Einzelbild herunterladen

--n ä j & i

Montabaur

.m

Nr. 14/92 3

Öffentb Bekanntmachungen

Bürgerversammlung in Montabaur

Die gemäß §§ 16 und64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufene Bürgerversammlung findet in Montabaur-Elgendorf am Dienstag, 7. April 1992, um 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich und der Verbandsgemeinde

2. Vorstellung des Dorfemeuerungskonzeptes Eigendorf

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tteilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

6430 Montabaur, Für die Stadt und die

23. März 1992 Verbandsgemeinde Montabaur:

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1992 vom 30. März 1992

I.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsge­setzes vom 22. April 1966 (GVB1. S. 96) in der Fassung des Lan­desgesetzes vom 17. Mai 1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§ 96 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl.S.419)folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung des Westerwald­kreises als Aufsichtsbehörde vom 26. März 1992 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 4.513.240 DM

in der Ausgabe auf . 4.613.240 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 495.240 DM

in der Ausgabe auf. 495.240 DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzungder Stiftung »Hospitalfonds Mon­tabaur« für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken we­gen Rechtsverletzung erhoben.

6430 Montabaur, 26. März 1992

(S.) Kreisverwaltung i.A. Maerten

des Westerwaldkreises Abt. 1 - Az. 950-04

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6. bis 15. April 1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, 30. März 1992 Dr. Possel-Dölken

(S.) Stadt Montabaur Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tütsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Monta­baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8. April 1991 (GVB1. S. 104).

öffentl. Bekanntmachung

B 255/L 300 Planfeststellung für den Neubau des 1. Bauab­schnittes der B 255 bzw. L 300 zur Umgebung der Ortslage Bo­den (Bauvorhaben) B 255 Bau-km 0-100 Bau-km2+800von L 300 Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+240 in der Verbandsgemeinde Montabaur

Der Planfeststellungsbeschluß der Straßenverwaltung Rhein­land-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 2. Dezember 1991 - Az.: 02.2-1086-VI/60 der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom Dienstag, 14. April 1992 bis Dienstag, 28. April 1992 einschließ­lich bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, B auamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30-12.45 und 13.30-16.00 Uhr, donnerstags von 7.30-12.45 und 13.30-18.30 Uhr und freitags von 7.30-13.00 Uhr) zur Ein­sichtnahme öffentlich aus.

Der Planfeststellungsbeschluß und der festgestellte Plan kön­nen auch bei dem Straßenneubauamt Vallendar, Hellenstraße 9, 5414 Vallendar (Straßenbaubehörde) eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem En­de der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Betroffe­nen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 des Verwaltungsverf ah- rensgesetzes).

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Einbau von neuen Fenstern in den Wohn­häusern Koblenzer Straße 4-6 öffentlich aus. Leistungsumfang:

59 Holzfenster in verschiedenen Größen Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 8. April 1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 10,- DM ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreisspar­kasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Ttermin für die Abgabe des Angebotes ist Montag, 4. Mai 1992, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 27. März 1992

Reusch 1. Beigeordneter

Montabaur-Horressen

Die Stadt Montabaur beabsichtigt, im Sommer 1992 die Straße »Im Hemchen« auszubauen. Der Entwurf für die Straßenge­staltung kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Zimmer 218, eingesehen werden.

Die Verwaltung informiert

Bericht über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 12. März 1992

Bericht des Ersten Beigeordneten

Der I. Beigeordnete Dr. Paul Hütte teilte zunächst mit, vor ca. 4 Wochen seien die Matrosen des Patenschiffes »Westerwald« zum letzten offiziellen Besuch in Montabaur gewesen. D as Troß- schiff »Die Westerwald« werde zukünftig für zivile Zwecke ge­nutzt. Als Abschiedsgeschenk habe die Stadt Montabaur bei ei­nem Appell der Matrosen einen Fahnenstock überreicht bekom­men. Bei dem Aufenthalt hätten sich die Matrosen wieder sehr wohl gefühlt und sich bei der Stadt Montabaur und ihren Bür­gern für die Gastfreundschaft bedankt.

Auch sei das Schiff von einer Delegation der Stadt Montabaur unter Leitung von Herrn Thimm und einigen Ex-Prinzen be­sucht worden, um an der letzten Fahrt mit militärischer Besat­zung teilzunehmen. Er bedauere, daß die Presse den Besuch so dargestellt habe, als sei dies ausschließlich ein Besuch der Ex- Prinzen gewesen, die aber als Privatleute auf eigene Kosten mit­gefahren seien.