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Montabaur

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Abgrenzung des Umlegungsgebietes uAuf dem Issel«

Nr. 11/92

! Gemarkung: Görgeshausen f _ Kartenauszug unmaßstäblich

Bekanntmachungsablauf:

13. März 1992

jj Bekanntmachung durch Veröffentlichung 7 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde

^ 14. März 1992

_ Der Umlegungsbeschluß gilt als bekannt- gemacht.

15. März 1992 bis 14. April 1992 Rechtsbehelfsfrist (gegen Umlegungsbe­schluß)

23. März 1992 bis 22. April 1992 öffentlicher Auslegungszeitraum für Be­standskarte und Bestandsverzeichnis.

Bereits in 1986 hatte der Rat für den gleichen Geltungsbereich bereits einmal die Aufstellung eines Bebauungsplanes be­schlossen mit der Planungsabsicht, dort u. a. ein größeres Tran­sportunternehmen anzusiedeln. Der neue Aufstellungsbe­schluß beruht auf einem von der kommunalen Entwicklungsge­sellschaft Rheinland-Pfalz e. V. in Abstimmung mit den Lan­desplanungsbehörden ( so u. a. auch mit der Staatskanzlei als oberster Landesplanungsbehörde) erstellten Bau- und Nut­zungskonzept, das die Bezeichnung tragen soll:

»Ansiedlung und Errichtung eines Gewerbeparks mit Handwerksleistungen und Industriebetrieben sowie Einrichtungshaus für Wohnbedarf und integrierten Handwerksleistungen«.

Der Planung liegt bereits die konkrete Nutzungsabsicht eines Unternehmens zugrunde, von der sich neben Orts- und Ver­bandsgemeinde auch der Westerwaldkreis und die Nachbarre­gion Diez entscheidende Neüansätze zur gewerblichen Ent­wicklung dieses wettbewerbsschwachen ländlichen Gebietsab­schnittes von Rheinland-Pfalz versprechen.

Wirtschaftliches Kernstück des Vorhabens ist ein neues unter­nehmerisches Konzept der Standort-Kooperation von Betrie­ben des Handwerks, des Einzelhandels und der Industrie Aus­gangspunkt hierfür ist ein neuer wirtschaftlicher Strategiean­satz zur Aufwertung der Wohnfunktion im Rahmen einer ganz­heitlichen Inneneinrichtung, insbesondere bestehend aus Mö­blierung, Dekoration und technischer Ausstattung des WohnraumeS.

Das Untemehmenskonzept am Standort Görgeshausen sieht vor, Handels- und Handwerksfunktionen sowie industrielle Funktionen innerhalb eines Gewerbeparks zu durchmischen. Die Angebots- und Absatzstrategie beruht auf den Funktions­schwerpunkten

Handelsleistungen Handwerksleistungen Industrie

D as neue Angebots- und Absatzkonzept sieht über die rein kom­merzielle Nutzung hinaus eine bewußte Öffnung des Gewerbe­parks für die Bevölkerung der benachbarten Städte und Ge­meinden vor, soz. B. durch die Schaffung von Kommunikations­flächen für soziale und kulturelle Aktivitäten von Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

Das Plangebiet ist in die 3rÄnderung des Flächennutzungspla­nes einbezogen.

schaftsweg Nr. 45/2 beschlossen. Diesem Beschluß lag der Ge- Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung hat die Ver­danke zugrunde, an diesem verkehrsmäßig äußerst günstigen bandsgemeindeverwaltung die nach § 20 Landesplanungsge- Standort Möglichkeiten gewerblicher Ansiedlung zu schaffen. setz erforderliche landesplanerische StoHiin onnlima eingeholt.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 18. Februar 1992

Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Issel« einstim­mig beschlossen

Bevor der Gemeinderat der Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Issel« zustimmen konnte, mußte er erst über dieBe- denken und Anregungen der TVäger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB entscheiden. Dies hatte zur Folge, daß der Be­bauungsplanentwurf in folgenden wesentlichen Punkten abge­ändert wurde:

- Reduzierung des Sondergebietes im westlichen Planbereich auf eine Größe von ca. 3,9 ha,

- Erweiterung der gewerblichen Baufläche auf ca. 4,5 ha,

- Übernahme der Straßenplanung auf der L 326 mit entspre­chenden Abbiegespurm,

- Ausweisung von Verkehrsflächen innerhalb des Plangebie- tes,

- Neufestsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen,

- Besondere Festsetzungen/Begrenzungen in der Art der bau­lichen Nutzung, wobei es u. a. im Interesse des entwickelten Bau- und Nutzungskonzeptes sowie auch zur Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben geboten ist, nur die im Plan-ZItextfestsetzungen aufgeführten Nutzungen zuzulas- sen bzw. nicht zuzulassen,

- Ausweisung eines Wasserrückhaltebeckens,

- Neufassung der Begründung und der Ttextfestsetzungen. Der Gemeinderat stimmte dem durch di§ Kreisplanungsstelle mit Datum vom 05. Februar 1992 erstellten Bebauungsplanent­wurf einschließlich Tbxtfestsetzung und Begründung einstim­mig zu. Zugestimmt wurde auch der durch den Garten- und Landschaftsarchitekten Brüll erstellten Umweltverträglich­keitsstudie sowie der Grünordnungsplanung, ebenso der Ge­staltungsplanung/Freiflächenplan. Diese Unterlagen werden zu integrierten Bestandteilen des Bebauungsplanes.

Der Gemeinderat beschloß die öffentliche Auslegung dieser Planunterlageri gern. § 3 Abs. 2 BauGB.

Als Begründungfür diese Entscheidungen wurde auf folgendes verwiesen:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 1991 den Be­schluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen der BAB A 3/L 318 (bisher B 49)/L 326 und Wirt-