Raum Montabaur, was anhand der vorhande­nen Strukturdaten bewiesen werden kann. Die Zahl der exi­stenten Betriebe über 50ha/LF-WW liegt an zweiter Stelle der vier Kreise Mit der Zahl der Betriebe mit einem Einkom­men über 70.000 DM nimm t der Westerwaldkreis die erste Stelle der vier Kreise ein. Gleichzeitig ist er der Kreis mit der größten landwirtschaftlichen Fläche Was die Zahl der land­wirtschaftlichen Betriebe anbetrifft, so liegt der Wester­waldkreis an zweiter Stelle der vier Kreise

4. Was die landwirtschaftlich genutzte Fläche anbetrifft, liegt der Westerwaldkreis weit vor den drei übrigen rechtsrheini­schen Kreisen.

5. Die Landwirtschaftliche Beratungsstelle ist in Montabaur in einem landeseigenen Gebäude optimal unter gebracht.

6. Da im Westerwaldkreis keine Verbraucherzentrale besteht, ist die hauswirtschaftliche Abteilung der staatlichen Bera­tungsstelle die einzige Anlaufstelle für die städtische und ländliche Bevölkerung in Fragen der Emährungsberatung - Hauswirtschaft - Haustechnik und Umweltschutz in Haus und Garten.

7. Zu erwähnen ist die günstige Lage der Landwirtschaftli­chen Beratungsstelle in Montabaur für alle Verbraucher im rechtsrheinischen Raum in der Kreisstadt Montabaur.

8. Es bestehen hervorragende Kontakte zu allen Behörden und Koordinationsstellen für alle landwirtschaftlichen Organi­sationen im Umkreis (landwirtschaftlicher Verein - Erzeu­gergemeinschaft für Qualitätsgetreide - Maschinen- und Betriebshilfsring Taunus/Westerwald - Landfrauenverband).

9. Die derzeit aktiven landwirtschaftlichen Vereine und Ver­bände des Westerwaldkreises befürchten bei einer Auflö­sung der Staatlichen Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land- und Hauswirtschaft in Montabaur, eine erhebli­che Behinderung der Koordination ihrer Arbeit. Dies würde letztlich einen Rückschritt in die Zeit vor der Kreisreform bedeuten, als noch Unter- und Oberwesterwaldkreis Be­stand hatten. Mittel- bis langfristig kann die Auswirkung der Kreisteilung eine Neuordnung der Vereine und Verbände zur Folge haben, wenn die Effektivität der VereinsWer- bandsarbeit darunter nicht leiden und es für den rechtsrhei­nischen 'Iteil von Rheinland-Pfalz zunächst nur zur Grün­dung eines Beratungsringes kommen soll. Eine Abkopp­lung des Sitzes des Privatberaters von der oder den zukünf­tigen Dienststellen erscheint für die Arbeit des Ringbe­raters nicht gerade förderlich. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, daß in diesem Bereich schon seit 1984 durch die landwirtschaftliche Beratungsstelle Montabaur ein Ar­beitskreis betrieben wird, wie er nun in privater Form ge­gründet werden soll. Dadurch wurde schon erhebliche Vor­arbeit geleistet und das Interesse für die Mitgliedschaft in einem zukünftigen privaten Beratungsring geweckt.

10. Hervorzuheben sind u.a. auch die guten räumlichen Mög­lichkeiten zur Durchführung von Tagungen und Seminaren und praktischen Vorführungen in der Hauswirtschaft (- chenvorführzeile).

11. Montabaur war bisher Standort für die Spezialberatung »Urlaub auf dem Bauernhof« für alle rechtsrheinischen Kreise.

12. Es wäre auch bedauerlich, wenn die bisherigen besonderen Aktivitäten im Bereich Marketing für Mutterkuhbetriebe in der Direktvermarktung für landwirtschaftliche Betriebe und er sozioökonomischen Beratung zum Erliegen kämen.

13. Von Montabaur aus wurden die stattlichen Versuchsflächen in Marienrachdorf (Landeseigentum) und der zentralen Ver­suchsstation auf Hof Grenzau betreut. Von hier aus erfolgte auch die Versuchsleitung für alle rechtsrheinischen Kreise seit 1975