Montabaur
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Nr. 6/92
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Orts gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. N ach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben .... je 406.000 DM
Vermbgenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben .. je 604.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
1. Hund. 60,00 DM
den 2. Hund. 130,00 DM
jeden weiteren Hund. 160,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein kurzer Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1991 zeigt, daß die Ortsgemeinde D aubach zum J ahresende über eine Rücklage von ca. 632.000 DM verfügt. Im Haushaltsplan 1991 war eine planmäßige Rücklagenentnahme in Höhe von 169.800 DM vorgesehen, die letztlich nunmehr auf 185.000 DM aufge- stockt werden muß.
Zum Jahresende hat die Ortsemeinde Daubach erneut keine Schulden auszuweisen.
Haushalt 1992
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 433.000 DM in 1991 um 28.000 DM auf nunmehr 405.000 DM.
Die Ansätze des Jahres 1992 haben sich an dem orientiert, was bei den einzelnen Haushaltsstellen im Vorjahr bewegt wurde, berücksichtigen mögliche Preissteigerungen oder sind aufgrund besonderer Vorhaben korrigiert worden.
Augenscheinlichste Positionen des Verwaltungshaushaltes sind:
1. Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsbetriebes Forst (UA 8550)
Aufgrund des vom Ortsgemeinderat am 28.8.1991 verabschiedeten Hauungs- und Kulturplanes wird in 1992 nur mit einem Überschuß von 670,00 DM gerechnet, während der 91er Plan noch ein Plus von 35.150 DM auswies.
2. Einnahmen und Ausgaben im Unterabschnitt 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen)
Die Entwicklung der Einnahmen stellt sich wie folgt dar:
1991 1992
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbest. Einkommenssteueranteil Hundesteuer sonst, steuerähnl. Einnahmen Schlüsselzuweisungen
Rückerstattung
900 DM 23.600 DM 70.000 DM
163.000 DM 1.300 DM
9.500 DM
0 DM
(»Fonds Deutsche Einheit« 0 DM
800 DM ./. 100 DM
24.000 DM + 600 DM
40.000 DM ./. 30.000 DM
179.000 DM + 26.000 DM 1.400 DM + 100 DM
10.389 DM + 889 DM
21.500JDM + 21.500 DM
100 DM + 100 DM
258.200 DM 277.189 DM + 18.989 DM
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Gund- steuer A geringfügig zurückgeht. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines höheren Steueraufkommens und der Neufestsetzung .der Schlüsselzahlen zur Ermittlung des Einkommensteueranteils anzusehen.
Durch den Rückgang der eigenen örtlichen Steuerkraft kommt es im Haushaltsjahr 1992 zur Zahlung von Schlüsselzuweisungen.
Steuerkraft:
1991 1992
261.227 DM 238.122 DM ./. 23.105 DM.
Auf der Ausgabenseite stellt sich die Entwicklung der von der Ortsgemeinde zu zahlenden Umlagen wie folgt dar:
1991 1992
Gewerbesteuerumlage 12.600 DM
Kreisumlage 78.600 DM
Verbandsgemeindeumlage 89.100 DM
Umlge (»Fonds Deutsche Einh.«) 0 DM
7.600 DM ./. 5.000 DM 78.100 DM ./. 500 DM
88.500 DM./. 600 DM
1.200 DM + 1.200 DM
180.300 DM 175.400 DM ./. 4.900 DM
Der Rückgang der Kreis-und der Verbandsgemeindeumlage beruht auf dem Rückgang der Umlagegrundlage gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang der Gewerbesteuerumlage basiert dagegen auf einem geringeren Steueraufkommen gegenüber 1991.
Bei Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verbleibt ein Überschuß von 27.000 DM (1991:66.000 DM), der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird und gleichzeitig die freie Finanzspitze für 1992 darstellt. Diese freie Finanzspitze garantiert der Ortsgemeinde neben dem Rücklagenstand und der Schuldenfreiheit eine solide Leistungsfähigkeit.
Vermögenshaushalt
D as vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. In diesem Programm werden die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen benannt sowie die Priorität festgelegt. Folglich wird hierdurch der Ausgabenumfangbestimmt.
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt 1992 604.000 DM. Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Basis für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes.
Für folgende Ausgaben und Vorhaben wurden Haushaltsmittel bereitgestellt:
1. Zuschuß an die Kirche in Stahlhofen
für die neue Orgel. 5.000 DM
2. Erwerb von Spielgeräten
für den Kinderspielplatz. 3.500 DM
3. Zuweisung an das DRK
für den Bau einer Garage. 5.000 DM
4. Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaßnahmen 3.000 DM
5. Fertigstellung »In den Gärten«. 302.000 DM
6. Bau einer Einsegnungshalle
mit Kapelle (Planungskosten). 10.000 DM
7. Anlegung eines Friedhofes . 50.000 DM
8. Umbau zu einem Gerätehaus. 200.000 DM
9. Pflanzen von Obstbäumen. 6.000 DM
10. Neugestaltung der Bushaltestelle
im Oberdorf. 10.000 DM
11. allgemeiner Grunderwerb. 10.000 DM
12. Rücklagenzuführung
(Planabrundungsbetrag). 500 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Ein- nahmen:
1. Erschließungsbeiträge »In den Gärten« .... 400.000 DM
2. Zuweisung vom Land zur
Anlegung des Friedhofes. 50.000 DM
3. Zuweisung zum Umbau in ein Gerätehaus .. 30.000 DM
4. Zuweisung vom Naturpark
Nassau zur Obstbaumpflanzung. 3.000 DM
5. Zuweisung vom Land zum Bau
einer Buswartehalle. 3.200 DM
6. Grundstückserlöse. 20.000 DM
7. Investitionsschlüsselzuweisungen .. 2.000 DM
8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 27.000 DM
9. Rücklagenentnahme. 68.800 DM
Die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre bilden die Fertigstellung »In den Gärten«, der Bau einer Einsegnungshalle mit Kapelle (Friedhof), Ausbau von Wirtschaftswegen, Grunderwerb, die Erschließung des Gartenweges, die Umgestaltung des Spielplatzes und der Ausbau der Kissbergstraße.

