Montabaur
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Nr. 7/92
MGV »Eintracht« Welschneudorf Zur nächsten Festausschußsitzung treffen sich der Vorstand und dieMitglieder des Festausschusses am Freitag, 21.02., nach der Gesangstunde (20.15 Uhr) im Vereinslokal »Westerwälder Hof«.
Wir erinnern noch einmal an den Abgabetermin der Vereins-Foto-Aktion am 15.02.1992. Alle zurückgegebenen Blätter nehmen an der Verlosung teil. Es müssen nicht alle Namen komplett ergänzt werden; und selbst die ausgedruckten Namen beruhen nur auf bestem Wissen und Gewissen. Falls jemand meint, daß wir uns irren - bitte berichtigen und abgeben.
Heute schon im Tferminkalender vormerken: Am 28. März 1992 ist das Festkonzert des MGV »Eintracht« in der Kurfürstenhalle.
“BUCHFINKENLAND”
Dank an Ignatius-Lötschert-Haus
Bei der Jubiläumsfeier zum 25 jährigen Bestehen des Ignatius- Lötschert-Hauses in Horbach war das »Buchfinken-Zentrum« mit einem grau/blauen Vorhang an der Stirnwand hinter der Bühne festlich geschmückt.
Heimleiter Benno Heibel und Bruder Johannes Elsner überreichten in diesen lägen den beiden Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach diesen Vorhang als Geschenk.
Dies gelte als Zeichen der Verbundenheit mit den beiden Gemeinden, so Benno Heibel. Die Ortsgemeinden und die Kulturträger des Buchfinkenlandes hätten das Alten- und Kurzzeitpflegeheim Horbach schon oft die freundschaftlichen Beziehungen wohltuend erleben lassen. Durch Vorträge der Gesangvereine bei verschiedenen Anlässen, wie auch bei den alljährlichen Kappensitzungen des Kultur-und Heimatvereines imHause habe man den Bewohnern viel Freude bereitet.
Im N amen der Ortsgemeinden und der Vereine sei dem Ignatius- Lötschert-Haus für dieses großzügige Geschenk noch einmal ganz herzlich gedankt.
Winfried Wilhelmi Ulrich Weidenfeller
Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister
»»Sechszylinder» kommen ins Buchfinkenland Vorverkauf beginnt am 15. Februar 1992 E s ist soweit. Der Kartenvorverkauf für das von vielen erwartete Gastspiel des europaweit bekannten Gesangsensembles SECHSZYLINDER am 27.3. in Horbach beginnt. Sechszylinder schrecken in ihrem Programm »Ibtal vocal« vor nichts zurück. Sie sind das in den Medien gefeierte Sextett ihrer Musiksparte. Sie singen Madrigale aus der Renaissance, verulken spöttisch klassisches Liedgut, trällern imvergessene Schlagererfolge und machen sogar vor Jazz und aktueller Popmusik nicht halt. Ihre vokalen Kunststücke werden mit hinreißenden kabarettistischen Einlagen gewürzt.
Zu der Veranstaltung am Freitag, 27.3., 20.00 Uhr im Saal »Zinn grünen Baum« in Horbach laden die Ortsgemeinde Gackenach, Horbach und Hübingen gemeinsam mit dem MGV C äcilia Horbach und der Kleinkunstbühne Mons Thbor ein.
Eintrittskarten sind im Vorverkauf für 15,00 DM zu bekommen bei
- Gasthaus »Zum grünen Baum«, Horbach
- Gasthaus »Buchfinkenland«, Gackenbach
- Gasthaus »Dorfschänke« Hübingen
sowie bei den bekannten Vorverkaufsstellen der Kleinkunstbühne in Montabaur, Wirges und Bad Ems. Eintritt an der Abendkasse, falls noch Plätze frei 18,00 DM.
_ Gackenbach _
■ Öffentliche Bekanntmachung
Dienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am
Donnerstag, 20. Februar 1992, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.11.1991 (öffentliche Tfeil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1992
3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung der Arbeiten zur Renovierung der Außenfassade am Gemeindehaus
4. BeratungundBeschlußfassimgüber die Renovierung des Betstockes an der »Alten Linde«
5. Beratung und Beschlußfassung über die Anpflanzung von Obstbäumen
6. Beratung und Beschlußfassung über Straßenbauarbeiten am Verbindungsweg zwischen den Straßen »Im Boden« und der L 326 (Schulweg)
7. Beratung und Beschlußfassung über Reparaturarbeiten an der Straße »Im Boden« in Höhe der Einmündung der »Gartenstraße«
8. Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für den Einsatz privateigener Fahrzeuge für dienstliche Zwecke
9. Beratung und Beschlußfassung über die Tbilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« 1992
10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.11.1991 (nichtöffentlicher Tfeil)
2. Gewerbeangelegenheit
3. Personalangelegenheit
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Gackenbach, 10. Febr. 1992 Weidenfeller, Qrtsbürgermeister
Bürgerinformation
Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger lade ich im Namen des Ortsgemeinderates zu einer Bürger-Informationsund -Fragestunde für
Donnerstag, den 20. Februar 1992, um 19.00 Uhr in das Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1, ganz herzlich ein. Im Anschluß hieran findet ab 20.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Die Tagesordnung ist im gleichen Wochenblatt veröffentlicht.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister Jahreshauptversammlung
des Kath. Kirchenchores »St. Bartholomä« Gackenbach am Dienstag, dem 18. Februar 1992,19.30 Uhr in der Gastwirtschaft Wilhelmi
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende, 2. Bericht der Schriftführerin, des Kassenwartes und der Kassenprüfer, 3. Entlastung des Vorstandes durch die Kassenprüfer, 4. Neuwahl des Vorstandes, 5. Verschiedenes, 6. Schlußwort des Präses.
Horbach
MGV »Cäcilia« Horbach ■ t; .
N achdem der letzte Fototermin ausgefallen ist, soll das Foto am Sonnag, 16. Februar 1992,11.00 Uhr gemacht werden. Sollte das Wetter wieder nicht mit spielen, werden die Sänger bis 10.00 Uhr verständigt.
Wer Pokale für unseren Wettstreit stiften will, wendet sich bitte an den 2. Vorsitzenden Othmar Wilhelmi
_ Hübingen _ ■■ 1
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungplanänderung »Ober dem Dorf« der Ortsgemeinde Hübingen
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat Hübingen in. seiner Sitzung am 24. Okt. 1991 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Ober dem Dorf« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 28.01.1992 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

