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Montabaur

Nr. 12/92

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk II« der Stadt Montabaur;

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12. März 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf dem Kalk II« wie folgt zu ändern:

Für den gesamten Planbereich wird eine einheitliche Geschoß­flächenzahl von 0,6 festgelegt.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Gleichzeitig hat der Stadtrat den Beschluß gefaßt, die zunächst für ein Grundstück dieses Planbereiches beschlossene verein­fachte Bebauungsplanänderung aufzuheben.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 16. März 1992

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

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Auf dem Kalk i|

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, /immer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30-12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 - 12.46 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 - 13.00 Uhr) sowie öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehenden abgedruckten Skizze ersichtlich.

Montabaur, 16. März 1992

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Stellenausschreibu,ng

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine(n) Beamtin/Beamten des gehobenen Dienstes (Inspektor/in).

Zu den möglichen Einsatzbereichen gehören die Zentralver­waltung mit den Sachgebieten »Allgemeine Rechtsangele­genheiten, Sitzungswesen, Organisation«, die Finanz Verwal­tung oder das Sozialamt. Die Stelle ist im Stellenplan mit A 9 BBesG ausgewiesen. Aufstiegsmöglichkeiten sind gege­ben.

Bewerben können sich Beamte mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung und der staatlichen all­gemeinen inneren Verwaltung.

Wir erwarten gute Rechtskenntnisse, Verantwortungsbe­wußtsein, die Fähigkeit zu kooperativer Zusammenarbeit so­wie gute Ausdrucksfährigkeit in Wort und Schrift.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wer­den bis zum 15. April 1992 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz 8 Postfach 12 62 5430 Montabaur

erbeten.

Tfelefonische Auskünfte können unter der Ruf-Nr. 02602/126.131 eingeholt werden.

Änderung

des Bebauungsplanes Auf dem Uaik E "

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Kalk« der Stadt Montabaur;

öffentliche Auslegung der Änderongsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12. März 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf dem Kalk II« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Gleichzeitighat der Stadtrat in seiner Sitzungam 12. März 1992 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung ge­mäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die ÄnderungsplanungeinschließlichBegründungliegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 30. März 30. April 1992 (einschließlich)

Bekanntmachung

Repräsentative Zählung der Schweine zum 03. April 1992 Zum 03. April 1992 findet bundesweit in nach dem Zufallsprin­zip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Schweinebestände statt. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Schweine, die sich zum Zähltag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufge­nommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinär­behörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben be­schränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rich­tig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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