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Montabaur

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- vorschriften oder

den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Der Änderungsbereich ist aus der auf Seite 11 abgedruckten Skizze ersichtlich.

Eitelbom, 12.02.1992 Hümmerich, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelbom findet

am

Mittwoch, dem 26. Februar 1992, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Ij^ffentliche Sitzung:

1. Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushalts­satzung der Gemeinde Eitelbom für 1992

2. Kosten an teil der Gemeinde an der Unterhaltung der Augsthalle

3. Tfeilnahme der Gemeinde an der Aktion »Unser Dorf soll schöner werden« 1992

4. Verschiedenes - Eingaben der SPD-Ratsfraktion - II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Bauanträge, Bauanfragen

2. Zuschußantrag nach den Dorfemeuerungsrichtlinien

3. Straßenbau im Bereich Heideweg

4. Personalangelegenheiten

5. Verschiedenes

Eitelbom, 17. Februar 1992 Hümmerich, Ortsbürgermeister Hinweis:

Sitzung der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion:

Dienstag, 26.2.12992,19.30 Uhr im Gemeindesitzungssaal.

Westerwald-Verein Eitelbom

AmSonntag, 23.2.1992,unternehmen wir wieder eineHalbtags- wanderung (ca. 3 Stunden). Rudi Winkler führt uns vom Forst­haus Oberlahnstein nach Becheln und zur Forstmühla Die Hin- und Rückfahrt erfolgt mit privaten Pkws. Mit f ahrmög- lichkeiten werden geboten. Gastwanderer sind wie immer herz­lich willkommen. Treffpunkt: 13.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule Neuhäusel.

Fotos, Urkunden, Medaillen, Ehrenpreise Zum 100jährigen Jubiläum des Turnvereins findet im Septem­ber unter anderem auch eine sport-historische Ausstellung statt. Hier werden neben der Chronik des Turnvereins auchTUm- und Sportfotos, Urkunden und Ehrenpreise, Sportbekleidung und Sportgeräte aus den zurückliegenden 100 Jahren zu sehen sein.

Um eine möglichst umfassende Darstellung des vergangenen heimatlichen Sport jahrhundertszu gewährleisten, bitten wir al­le Einwohner umliegender Gemeinden, die hierfür erforderli­chen Dokumente, Fotos, Siegerkränze etc. für die Ausstellung zur Verfügung zu stellen:

Wenden Sie sich an:

Arthur Silberbauer, Tbl. 8382, Wolfgang Vilz, TbL 8216.

_ Nr, 8/92

Eitelborner Schutzengeseilschaft 1984 e.V. Jahreshauptversammlung 1992

Zur J ahreshauptversammlung in diesem Jahr lädt der Vorstand alle Mitglieder herzlich ein.

Zeit: Freitag, den 13. März 1992, 20.00 Uhr.

Ort: Schützenhaus auf dem Nörrbergin Eitelbom. Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Tbtenehrung, 2. J ahresbericht des Schriftführers, des Schützenmeisters, des Ju- gendwartes, der Damenwartin, des Vorsitzenden der Dartabtei­lung, des Schatzmeisters und des Vorstandes, 5. bautechnische Angelegenheiten, 6. Veranstaltungen im laufenden Jahr, 7. Be­wirtschaftung des Schützenhauses, 8. Verschiedenes. Anmerkung:

Eine persönliche Einladung zur Jahreshauptversammlung an die einzelnen Mitglieder ergeht nicht mehr. Es wird noch einmal auf das Schießen um den Mannschaftspokal am Freitag, dem 21. Februar 1992, um 19.30 Uhr und auf das karnevalistische Altherrentreffen hin ge wiesen.

Frauengemeinschaft Eitelbom

Verbringen Sie mit uns ein paar unbeschwerte, heitere Stunden mit Thnz und vielen lustigen Vorträgen am Montag, dem 24. Fe­bruar 1992, um 19.00 Uhr im Gasthaus »Nassauer Hof«/Zer- bach. Wir würden uns freuen, wenn viele Närrinnen unserer Ein­ladung zur Fastnachtsfeier folgen würden.

Kath. Kirchengemeinde Eitelbom Senioren-Fastnachtsnachmittag

Alle Senioren aus Eitelbom sind herzlich zum Senioren-Nach- mittag in der Fastnachtszeit eingeladen.

Mittwoch, den 26. Februar 1992,14.30 Uhr im Pf anheim.

Wir wollen einige fröhliche Stunden in der Gemeinschaft bei Kaffee und Kuchen und einem kleinen Thmk verbringen. Mög­lichkeit zum nach Hause fahren, wird abends eingerichtet.

Kadenbach

Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach Mit dem Motto: »Briefmarken sammeln für die Dritte Welt« la­den wir Sie zum Mitmachen ein. Bitte werfen Sie die Briefmar­ken in den auf gestellten Behälter in unserer Kirche, oder geben Sie dieselben bei Heinz Jansen, Westerwaldstr. 12,5411 Kaden­bach ab.

Ortsvereinsring Kadenbach

Der diesjährige Kindermaskenball findet am Sonntag, dem 1. März 1992 im Gasthaus »Zum Westerwald in Kadenbach« satt. Beginn 16.00 Uhr. Mitzubringen ist gute Laune.

Wir freuen uns auf einen zahlreichen Besuch.

_ Neuhäusel __

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 29.01.1992

Austausch von Partnerschaftsurkunden mit der französischen Gemeinde Sauvigny-les-Bois

Erster Beratungspunkt der umfangreichen Sitzungwar die Fra­ge der künftigen Gestaltung partnerschaftlicher Beziehungen mit der französischen Gemeinde Sauvigny-les-Bois. Zur Sit­zung war Herr Georg Boucsein als 1. Vorsitzender des Freund­schaftskreises Neuhäusel/Sauvigny-les-Bois eingeladen, der die bisherige Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen mit der französischen Gemeinde schilderte und Wege zu einer Verbesserung der Partnerschaft aufzeigte. Er teilte mit, daß die französischen Freunde in der Zeit vom 30.4. bis 3.6.1992 hier zu einem Besuch weilen und der Abend des 1. Mai 1992 genutzt werden könnte, um in einer besonderen Veranstaltung mit der französischen Gemeinde Sauvigny-les-Bois Partnerschaftsur­kunden auszutauschen.

Inderfolgenden Aussprache war sich der OrtsgemeinderatNeu- häusel darin einig, daß es angemessen ist, die besonders herzli­chen Beziehungen zu den französischen Freunden herauszustel­len, ihnen mit dem Austausch von Partnerschaftsurkundmen ei­nen offiziellen Charakter zu verleihen und diese Partnerschaft von

der Vereinsebene auch auf die kommunale Ebene der beiden Ge­meinden zu heben.

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