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Montabaur

Nr. 5/92

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Inhalt des Landschaftsplanes ist es insbesondere, auf der Grundlage von Erhebungen, Analysen und Bewertungen des Zustandes von Natur und Landschaft landespflegerische Ziel­vorstellungen aufzuzeigen, wonach u.a.

- die Ortslagen in die Landschaftsstruktur einzugliedem sind,

- Maßn ahm en aufgezeigt werden sollen, durch die die Bela­stungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild so gering wie möglich gehalten bz w. rückgängig gemacht werden kön­nen,

- durch landespflegerische Maßnahmen auf gezeigte Land­schaftsschäden und -belastungen behoben werden können.

Der Landschaftsplan wurde mit den Landespflegebehörden ab­gestimmt und hat deren Zustimmung gefunden.

Zum weiteren Verfahrensverlauf erklärte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, der Verbandsgemeinderat müsse nun die öffent­liche Auslegung dieses Planänderungsverfahrens mit allen Un­terlagen beschließen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hätten alle Beteiligten (auch die Ortsgemeinden) die Gelegen­heit, zu diesem Verfahren Stellung zu nehmen. Erst danach wer­de die abschließendeEntscheidungim Verbandsgemeinderatzu treffen sein.

Für die CDU-Fraktion beantragte Ratsmitglied Kurt Schnei­der, daß in Ruppach-Goldhausen oberhalb des »Zehnhäuser We­ges» aufgrund des Wasserschutzgebietes kein Ibngebiet ausge­wiesen werden dürfe. Dies solle entsprechend berücksichtigt werden.

Ortsbürgermeister Ferdinand, Ruppach-Goldhausen gab zu be­denken, daß durch die geplanten Ausweisungen der Tbngebiete in seiner Gemeinde kein Platz für Wohngebiete bleiba Er sprach sich ebenfalls dafür aus, die geplante Ausweisung eines Tbnab- baugebietes oberhalb des »Zehnhäuser Weges« aus der 2. Ände­rung des Flächennutzungsplanes herauszunehmen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, die Ausweisung von Ihn abb au gebieten im Flächennutzungsplan sei lediglich eine besondere Dokumentation des öffentlichen Belanges »Roh­stoff Sicherung«, um diesen planungsrechtlich zum Ausdruck zu bringen. Ob dort abgebaut werde oder nicht, sei letztlich eine Entscheidung, die in der weiteren Bauleitplanung zu treffen sei. Verbandsgemeinderat und Ortsgemeinderat müßten lediglich bei ihren Abwägungen das Rohstoffvorkommen berücksichti­gen.

In der 2. Änderungdes Flächennutzungsplanes sei oberhalb des »Zehnhäuser Weges« kein Ibngebiet ausgewiesen.

Der Verbandsgemeinderat stimmte der 2. Änderung des Flä­chennutzungsplanes (einschL Erläuterungsbericht), dem Roh- stoffsicherungsplan sowie dem Entwurf des Landschaftspla­nes zu. Ebenfalls wurde die öffentliche Auslegung der genann­ten Planunterlagen gern. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung einer Sonderbau-Zgewerbiichen Fläche in der Ortsgemeinde Görges­hausen

Der Verbandsgemeinderat nahm Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregun­gen und beschloß, diese ganz bzw. teilweise zu berücksichtigen. Mehrheitlich sprach sich der Verbandsgemeinderat dafür aus, den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der­gestalt zu ändern, daß die Sonderbaufläche auf ca. 4 ha reduziert wird. Die gewerbliche Baufläche beträgt ca.4,5 ha. Die Gesamt­fläche des Plangebietes beträgt ca. 12 ha. Auch der nachfolgen­de Zustimmungsbeschluß erging mehrheitlich. Gemäß der wei­terhin vom Rat mehrheitlich getroffenen Entscheidung erfolgt nun die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Als Begründung wurde auf folgendes verwiesen:

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.9.1990 den Beschluß zur Einleitung der 3. Änderung des Flächennut­zungsplanes gefaßt. Einziger Änderungspunkt war die Auswei­sung eines Sondergebietes in einer Größe von ca. 8,6 ha sowie ei­ner gewerblichen Baufläche in der Gemarkung Görgeshausen zwischen der BAB 3/L 318 (bisher B 49/L 325). Die für die Fort­führung des Planverfahrens erforderliche landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz oder durch die Landesplanungsbehörden erteilt und enthält die Feststellung, daß die Ausweisung der Sonderbau-Zgewer bliche Baufläche den Zielen der Landesplanung und Raumordnung entspricht. Auf­grund des Ratsbeschlusses vom 7.5.1991 wurde das Planände­rungsverfahren mit den Verfahrensstufen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und des Beteiligungsverfahrens der Ttäger öffentlicher Belange fortgeführt.

