Montabaur
Nr. 8/92
m
Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
10 Jahre Abteilung Handball An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:
Herren, Samstag, 22.2.1992
16.00 Uhr ThS Ahrbach Sportfr. Neustadt II. Spielort: Neue Kreissporthalle Montabaur. Treffpunkt: Neue Kreissporthalle um 16.16 Uhr.
Damen, Samstag, 22.2.1992 17.46 Uhr HiS Ahrbach - TV Bad Ems Spielort: Neue Kreissporthalle Montabaur Treffpunkt: neue Kreissporthalle um 17.00 Uhr.
Zuschauer sind zu diesen beiden Spielen herzlich willkommen.
TVainingszeiten:
Damen, montags 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur Herren, mittwochs 18.30 bis 20.00 Uhr Thmhalle Ruppach-Goldhausen.
Gesangverein »Cacilia« Ruppach-Goldhausen
Am 2.3.1992 findet um 20.11 Uhr der traditionelle Rosenmontagsball in der Ruhbergschänke statt. Zum Tanz spielen auf: Silver Stone.
“AUGST
35
Blutspendetermin
Am Mittwoch, dem 26. Februar 1992 findet in der Augsthalle Neuhäusel von 16.30 bis 20.00 Uhr ein Blutspendetermin statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Eitelborn
öffentliche Bekanntmachung
£52 « / "
fWAn
G*za4
*
r 1 i
0
- ?
f
Orisßemehdt B'ltlborn Änderung des
'USrrtnp/ad und guchensiüek"
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Buchenstttck« im Bereich der Flurstücke Nr. 271/1, 271/2, 271/3, 271/4, Flur 9 der Ortsgemeinde Eitelbom für die Grundstücke Flur 9, Flurstücke 271/1, 271/2, 271/3, 271/4 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung am 13.11.1991 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Buchenstück« gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Der Bebauungsplan »Nörrenpfad und Buchenstück« wird für die FlurstückeNr. 271/1, 271/2, 271/3 und 271/4 dergestalt geändert, daß die überbaubare Fläche für die Flur- sücke Nr. 271/3 und 271/4 entfällt und bei den Flurstücken Nr. 271/1 und 271/2 dieBau- tiefe auf 16,00 m reduziert wird.
Die Bebauungsplan-Änderungs-iferweite- rungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.46 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.46 Uhr und 18.80 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände- rung/-erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

