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Montabaur

IM]

Nr. 7/92

MGV »Eintracht« Welschneudorf Zur nächsten Festausschußsitzung treffen sich der Vorstand und dieMitglieder des Festausschusses am Freitag, 21.02., nach der Gesangstunde (20.15 Uhr) im Vereinslokal »Westerwälder Hof«.

Wir erinnern noch einmal an den Abgabetermin der Vereins-Fo­to-Aktion am 15.02.1992. Alle zurückgegebenen Blätter neh­men an der Verlosung teil. Es müssen nicht alle Namen komplett ergänzt werden; und selbst die ausgedruckten Namen beruhen nur auf bestem Wissen und Gewissen. Falls jemand meint, daß wir uns irren - bitte berichtigen und abgeben.

Heute schon im Tferminkalender vormerken: Am 28. März 1992 ist das Festkonzert des MGV »Eintracht« in der Kurfürsten­halle.

BUCHFINKENLAND

Dank an Ignatius-Lötschert-Haus

Bei der Jubiläumsfeier zum 25 jährigen Bestehen des Ignatius- Lötschert-Hauses in Horbach war das »Buchfinken-Zentrum« mit einem grau/blauen Vorhang an der Stirnwand hinter der Bühne festlich geschmückt.

Heimleiter Benno Heibel und Bruder Johannes Elsner über­reichten in diesen lägen den beiden Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach diesen Vorhang als Geschenk.

Dies gelte als Zeichen der Verbundenheit mit den beiden Ge­meinden, so Benno Heibel. Die Ortsgemeinden und die Kultur­träger des Buchfinkenlandes hätten das Alten- und Kurzzeit­pflegeheim Horbach schon oft die freundschaftlichen Beziehun­gen wohltuend erleben lassen. Durch Vorträge der Gesangverei­ne bei verschiedenen Anlässen, wie auch bei den alljährlichen Kappensitzungen des Kultur-und Heimatvereines imHause ha­be man den Bewohnern viel Freude bereitet.

Im N amen der Ortsgemeinden und der Vereine sei dem Ignatius- Lötschert-Haus für dieses großzügige Geschenk noch einmal ganz herzlich gedankt.

Winfried Wilhelmi Ulrich Weidenfeller

Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister

»»Sechszylinder» kommen ins Buchfinkenland Vorverkauf beginnt am 15. Februar 1992 E s ist soweit. Der Kartenvorverkauf für das von vielen erwar­tete Gastspiel des europaweit bekannten Gesangsensembles SECHSZYLINDER am 27.3. in Horbach beginnt. Sechszylinder schrecken in ihrem Programm »Ibtal vocal« vor nichts zurück. Sie sind das in den Medien gefeierte Sex­tett ihrer Musiksparte. Sie singen Madrigale aus der Renais­sance, verulken spöttisch klassisches Liedgut, trällern im­vergessene Schlagererfolge und machen sogar vor Jazz und aktueller Popmusik nicht halt. Ihre vokalen Kunststücke werden mit hinreißenden kabarettistischen Einlagen ge­würzt.

Zu der Veranstaltung am Freitag, 27.3., 20.00 Uhr im Saal »Zinn grünen Baum« in Horbach laden die Ortsgemeinde Gackenach, Horbach und Hübingen gemeinsam mit dem MGV C äcilia Horbach und der Kleinkunstbühne Mons Thbor ein.

Eintrittskarten sind im Vorverkauf für 15,00 DM zu bekom­men bei

- Gasthaus »Zum grünen Baum«, Horbach

- Gasthaus »Buchfinkenland«, Gackenbach

- Gasthaus »Dorfschänke« Hübingen

sowie bei den bekannten Vorverkaufsstellen der Kleinkunst­bühne in Montabaur, Wirges und Bad Ems. Eintritt an der Abendkasse, falls noch Plätze frei 18,00 DM.

_ Gackenbach _

Öffentliche Bekanntmachung

Dienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am

Donnerstag, 20. Februar 1992, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.11.1991 (öffentliche Tfeil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1992

3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung der Arbeiten zur Renovierung der Außenfassade am Ge­meindehaus

4. BeratungundBeschlußfassimgüber die Renovierung des Betstockes an der »Alten Linde«

5. Beratung und Beschlußfassung über die Anpflanzung von Obstbäumen

6. Beratung und Beschlußfassung über Straßenbauarbei­ten am Verbindungsweg zwischen den Straßen »Im Bo­den« und der L 326 (Schulweg)

7. Beratung und Beschlußfassung über Reparaturarbeiten an der Straße »Im Boden« in Höhe der Einmündung der »Gartenstraße«

8. Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für den Einsatz privateige­ner Fahrzeuge für dienstliche Zwecke

9. Beratung und Beschlußfassung über die Tbilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« 1992

10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.11.1991 (nichtöffentlicher Tfeil)

2. Gewerbeangelegenheit

3. Personalangelegenheit

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Gackenbach, 10. Febr. 1992 Weidenfeller, Qrtsbürgermeister

Bürgerinformation

Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger lade ich im Namen des Ortsgemeinderates zu einer Bürger-Informations­und -Fragestunde für

Donnerstag, den 20. Februar 1992, um 19.00 Uhr in das Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1, ganz herzlich ein. Im Anschluß hieran findet ab 20.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Die Tagesordnung ist im gleichen Wochenblatt veröffentlicht.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister Jahreshauptversammlung

des Kath. Kirchenchores »St. Bartholomä« Gackenbach am Dienstag, dem 18. Februar 1992,19.30 Uhr in der Gastwirt­schaft Wilhelmi

Tagesordnungspunkte:

1. Begrüßung durch die Vorsitzende, 2. Bericht der Schrift­führerin, des Kassenwartes und der Kassenprüfer, 3. Ent­lastung des Vorstandes durch die Kassenprüfer, 4. Neu­wahl des Vorstandes, 5. Verschiedenes, 6. Schlußwort des Präses.

Horbach

MGV »Cäcilia« Horbach t; .

N achdem der letzte Fototermin ausgefallen ist, soll das Foto am Sonnag, 16. Februar 1992,11.00 Uhr gemacht werden. Sollte das Wetter wieder nicht mit spielen, werden die Sänger bis 10.00 Uhr verständigt.

Wer Pokale für unseren Wettstreit stiften will, wendet sich bitte an den 2. Vorsitzenden Othmar Wilhelmi

_ Hübingen _ 1

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungplanänderung »Ober dem Dorf« der Ortsgemeinde Hübingen

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Hübingen in. seiner Sitzung am 24. Okt. 1991 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Ober dem Dorf« wurde der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 28.01.1992 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß die Bebauungs­planänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.