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Montabaur

Nr. 8/92

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Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

10 Jahre Abteilung Handball An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

Herren, Samstag, 22.2.1992

16.00 Uhr ThS Ahrbach Sportfr. Neustadt II. Spielort: Neue Kreissporthalle Montabaur. Treffpunkt: Neue Kreissporthalle um 16.16 Uhr.

Damen, Samstag, 22.2.1992 17.46 Uhr HiS Ahrbach - TV Bad Ems Spielort: Neue Kreissporthalle Montabaur Treffpunkt: neue Kreissporthalle um 17.00 Uhr.

Zuschauer sind zu diesen beiden Spielen herzlich willkommen.

TVainingszeiten:

Damen, montags 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur Herren, mittwochs 18.30 bis 20.00 Uhr Thmhalle Ruppach-Goldhausen.

Gesangverein »Cacilia« Ruppach-Goldhausen

Am 2.3.1992 findet um 20.11 Uhr der traditionelle Rosenmontagsball in der Ruhbergschänke statt. Zum Tanz spielen auf: Silver Stone.

AUGST

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Blutspendetermin

Am Mittwoch, dem 26. Februar 1992 findet in der Augsthalle Neuhäusel von 16.30 bis 20.00 Uhr ein Blutspendetermin statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.

Eitelborn

öffentliche Bekanntmachung

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Vereinfachte Änderung des Bebauungspla­nes »Nörrenpfad und Buchenstttck« im Be­reich der Flurstücke Nr. 271/1, 271/2, 271/3, 271/4, Flur 9 der Ortsgemeinde Eitelbom für die Grundstücke Flur 9, Flurstücke 271/1, 271/2, 271/3, 271/4 gemäß § 13 des Bauge­setzbuches (BauGB)

hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Bau­gesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung am 13.11.1991 die vereinfach­te Änderung des Bebauungsplanes »Nör­renpfad und Buchenstück« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Der Bebauungsplan »Nörrenpfad und Bu­chenstück« wird für die FlurstückeNr. 271/1, 271/2, 271/3 und 271/4 dergestalt geändert, daß die überbaubare Fläche für die Flur- sücke Nr. 271/3 und 271/4 entfällt und bei den Flurstücken Nr. 271/1 und 271/2 dieBau- tiefe auf 16,00 m reduziert wird.

Die Bebauungsplan-Änderungs-iferweite- rungsunterlagen können bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.46 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 7.30 bis 12.46 Uhr und 18.80 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebau­ungsplanes bzw. der Bebauungsplanände- rung/-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Be­bauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verlet­zung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be­kanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.