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Montabaur

Nr. 6/92

EU

Eintritt für Mitglieder 3,00 DM, ohne E ssen. Eintritt für Nicht­mitglieder 5,00 DM, ohne Essen.

Nichtmitglieder melden sich bitte telefonisch bei Brigitta Becker, TfeL 786 oder Lioba Keusch, Tfel. 1403 an.

Alle Frauen sind willkommen. Nach der Veranstaltung, ab 20.00 Uhr, sind auch die Herren gern gesehene Gäste.

Alte Herren Heilberscheid

Am Sonntag, dem 16.02., um 10.30 Uhr, treffen sich alle Spieler der Alten Herren in der G ast statte B aumann zu einer wichtigen Spielerversammlung. Wer nicht teilnehmen kann, möge sich bei Franz Josef Pörtner, TfeL 06485/1605, abmelden.

Nentershausen

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 17.12.1991 der Ortsgemeinde Nenters­hausen für das Haushaltsjahr 1990

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens­haushalt/DM haushalt/DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 2.222.253,15 943.634,47

Gesamt

DM

3.165.887,62

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 2.222.253,15 943.634,47

3.165.887,62

Soll-Ausgaben 2.222.253,15 939.578,68

+ Neue Haushaltsausgabe­reste 0,00 4.055,79

3.161.831,83

4.055,79

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 2.222.253,15 943.634,47

3.166.887,62

Überschuß/Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Festgestellt: Montabaur, 13.03.1991

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1990 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzich­tet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.

An der Beschlußfassung nehmen Ortsbürgermeister Perne so­wie die Beigeordneten Mayer und Wagner wegen Sonderinteres­se gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

III. Öffentliche Auslegung

| Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt 1 zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1992 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Nentershausen, 30.01.1992 Ortsgemeindeverwaltung

(S.) Nentershausen

Perne, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

- Umlegungsausschuß -

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Lahnstraße« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 22.01.1992 unanfecht­bar geworden mit Ausnahme der Ordn.Nr. 14 betreffend das Alt­grundstück Flur 28, Flurstück 2859 sowie der Ordn.Nr. 25. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBL IS. 2253) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tägnach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird ge­mäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Um­legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Un­anfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein­tragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu­ches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah­lungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn derWider- spruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 23.01.1992 Der Vorsitzende

des Umlegungsausschusses (Siegel) Reichling

Familienabend des Kirchenchores »Cacilia« Nentershausen Am Samstag, 08.02., findet der diesjährige Familienabend des Kiichenchores »Cäcilia« in der alten Tirnhalle statt.

Alle aktiven und passiven Mitglieder sind mit ihren Partnern eingeladen. Der Abend steht unter dem Motto »Weinfest«. Ko­stümierung ist erwünscht. Für Essen und Hinken ist gesorgt. Mitzubringen sind Frohsinn und gute Laune

Niedererbach

Rreppel-Kaff ee der Senioren

Kreppel-Kaffee der Senioren ist am Donnerstag, 13.02.1992. Al­le Senioren sind ins Pfarrheim eingeladen.

Beginn: 15.11 Uhr. Wer mit einer Büttenrede oder Sketch zum Programm beitragen will, ist herzlich willkommen.

Frauengemeinschaft

Auf zur Frauenfastüacht! Wir laden alle Frauen, alt und jung, ein zu unserem närrischen Abend Geboten wird ein buntes Pro­gramm.

Für Essen und Trinken ist gesorgt. Auch Gäste sind willkom­men.

Wann? Freitag, 21.02., um 20.11 Uhr in die Dorfgemeinschafts­halle Niedererbach. Unkostenbeitrag incL Wurst und Weck DM 8,00. Gute Laune ist mitzubringen.

Kreppeikaffee der Frauengemeinschaft Für Donnerstag, den 27.02., sind alle Frauen der Frauengemein­schaft zu einem Kreppel-Kaffee ins Pfarrhaus eingeladen. Be­ginn 15.11 Uhr.

Wer mit einer Büttenrede oder Sketch zum Programm beitragen will, ist willkommen.

Nomborn

Obst- und Gartenbauverein

Wie bereits angekündigt, findet am Freitag, 07.02.1992, um 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft »Zu den Linden« die Jahres­hauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins statt. Alle Mitglieder sind eingeladen.

MGV »Arion« Nombora e.V.

Familienabend! Der MGV »Arion« Nomborn lädt alle aktiven und passiven Mitglieder mit Frau, Braut oder Freundin, sowie die Ehefrauen unserer verstorbenen Mitglieder zum schon tradi­tionellen Familienabend am Samstag, 15.02., 20.11 Uhr ins Ver­einslokal Beck ein.

Auch in diesem J ahr haben wir wieder ein buntes Programm für Sie zusammengestellt. Im Laufe des Abends wird eine Verlo­sung durchgeführt, bei der es viele Preise zu gewinnen gibt; Im Hinblick auf die letztjährige Fastnacht lautet das Motto des Abends: »Die ausgefallene Fastnacht«.

Im Anschluß an das närrische Programm kann getanzt werden.