Montabaur
Nr. 12/92
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“ Öffentl. Bekanntmachungen ”
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk II« der Stadt Montabaur;
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12. März 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf dem Kalk II« wie folgt zu ändern:
Für den gesamten Planbereich wird eine einheitliche Geschoßflächenzahl von 0,6 festgelegt.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Gleichzeitig hat der Stadtrat den Beschluß gefaßt, die zunächst für ein Grundstück dieses Planbereiches beschlossene vereinfachte Bebauungsplanänderung aufzuheben.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 16. März 1992
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, /immer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30-12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 - 12.46 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 - 13.00 Uhr) sowie öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der vorstehenden abgedruckten Skizze ersichtlich.
Montabaur, 16. März 1992
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Stellenausschreibu,ng
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Beamtin/Beamten des gehobenen Dienstes (Inspektor/in).
Zu den möglichen Einsatzbereichen gehören die Zentralverwaltung mit den Sachgebieten »Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Sitzungswesen, Organisation«, die Finanz Verwaltung oder das Sozialamt. Die Stelle ist im Stellenplan mit A 9 BBesG ausgewiesen. Aufstiegsmöglichkeiten sind gegeben.
Bewerben können sich Beamte mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung und der staatlichen allgemeinen inneren Verwaltung.
Wir erwarten gute Rechtskenntnisse, Verantwortungsbewußtsein, die Fähigkeit zu kooperativer Zusammenarbeit sowie gute Ausdrucksfährigkeit in Wort und Schrift.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 15. April 1992 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz 8 Postfach 12 62 5430 Montabaur
erbeten.
Tfelefonische Auskünfte können unter der Ruf-Nr. 02602/126.131 eingeholt werden.
Änderung
des Bebauungsplanes „ Auf dem Uaik E "
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk« der Stadt Montabaur;
öffentliche Auslegung der Änderongsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12. März 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf dem Kalk II« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Gleichzeitighat der Stadtrat in seiner Sitzungam 12. März 1992 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die ÄnderungsplanungeinschließlichBegründungliegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 30. März • 30. April 1992 (einschließlich)
Bekanntmachung
Repräsentative Zählung der Schweine zum 03. April 1992 Zum 03. April 1992 findet bundesweit in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Schweinebestände statt. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Schweine, die sich zum Zähltag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinweisen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
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