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Montabaur

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Nr. 8/92

Der Rat stimmte in der Diskussion weiter darin überein, daß bei diesem offiziellen Austausch von Partnerschaftsurkunden die Ortsgemeinde Neuhäusel finanziell angesprochen ist. Der Rat beschloß am Ende der Beratung einstimmig, in der am 1.6.1992 geplanten Veranstaltung mit der französischen Gemeinde Sau- vigny-les-Bois Partnerschaftsurkunden auszutauschen. Die Kosten für diese Urkunden übernimmt die Gemeinde. Der Rat beauftragte weiter den Haupt- und Finanzausschuß, die Frage einer finanzielle n Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Veranstaltung am 1. Mai 1992 zu prüfen und dem Rateine Emp­fehlung zu unterbreiten.

Haushaltsrechnung 1990 gebilligt und Entlastung für 1990 er­teilt

Diesem Tagesordnungspunkt war eine Sitzung des Rechnungs- prüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 1990 vorausgegangen.

Der Vorsitzende dieses Ausschusses erstattete in der Sitzung dem Rat Bericht über das Ergebnis der Prüfung. Einst immig beschloß der Ortsgemeinderat sodann die von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 auf­gestellte Jahresrechnung und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Bei­geordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haus­haltsjahr 1990.

Sitzungsvergütung für den Umlegungsausschuß Der Rat hatte sich erneut mit der Sitzungsvergütung für den Umlegungsausschuß zu befassen, nachdem sich eine Änderung in der vom Rat bereits früher verabschiedeten Beschlußvorlage ergeben hatte. Der Ortsgemeinderat stimmte dieser neuen Be­schlußvorlage zu. Es verbleibt nach diesem Beschluß bei der be­reits beschlossenen Sitzungsvergütungvon 16,00 DM pro Stun­de Sitzungsdauer, während Fahrtkosten neben der SitzungsVer­gütung gesondert Uqudiert werden. Wegstreckenentschädigung geändert

Nachdem in landesrechtlichen Vorschriften bereits rückwir­kend ab 01.10.1991 die Entschädigung für mit eigenem Kraft­fahrzeugzurückgelegte Wegstrecken von 0,42 DM auf 0,62 DM je gefahrenen Kilometer erhöht wurde, beschloß der Ortsge­meinderat ebenfalls, rückwirkend ab 1.10.1991 an die haupt- undnebenamtlichen Mitarbeiter der Ortsgemeinde sowie an die ehrenamtlich Tätigen für den Einsatz privateigener Fahrzeuge zu dienstüchen/gemeindlichen Zwecken eine Wegsstreckenent­schädigung von 0,62 DM je gefahrenen Kilometer zu gewähren. Ausschreibung Ausbau Mittelweg und Gewerbegebiet »Feld- chen« beschlossen

Nach vorausgegangenen Kostenermittlungen des Bauamtes der Verbandsgemeinde erörterte der Rat erneut verschiedene, noch offene Ausbaumaßnahmen. Der Rat entschied sich auf­grund der Gegebenheiten dazu, den Ausbau des Weges zwischen der Simmemer Straße und der Hauptstraße (B 49) zurückzu­stellen, da im Haushalt der Verbandsgemeindewerke Monta­baur Mittel für die Neuverlegung von Wasserversorgungs- und -entsorgungsleitungen nicht zur Verfügung stehen. Dagegen sprach sich der Rat für den Ausbau des Gewerbegebietes »Feld- chen« und des restlichen Tfeilstücks des Mittelweges aus. Der Rat beschloß, daß diese Ausbauarbeiten nunmehr ausgeschrie­ben werden.

Bus-Wartehalle in der Eitelbomer Straße Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Rat davon, daß eine Sparkasse die vorgesehene Bus-Wartehalle zur Verfügung stellt, es aber der Gemeinde obliegt, für die Befestigung des Standorts der Wartehalle sowie für notwendige Sicherungs­maßnahmen an der rückwärtigen Böschung zu sorgen. Der Rat stimmte der Errichtungeiner Bus-Wartehalleinder Eitelbomer Straße zu. Die Arbeiten für die Pflasterung des Wartehallen­standorts und zur Sicherung der Böschung sollen an die Firma mit dem kostengünstigsten Angebot vergeben werden. Für die Wartehalle soll ferner ein Standort gewählt werden, der für das Hinterliegergrundstück einen Freiraum zur östlichen Grund­stücksgrenze von mindestens 6 m berücksichtigt und damit die Möglichkeit der Anlage einer Zufahrt von der Eitelbomer Stra­ße her offenläßt.

