Montabaur
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Abgrenzung des Umlegungsgebietes uAuf dem Issel«
Nr. 11/92
! Gemarkung: Görgeshausen f _ Kartenauszug unmaßstäblich
Bekanntmachungsablauf:
13. März 1992
jj Bekanntmachung durch Veröffentlichung 7 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde
^ 14. März 1992
_ Der Umlegungsbeschluß gilt als bekannt- — gemacht.
15. März 1992 bis 14. April 1992 Rechtsbehelfsfrist (gegen Umlegungsbeschluß)
23. März 1992 bis 22. April 1992 öffentlicher Auslegungszeitraum für Bestandskarte und Bestandsverzeichnis.
Bereits in 1986 hatte der Rat für den gleichen Geltungsbereich bereits einmal die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen mit der Planungsabsicht, dort u. a. ein größeres Transportunternehmen anzusiedeln. Der neue Aufstellungsbeschluß beruht auf einem von der kommunalen Entwicklungsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. in Abstimmung mit den Landesplanungsbehörden ( so u. a. auch mit der Staatskanzlei als oberster Landesplanungsbehörde) erstellten Bau- und Nutzungskonzept, das die Bezeichnung tragen soll:
»Ansiedlung und Errichtung eines Gewerbeparks mit Handwerksleistungen und Industriebetrieben sowie Einrichtungshaus für Wohnbedarf und integrierten Handwerksleistungen«.
Der Planung liegt bereits die konkrete Nutzungsabsicht eines Unternehmens zugrunde, von der sich neben Orts- und Verbandsgemeinde auch der Westerwaldkreis und die Nachbarregion Diez entscheidende Neüansätze zur gewerblichen Entwicklung dieses wettbewerbsschwachen ländlichen Gebietsabschnittes von Rheinland-Pfalz versprechen.
Wirtschaftliches Kernstück des Vorhabens ist ein neues unternehmerisches Konzept der Standort-Kooperation von Betrieben des Handwerks, des Einzelhandels und der Industrie Ausgangspunkt hierfür ist ein neuer wirtschaftlicher Strategieansatz zur Aufwertung der Wohnfunktion im Rahmen einer ganzheitlichen Inneneinrichtung, insbesondere bestehend aus Möblierung, Dekoration und technischer Ausstattung des WohnraumeS.
Das Untemehmenskonzept am Standort Görgeshausen sieht vor, Handels- und Handwerksfunktionen sowie industrielle Funktionen innerhalb eines Gewerbeparks zu durchmischen. Die Angebots- und Absatzstrategie beruht auf den Funktionsschwerpunkten
Handelsleistungen • Handwerksleistungen Industrie
D as neue Angebots- und Absatzkonzept sieht über die rein kommerzielle Nutzung hinaus eine bewußte Öffnung des Gewerbeparks für die Bevölkerung der benachbarten Städte und Gemeinden vor, soz. B. durch die Schaffung von Kommunikationsflächen für soziale und kulturelle Aktivitäten von Vereinen und sonstigen Einrichtungen.
Das Plangebiet ist in die 3rÄnderung des Flächennutzungsplanes einbezogen.
schaftsweg Nr. 45/2 beschlossen. Diesem Beschluß lag der Ge- Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung hat die Verdanke zugrunde, an diesem verkehrsmäßig äußerst günstigen bandsgemeindeverwaltung die nach § 20 Landesplanungsge- Standort Möglichkeiten gewerblicher Ansiedlung zu schaffen. setz erforderliche landesplanerische StoHiin onnlima eingeholt.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 18. Februar 1992
Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Issel« einstimmig beschlossen
Bevor der Gemeinderat der Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Issel« zustimmen konnte, mußte er erst über dieBe- denken und Anregungen der TVäger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB entscheiden. Dies hatte zur Folge, daß der Bebauungsplanentwurf in folgenden wesentlichen Punkten abgeändert wurde:
- Reduzierung des Sondergebietes im westlichen Planbereich auf eine Größe von ca. 3,9 ha,
- Erweiterung der gewerblichen Baufläche auf ca. 4,5 ha,
- Übernahme der Straßenplanung auf der L 326 mit entsprechenden Abbiegespurm,
- Ausweisung von Verkehrsflächen innerhalb des Plangebie- tes,
- Neufestsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen,
- Besondere Festsetzungen/Begrenzungen in der Art der baulichen Nutzung, wobei es u. a. im Interesse des entwickelten Bau- und Nutzungskonzeptes sowie auch zur Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben geboten ist, nur die im Plan-ZItextfestsetzungen aufgeführten Nutzungen zuzulas- sen bzw. nicht zuzulassen,
- Ausweisung eines Wasserrückhaltebeckens,
- Neufassung der Begründung und der Ttextfestsetzungen. Der Gemeinderat stimmte dem durch di§ Kreisplanungsstelle mit Datum vom 05. Februar 1992 erstellten Bebauungsplanentwurf einschließlich Tbxtfestsetzung und Begründung einstimmig zu. Zugestimmt wurde auch der durch den Garten- und Landschaftsarchitekten Brüll erstellten Umweltverträglichkeitsstudie sowie der Grünordnungsplanung, ebenso der Gestaltungsplanung/Freiflächenplan. Diese Unterlagen werden zu integrierten Bestandteilen des Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat beschloß die öffentliche Auslegung dieser Planunterlageri gern. § 3 Abs. 2 BauGB.
Als Begründungfür diese Entscheidungen wurde auf folgendes verwiesen:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 1991 den Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen der BAB A 3/L 318 (bisher B 49)/L 326 und Wirt-

