Montabaur
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Hübingen, 30.1.1992 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Oltsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung M ontabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).
Tennisverein Hübingen
1. Einladung zur Mitgliederversammlung
Am Freitag, 7. Februar 1992 findet die jährliche Mitgliederversammlung des TV Hübingen statt. Sie beginnt um 20.00 Uhr in der Westerwaldstube der Buchfinkenhalle in Hübingen. Alle Mitglieder sind aufgerufen, wegen der anstehenden Entscheidungen an der Versammlung teilzunehmen.
2. Arbeitseinsatz am Vereinshaus
Der Vorstand erinnert alle Mitglieder an den jährlichen Arbeitseinsatz und weist ausdrücklich darauf hin, daß die jugendlichen Mitglieder (männlich) ebenfalls ab dem 16. Lebensjahr laut Satzung zu diesem Arbeitseinsatz verpflichtet sind. Zur Zeit steht der weitere Innenausbau des Vereinshauses an. Bitte beim Vorstand die Arbeitseinsätze hinterfragen.
3. Jugendtraining
Das Jugendtrainingfällt in den nächsten drei Wochen wegen der Kamevalsveranstaltungen in der Schultumhalle Horbach aus.
IUI “EISBACHTALGEMEINDEN”
Voranmeldung im Kindergarten Nentershausen
Die Eltern der Kinder, die ab Sommer dieses J ahres den Kindergarten in Nentershausen besuchen möchten, werden gebeten, ihre Kinder im Kindergarten anzumelden.
Die Voranmeldung kann bis 28. Februar 1992 im Kindergarten vorgenommen werden. Spätere Anmeldungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen.
Kulturamt Westerburg Westerburg, 30.12.1991
■ Az.: 00 G. 2063 HA.-
öffentliche Bekanntmachung Schlußfeststellung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes-FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL I S. 546) wird das Flurbereinigungsverfahren Girod; Westerwald mit folgender Feststellung abgeschlossen:
I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
III. Die Aufgaben der Ibilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der Tfeilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren Girod beendet und die Tbil- nehmergemeinschaft Girod erloschen.
Gründe:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben.
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Nr. 6/92
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Ortsgemeinde Girod, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.
Aufgaben, die die Tfeilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Tbilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Dernoch vorhandene Restkassenbestand in Höhe von rd. 4.800,00 DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Girod zweckgebunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Flurbereinigungskasse danach aufgelöst.
Das Flurbereinigungsverfahren Girod war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrif t beim Kulturamt Westerburg, J ahnstraße 5, 5438 Westerburg, oder wahlweise bei der Bezirksregierung Koblenz (ObereFlurbereinigungsbehörde), Stresemannstr. 3-5, 6400 Koblenz, einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf aa. Frist ein gegangen ist.
Der Kulturamtsvorsteher Herz, Ltd. Reg. Direktor
Eisbachtaler Mannschaften
Samstag, 08.02., 14.30 Uhr TiS Koblenz - Eisbachtaler SF, Freundschaftsspiel in Koblenz;
15.00 Uhr Eintracht Bad Kreuznach - A-Jgd. Eisbachtaler SF, Freundschaftsspiel in Bad Kreuznach.
Girod
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1992 vom 30.01.1992 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.01.1992 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM
1.039.000,00 DM 1.039.000,00 DM
768.000,00 DM 768.000,00 DM
0,00 DM 0,00 DM
Ä §4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