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Haid« nicht entsprochen

Dem Tagesordnungspunkt lag eine mit zahlreichen Unterstüt­zungsunterschriften versehene Eingabe zugrunde, die eine Än- derungdes Bebauungsplanes »Auf der Haid« insoweit begehrte, als in einem Tteilbereich des zwischen Hauptstraße/Westerwald- straße/Thunusstraße liegenden gemeindlichen Grunstücks, statt der nach dem rechtsbeständigen Bebauungsplan mögli­chen zweigeschossigen Bauweise mit ausgebautem Dachge­schoß nur eine rein zweigeschossige Bauweise zugelassen wer­

den sollte Bei Beratung der Angelegenheit wurde darauf hinge­wiesen, daß die auf dem gemeindlichen Grundstück geplanten Wohnbauten eine Firsthöhe von allenfalls 10,60 m erreichen, während die Reihenhausbebauung in der Tatmusstraße an diese Höhe knapp heranreicht und die Reihenhausbebauung in der Straße »Auf der Haid« die Firsthöhe von 10,60 m wesentlich übersteigt. Es wurde in der Diskussion weiter auf die für diesen Bereich geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes verwie­sen, die selbst bei nur zweigeschossiger B auweise eine Firsthöhe von 11,60 m zulassen. Da die geplanten Wohnbauten in zweige­schossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß die für zweigeschossige Bauten zulässige Firsthöhe von 11,60 m noch um 1 m unterschreiten, würde selbst eine Beschränkung der Bauten auf 2 Geschosse nicht zu dem von den Unterzeichnern der Eingabe gewünschten Ergebnis führen. Der Rat beschloß am Ende der Erörterungen, daß es bei den bisherigen für diesen Bereich des Bebauungsplanes geltenden Festsetzungen ver­bleibt Und eine Änderung nicht vorgenommen wird. Der Rat er­klärte sich weiter mit einer Gebäudefirsthöhe für sämtliche Ge­bäude auf dem gemeindlichen Grundstück - auch für die aus 2 Wohnhäusern bestehende Hausgruppe in der Thunusstraße - von 10,60 m einverstanden.

Einvernehmen der Gemeinde zu Befreiungen von den Festset­zungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid«

Dem Rat lagen zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzun­gen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« wegen Überschrei­tung der zulässigen Traufhöhe vor. Die Überschreitungen belie­fen sich auf 60 cm bzw. 60 cm. Kenn zeichnend für beide Anträge war die Tatsache, daß die zulässige Firsthöhe um 60 cm bzw. 65 cm unterschritten wurde. Der Ortsgemeinderat erteilte das Ein­vernehmen der Gemeinde zu einer Befreiung von den Festset­zungen des Bebauungsplanes in beiden Fällen unter der Voraus­setzung, daß - wie in den Befreiungsanträgen dargelegt - es bei den Überschreitungen der Firsthöhe verbleibt.

Stellungnahme zu Bauanträgen

In einer Bauantragssache stimmte der Ortsemeinderat der Er­richtung eines Carports unter der Voraussetzung zu, daß der Carport mit dem in der Skizze dargestellten Abstand vom Bür­gersteig errichtet wird. Der Rat fügte noch seinen Wunsch an, der Bauherr möge den Carport mit Rankgewächsen eingrünen. Dagegen versagte der Rat in einer Nachtragsbausache seine Zu­stimmung, in einem Büro- und Sozialgebäude über die bereits genehmigten Wohnungen hinaus weitere Wohnungen zuzulas­sen. Zu den nachträglich angebrachten Gauben erteilte der Rat sein Einvernehmen.

Sonstiges

In weiteren Tagesordnungspunkten erklärte der Rat sein Ein­verständnis zu einem Antrag auf Tfeilung eines Grundstücks mit der Maßgabe, daß der Zusammenhang des Wohnhauses mit dem gewerblichen Betrieb gewahrt bleiben muß.

Im Zuge des Ausbaues der Platz- und Grünanlagen ist die im Kirchweg an der Zuwegung zur Sakristei stehende Peitschen­leuchte entbehrlich geworden. Der Rat stimmte zu, daß diese Leuchte in die Straße »Im Windegut« umgesetzt wird, da dort auf einer Länge von ca. 100 m keine Leuchte installiert ist.

Nichtöffentliche Sitzung:

Der Rat entschied sich für die Vergabe weiterer Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Bau des Kindergartens in Neuhäusel an das Architekturbüro, das be­reits mit der Planung etc. des Bauvorhabens befaßt ist.

Auf Antrag beschloß der Rat die Veräußerung eines gemeindli­chen B augrundstückes im Neubaugebiet »Auf der Haid« zu den üblichen Bedingungen und erörterte den Ankauf eine Grund­stücksfläche. Eine Entscheidung wurde hier bis zur Festlegung eines exakten Kaufpreises zurückgestellt.

Im weiteren Verlauf des nichtöffentlichen Tteils der Sitzung be­handelte der Rat eine Vermögensangelegenheit und stimmte in- erEntwürfsplanungzurErrichtungeines Wohngebäudes zu. Er erörterte weiter einen Antrag von Eltern, ihre Kinder vorzeitig vor Beginn des kommenden Kindergartenjahres nachmittags in den Kindergarten aufzunehmen zwecks Eingewöhnung in den Kindergartenbetrieb.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Ortsring Kostümball, 29. Februar 1992 Großer Kostümball in der Augsthalle am Fastnachtssamstag, dem 29.2.1992,20.11 Uhr.

Die gesamte Bevölkerung wird eingeladen zu Jubel, Trubel, Hei­terkeit mit den Ortsvereinen. Erleben Sie »Neuhäuseler Fasse­nacht« mit der beliebten Tanzband »Günter Schmidt-Sextett«. Eintritt: 6,00 DM. Getränke nach Wahl. Für St immun g ist be­stens gesorgt. Gönnen Sie sicheinpaar schöne Stunden mit dem Ortsvereinsring NeuhäuseL

Hümmerich, Ortsbürgermeister