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Montabaur

Nr. 6/92

G3

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, 27.01.1992

Kreisverwaltung (S.) LA.

des Westerwaldkreises Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Girod, 30.01.1992 Ortsgemeindeverwaltung Girod

(S.) . i . Hannappel, Ortsbürgermeister

Hinweis: icu;:..

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufunguüd die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend ge­macht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBl. S. 135).

Holzversteigerung in Girod!

Am Samstag, dem 08.02., 10.00 Uhr, findet im Distrikt 1, Schlehwiese, eine Holzversteigerung statt. Zum Verkauf kom­men 30 rm Bucha Treffpunkt der Käufer an der Straßenkreu­zung.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Fundsache!

Von der Grundschule Salz wurden 4 Regenschirme in verschie­denen Farben abgegeben. Die Verlierer können ihr Eigentum während der Sprechstunden abholen.

Hannappel, Ortsbürgermeister Tennisverein Girod eV.

Nachtturnier am Samstag, dem 15.02., in der Tfennishalle Wall­merod. Bis Sonntag, 10.02., werden noch Nachmeldungen ange­nommen.

Schützenverein »Punkt 12« e.V. Kleinholbach Am Samstag, dem 08.02., 20.00 Uhr, findet im Schützenhaus ein Juxschießen statt. Alle Mitglieder mit Partner, Freunde Und Bekannte sind zu diesem Spiel- und Schießabend eingeladen. Die Gewinner erhalten einen wertvollen Sachpreis. Leichte fast­nachtsmäßige Kostümierung und gute Laune sind mitzubrin­gen.

_ Görgeshausen _

Brennholzverkauf

Aus dem diesjährigen Brennholzeinschlag sind noch Tfeile von Schlagabraum (Buche) zu vergeben.

Interessenten melden sich bitte beim Ortsbürgermeister.

An alle Jugendliche, Schüler und Schülerinnen

Jugendliche, die bereit sind, für das Deutsche Jugendherbergs­werk eine Haussammlung in Görgeshausen durchzuführen, melden sich bitte umgehend beim Bürgermeister.

Schumacher, Ortsbürgermeister

Kreppeikaffee in Lindenholzhausen Die Abfahrtszeit für den Kreppeikaffee in Lindenholzhausen wird auf 19.15 Uhr vorverlegt. Wir erinnern nochmals daran, daß jede Teilnehmerin ein Kaffeegedeck mitbringen möge.

, , ; Gesäuser Narren

Denkt-bitte daran, am 15.02., um 20.11 Uhr fängt unsere Kap­pensitzung an. Eingeladen -sind alle auf unsere närrische Burg; zu lachen gibts garantiert genug.

Allen Aktiven sei noch verkündet, daß am Freitag, 14.02., um 20.00 Uhr die Generalprobe stattfindet.

_ Großholbach _

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1992 vom 03.02.1992 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 27.01.1992 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 60,00 DM

für den zweiten Hund 120,00 DM

für jeden weiteren Hund 180,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, 27.01.1992

Kreisverwaltung (S.) i.A.

des Westerwaldkreises Ruff

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Großholbach, 03.02.1992 Ortsgemeindeverwaltung

(S.) Röther, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großhol­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, gel­tend gemacht worden ist.

(§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).

__ Heilberscheid _

Frauengemeinschaft Heilberscheid Helau Heilberscheider Närrinnen. Am Freitag, 14.02., um 16.11 Uhr findet unsere diesjährige Frauenfastnacht im Dorf gemein­schaftshaus statt.

680.000,00 DM 680.000,00 DM

187.000,00 DM 187.000,00 DM