Montabaur
Nr. 6/92
G3
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, 27.01.1992
Kreisverwaltung (S.) LA.
des Westerwaldkreises Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Girod, 30.01.1992 Ortsgemeindeverwaltung Girod
(S.) . i . Hannappel, Ortsbürgermeister
Hinweis: icu;:..
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. dieEinberufunguüd die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBl. S. 135).
Holzversteigerung in Girod!
Am Samstag, dem 08.02., 10.00 Uhr, findet im Distrikt 1, Schlehwiese, eine Holzversteigerung statt. Zum Verkauf kommen 30 rm Bucha Treffpunkt der Käufer an der Straßenkreuzung.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Fundsache!
Von der Grundschule Salz wurden 4 Regenschirme in verschiedenen Farben abgegeben. Die Verlierer können ihr Eigentum während der Sprechstunden abholen.
Hannappel, Ortsbürgermeister Tennisverein Girod eV.
Nachtturnier am Samstag, dem 15.02., in der Tfennishalle Wallmerod. Bis Sonntag, 10.02., werden noch Nachmeldungen angenommen.
Schützenverein »Punkt 12« e.V. Kleinholbach Am Samstag, dem 08.02., 20.00 Uhr, findet im Schützenhaus ein Juxschießen statt. Alle Mitglieder mit Partner, Freunde Und Bekannte sind zu diesem Spiel- und Schießabend eingeladen. Die Gewinner erhalten einen wertvollen Sachpreis. Leichte fastnachtsmäßige Kostümierung und gute Laune sind mitzubringen.
_ Görgeshausen _
Brennholzverkauf
Aus dem diesjährigen Brennholzeinschlag sind noch Tfeile von Schlagabraum (Buche) zu vergeben.
Interessenten melden sich bitte beim Ortsbürgermeister.
An alle Jugendliche, Schüler und Schülerinnen
Jugendliche, die bereit sind, für das Deutsche Jugendherbergswerk eine Haussammlung in Görgeshausen durchzuführen, melden sich bitte umgehend beim Bürgermeister.
Schumacher, Ortsbürgermeister
Kreppeikaffee in Lindenholzhausen Die Abfahrtszeit für den Kreppeikaffee in Lindenholzhausen wird auf 19.15 Uhr vorverlegt. Wir erinnern nochmals daran, daß jede Teilnehmerin ein Kaffeegedeck mitbringen möge.
, , ; Gesäuser Narren
Denkt-bitte daran, am 15.02., um 20.11 Uhr fängt unsere Kappensitzung an. Eingeladen -sind alle auf unsere närrische Burg; zu lachen gibts garantiert genug.
Allen Aktiven sei noch verkündet, daß am Freitag, 14.02., um 20.00 Uhr die Generalprobe stattfindet.
_ Großholbach _
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1992 vom 03.02.1992 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.01.1992 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 60,00 DM
für den zweiten Hund 120,00 DM
für jeden weiteren Hund 180,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, 27.01.1992
Kreisverwaltung (S.) i.A.
des Westerwaldkreises Ruff
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Großholbach, 03.02.1992 Ortsgemeindeverwaltung
(S.) Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).
__ Heilberscheid _
Frauengemeinschaft Heilberscheid Helau Heilberscheider Närrinnen. Am Freitag, 14.02., um 16.11 Uhr findet unsere diesjährige Frauenfastnacht im Dorf gemeinschaftshaus statt.
680.000,00 DM 680.000,00 DM
187.000,00 DM 187.000,00 DM