Während im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung kei­ne Einwendungen/Hinweise eingegangen sind, hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Ttäger öffentlicher Belange ne­ben der KE VAG auch der Einzelhandelsverband Koblenz - Mon­tabaur Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht, denen der Rat durch die Reduzierung des Soüdergebietes teilweise entspre­chen konnte. Die Gesamtfläche des Plangebiete beträgt nach wie vor 12 ha. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem ansied- lungsinteressierten Unternehmen hatte sich jedoch gezeigt, daß die ursprünglich vorgesehene Sonderbaufläche von ca. 8,5 ha auf ca. 4 ha reduziert werden kann.

Auf der planerischen Grundlage von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ist ein Bau- und Nutzungskonzept vorgesehen, das die Bezeichnung »Ansiedlung und Errichtung eines Gewer­beparks mit Handwerks- und Industriebetrieben sowie Einrich­tungshaus für Wohnbedarf und integrierter Handwerksleistun­gen« tragen soll Der Planung liegt bereits die konkrete Nut­zungsabsicht eines Unternehmens zugrunde, von der sich die Orts- und Verbandsgemeinde auch der Westerwaldkreis und die Nachbarregion Diez entscheidende Impulse zur gewerblichen Entwicklung dieses wettbewerbsschwachen ländlichen Gebietsabschnittes von Rheinland-Pfalz versprechen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Paul Widner, wies darauf hin, daß seine Fraktion dem ursprünglichen Anliegen skeptisch gegenübersand, da die Probleme Ersatzflächen, Wasserersatz und Verkehrszunahme noch offen erschienen.

Auch Ratsmitglied Welz (Die Grünen) sprach die Problematik der Verkehrssituation an und erinnerte an das Gewerbegebiet Heiligenroth.

Günter Windeck (FWG) kritisierte, die Bedenken des Einzel­handelsverbandes Koblenz - Montabaur, das in Görgeshausen vorgesehene Möbelzentrum gehöre ins Mittelzentrum, also nach Montabaur, seien nur ungenügend gewürdigt worden.

Zu diesem Punkt erklärte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, es gebe keine günstigere Verkehrslösung, als ein Gewerbegebiet di­rekt an einer Autobahnauffahrt anzubinden, ohne eine Ort­schaft durchfahren zu müssen. Er führte weiter aus, daß be­stimmte Branchen (wie z.B. Möbelgeschäfte) in zentraler Lage nicht angesiedelt werden können, weil der Flächenbedarf zu groß sei.

Der Verbandsgemeinderat beschloß mehrheitlich die vorge­brachten BedenkenAnregungen der Ttäger öffentlicher Belan­ge zurückzustellen bzw. teilweise zu berücksichtigen. Ebenfalls mehrheitlich beschloß der Rat den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dergestalt zu ändern, daß die Sonder­baufläche auf ca. 4 hareduziert wird. Die gewerbliche Baufläche beträgt ca. 4,5 ha und die Gesamtfläche des Plangebiete 12.

Der Verbandsgemeinderat stimmte bei 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich dem Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich dem Erläuterungsbe­richt zu und beschloß die öffentliche Auslegung dieser Planun­terlagen gern. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Verbandsgemeinderat faßte folgenden Beschluß:

1. Entscheidung über die Rahmen des Planaufstellungsver- fahrens vorgebrachten Bedenken

Der Rat nahm Kenntnis von den im Rahmen des Planauf­stellungsverfahrens vorgebrachten Bedenken

- des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen,

- des Stadtrates von Montabaur und nahm hierzu wie folgt Stellung:

1.1. Die in 1989 durch die Ortsgemeinde Ruppach-Gold­hausen vorgebrachten Einwendungen betreffen nahe­zu ausschließlich Fragen der spezifischen Umwelt­auswirkungen eines bestimmten dort anzusiedelnden Industrieberiebes. Es handelte sich hierbei konkret um die Firma EFFEM, welche die Absicht hatte, im Plangebiet eine Schaumtonfabrik unter Verarbeitung Westerwälder Tbns zu errichten. Die Ortsgemeinde Heiligenroth stellt im Bebauungsplan »Illbach« je­doch nunmehr nicht für die Ansiedlung eines konkre­ten Betriebes auf. Bebauungsplan und Flächennut­zungsplan als Instrumente städtebaulicher Planung gehen vielmehr von einer Typisierung aus, d.h. sie schaffen abstrakt die planerischen Voraussetzungen für Betriebsansiedlungen schlechthin, ohne einen Ein­zelfall mit seinen Auswirkungen im Auge zu haben. Aus diesem Grunde haben sich die Einwendungen der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen erübrigt.