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Montabaur

Nr. 12/92

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Neu ist, daß beim Überschreiten der allgemeinen Hinzuver­dienstgrenze die Rente nicht wie bisher völlig wegfällt. Vielmehr prüft die LVA, ob eine geringere Tteilrente weitergezahlt werden kann. Tteilrenten können in Höhe von 1/3,1/2 oder 2/3 der Alters­vollrente bezogen werden. Für sie gelten individuelle Hinzuver­dienstgrenzen, die sich nach der Art der Tteilrente und der Höhe des letzten Verdienstes vor dem Rentenbeginn richten. Grund­sätzlich gilt: J e höher die Tteilrente, desto niedriger der zulässige Hinzuverdienst.

Erst wenn die Hinzuverdienstgrenze für die geringste Tteilrente überschritten wird, fällt die Rente weg. Verdient der Versicherte wieder weniger, wird auf Antrag geprüft, ob wieder Anspruch auf eine höhere Tteilrente oder die Vollrente besteht.

Nähere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbands- gemeindeverwaltungen.

Beratung:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herr Schrupp, Rat­haus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12TteL 02602/126.154, möglichst nach vorheriger Tterminvereinbarung.

Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rhein- land-Pflaz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation Mit dieser D atenübermittlungsstation können bei Ihrer Vorsprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversicherungskon­to abgerufen werden.

Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs­verlauf- und Konto »geklärt« ist.

Ein Abruf ist jedochnur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs­verlauf- und Konto »geklärt« ist.

Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/Bf A) erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung- Versicherungsamt -. Der zuständi­ge Sachbearbeitung ist Ilmen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.

Versicherte die das 56. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf-/konto geklärt ist, können bei Ihrer Vor­sprache auch einen Rentenberechnung erhalten.

Sollten Sie nicht vor selbst vorsprechen können, können Aus­künfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des D atenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer VöUmacht/Pers. Ausw. unbedingt erforderlich; daß güt auch für Ehegatten.

Sprechtage:

1. Landes Versicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Regel an jedem 1. Dienstagim Monat, von 8.00 -12.00 Uhr und von 13.30 -15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden muß vorher ein Tfer- min vereinbart werden. Sie sollten aber in jedemFall vorher anrufen und Ihre Versicherungsnummer durchgeben, da­mit der Versicherungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.

2. Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -:

Montags - freitags von 8.00 -12.00 Uhr, donnerstags zu­sätzlich von 16.00 -18.00 Uhr.

Bitte vereinbaren Sie jedoch möglichst einen Ttermin mit uns.

Tterminvereinbarungfür die Beratungunter 1. + 2. bitte un­ter der Rufnummer 02602/126.154.

Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.

Hinweis für Versicherte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:

Die Bf A-Berlin wird bis auf weiteres ihren weitergehenden Bera­tungsservice im Westerwaldkreis nicht mehr anbieten. In der näheren Umgebungbestehen für 1991 folgende Beratungsange­bote:

1. In 5400 Koblenz, Stadtverwaltung, GE WA-Hochhaus, Cle­mensstraße 26-30; Sprechtage: jeden Dienstag, TteL 0261/1292990

2. In Neuwied, in der Geschäftsstelle der KKH, Langendorfer Straße 117, Tbl. 02631/29061, Sprechtage jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat.

Bürgerbeauftragter im Westerwaldkreis

Montabaur: Am 31. März 1992 hat der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Walter Mallmann, im Dienst­gebäude der Kreisverwaltung in Montabaur einen Sprech­tag.

Wer von der Möglichkeit einer persönlichen Vorsprache Ge­brauch ma chen möchte, wird gebeten, sich schriftlich oder fern­mündlich unter kurzer Angabe des Sachverhaltes, auf den sich die Eingabe bezieht, bis spätestens 26. März 1992 mit der Kreis­verwaltung in Montabaur, TteL 02602/124-301, in Verbindungzu setzen. Jede Ratsuchende erhält rechtzeitig einen genauen Tter­min für seine Vorsprache.

Finanzamt ändert die Sprechzeiten

Um dem wiederholten Wunsch der Steuerbürgem nach Sprech­zeiten auch am Nachmittagnachzukommen, ändert das Finanz­amt Montabaur ab sofort die täglichen Sprechzeiten. Die Türen des Finanzamts bleiben künftig einmal wöchentlich, jeweils donnerstags, von 14.00 -16.00 Uhr, für den allgemeinen Publi­kumsverkehr geöffnet. Daran anschließend finden wie bisher die Abendsprechstunden für Lohn- und Einkommensteuerzah­ler bis 18.30 Uhr statt.

Damit aber auch weiterhin die zügige Bearbeitung der vorlie­genden Steuererklärung gewährleistet ist, bleibt das Amt zum Ausgleich für den »langen Donnerstag« am Mittwoch ganztätig für den allgemeinen Publikums verkehr geschlossen. Um künfti­ge Beachtung wird gebeten.

Fischereiverpachtung

Das Forstamt Diez verpachtet im Wege der Versteigerung den nachstehend aufgeführten stattlichen Eigenfischereibezirk Daubach incL Nebenbäche - von der Mündung des Daubachs

in den Gelbach bachaufwärts bis zur Häusgemühle, incl. aller vor­handenen Nebenbäche

Versteierungstermin: Montag, den 30. März 1992, um

14.00 Uhr im Geschäftszimmer des Forstamtes Diez, Louise- Seher-Str. 3, 6232 Diez

Die genauen Pachtbedingungen für das genannte Objekt kön­nen beim Fortsamt Diez täglich von 8.00 -16.00 Uhr eingesehen werden.

Die wichtigsten Fischereipachtbedingungen lautem Als Bieter zugelassen sind vorrangig Bürger des Landes Rheinland-Pfalz, die im Besitz eines Fischereischeines sind, die keine ständige Fischereimöglichkeit haben und die nach den ge­setzlichen Vorschriften pachtfähig sind; oder juristische Perso­nen oder Vereine im Sinne von § 16 Abs. 2 LFischG, die satzungs­gemäß die Förderung der Fischerei zum Ziel und in Rheinland- Pfalz ihren Sitz haben. Natürliche Personen müssen im Besitze eines gültigen J ahresfischereischeines sein und den Nachweis führen, daß Sie seit 3 Jahren ununterbrochen Inhaber eines Fi- schereischeines sind. Juristische Personen und Verein haben durch Vorlage der Satzung das Ziel oder den Zweck des Vereins nachzu weisen.

Das Forstamt behält sich die Vergabe des Pachtobjektes unter den 3 Meistbietenden vor.

Die Erteilung des Zuschlages ist der Forstdirektion Koblenz Vorbehalten.

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eine Stunde GOETHE

Einer der profilierten Dar-. steiler der ehemaligen DDR, Dieter Mann (Foto), Leiter des Deutschen Theaters in Berlin, gastiert am Diens­tag, 24. März 1992 inMonta- baur.

In zwei Vorstellungen (um 16.00 Uhr und um 20.00 Uhr) präsentiert er einen in­teressanten Querschnitt aus den Werken des Dich­ters.

Dieter Mann wird zeigen, daß es zahlreiche Möglich­keiten gibt, mit Gedichten umzugehen, und versuchen, die vielen Gesichter Goe­thes dem Publikum nahezu- bringen:

Goethe, den Schreiber heiterer, mitunter derber Verse; Goethe, den Reflektierenden, den altersweisen Poeten.