Montabaur
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Nr. 12/92
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“Die Verwaltung informiert
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Ausstellung »Naturschutz in der Gemeinde« wurde eröffnet
Die Wanderausstellung des Umweltministeriums »Naturschutz in der Gemeinde« macht vom 09. bis 20. Mai 1992 Station in der Bürgerhalle in Montabaur.
Am 10. März 1992 eröffnete Herr Reusch,
I. Beigeordneter der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur, diese Informationsschau im Kreis zahlreicher fachkundiger Besucher aus dem Verbandsgemeindegebiet.
In seiner Eröffnungsrede wies er auf die Aktualität und die Notwendigkeit solcher Ausstellungen hin, denn der Bürger bedarf zu allererst der Informationenund Hinweise, um sich dann für Naturschutz besonders imunmittelbaren Umfeld einzusetzen sowie für die Erhaltung einer lebenswerten Zukunft einzutreten.
Bedingt durch die Nutzungsansprüche des Menschen an die Landschaft werden die Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten zerstört. Die »Roten Listen«, ein Kennzeichen für die Bedrohung unserer Pflanzen und Tiere, werden imm er länger. Auch Arten, die sich den Lebensraum mit den Menschen teilen und sich im Laufe der Jahre angepaßt haben, werden zunehmend verdrängt.
Diese Ausstellung möchte auf die Schönheit und Vielgestaltigkeit der Natur aufmerksam machen. Wir Menschen leben als Ibil in ihr und sind auf sie als Lebensgrundlage angewiesen. Wird dieses empfindliche System beeinträchtigt, wirkt sich dies früher oder später auch auf die Lebensqualität der Menschen aus.
Es gibt aber etliche Möglichkeiten gerade auch in der unmittelbaren Umgebung, im Garten, im Haus, im Dorf und in der Gemarkung, der Natur zu helfen und bei entsprechender Rücksicht natumahe Bereiche zu erhalten.
Z.B. sollte man an alten Gebäuden (Scheune, Ställen) den Fledermäusen die Möglichkeit bieten, diese als Winterquartier zu nutzen. Die Duldung von Brennessein und Wildkräutern am Rande des G artens bietet Insekten, insbesondere den Schmetterlingsraupen, Nahrung. Durch den Erhalt von bedrohten Lebensräumen (Streuobstwiesen, Feuchtwiesen, intakte Bachläufe, Sand- undlbngru- ben etc.) werden die Überlebensmöglichkeiten von zahlreichen Pflanzen- und Tierarten verbessert.
Jeder einzelne Bürger ist auf gerufen, mit seinen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen. Es lohnt sich, der Natur die Zukunft zu sichern, denn es ist unsere Zukunft und die unserer Kinder!
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Hund als Fundsache
1 zwei bis vier Monate alte schwarze Dogge wurde am 12. März 1992 in Montabaur, Alleestr. aufgefunden.
Der rechtsmäßige Besitzer kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Ttel. 02602/126124 melden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -
Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem 01. Januar 1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1992 bis zum 01.
April 1992 gestellt werden.
Förderungsvoraussetzungen:
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01. Januar des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200,00 DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 16,00 DM.
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, einzureichen.
Dem Antragist eine Auf Stellung mit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der 01. April 1992 eine Ausschlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Gefechtsübung
Im Manöverraum Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis findet im Zeitraum 23. März bis 27. März 1992 eine Gefechtsübung statt.
Druppenstärke:
460 US-Soldaten
Fahrzeuge:
160 Radfahrzeuge und 66 Kettenfahrzeuge Sonstiges:
Vorgesehen sind N achtübungen und Brückenbauarbeiten ebenso wie der Einsatz von Manövermunition und Nebeltöpfen.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner geändert
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, daß seit 1. Januar 1992 für Rentner neue Hinzuverdienstgrenzen gelten.
Für Bezieher einer Altersvöllrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze bis zum 65. Lebensjahr 600,--DM monatlich. DieseGren- ze darf maximal zweimal jährlich bis zum doppelten Betrag überschritten werden. Für Altersruhegeldempfänger, die bereits am 31, Dezember 1991 1.000,- DM monatlich hinzuverdienen durften, gilt die 1.000-Mark-Grenze weiter. Nach Vollendung des 66. Lebensjahres kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

