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Montabaur

Nr. 5/92

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1.2. Der Stadtrat von Montabaur hatte seinerzeit Beden­ken vorgebracht, die sich an die Trinkwasserversor­gungrichten. Nach den Aussagen des Stadtrates sollte Trinkwasser als ein sehr wichtiges Lebensgut nur dann, wenn es unumgänglich notwendig ist, für die in­dustrielle Produktion verwandt werden. Der Trinkwas­serverbrauch für Produktionszwecke sollte deutlich re­duziert werden. Wie vorstehend bereits dargelegt, steht bei dieser B auleitplanun g nicht mehr die Ansied­lungeines bestimmten Betriebes im Kaum, so daß auch diese im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Fir­ma EFFEM vorgebrachten Bedenken entfallen kön­nen. Unabhängig davon kann jedoch zur Wassersitua­tion folgendes gesagt werden:

Nach der Übernahme der Wasserversorgung durch die Verbandsgemeinde ist eine umfassende Aufbereitung des Aufgabenbereiches vorgenommen werden. Dies galt insbesondere für das Gebiet der Stadt Montabaur, zumal hier eine ausreichende Versorgung der Bevölke­rung und des Gewerbes nur durch den Bezug von Was­ser aus dem Bereich des ehern. Wasserzweckverbande möglich war.

Die Verbandsgemeindewerke und der für die Entschei­dung maßgebliche Werksausschuß haben den Maß­nahmen der Wasserversorgung besondere Bedeutung beigemessen. So wurde beispielsweise

a) eine generelle Wasserversorgungsplanung durch ein Fachbüro erstellt,

b) ein Versuchsbohrprogramm nach der Festlegung von Bohrpunkten durchgeführt,

c) die notwendigen Hauptbohrungen niedergebracht und durch Dauerpumpversuche belegt,

d) das gesamte Wasserprogramm in Abstimmung mit der Wasserwirtschaftsverwaltung entwickelt, durch die Bezirksregierung genehmigt und die Wassermen­gen in rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzge­bieten gesichert.

Aufgrund der generallen Wasserversorgungsplanung gibt es für unser Versorgungsgebiet mehrere Versorgungsbereiche, die über die notwendigen Wasservorräte einschließlich der Reserve­haltung für Bevölkrung und Gewerbe sowie auch über das not­wendige Speichervolumen (Hochbehälter) verfügen.

2. Beschluß über die Annahme der 4. Änderung des Flfichennut- zungsplanes:

Der Verbandsgemeinderat stimmte bei 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich der 4. Änderung des Flächennut­zungsplanes zu.

Einleitung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufgrund von Änderungswünschen aus den Gemeinden ergab sich die Notwendigkeit, ein weiteres Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes beinhaltet u.a. auch die Ausweisung neuer Wöhnbauflächen. Diese Bauflächenausweisung erfolgt jedoch nach Maßgabe eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 BauGB) nur in einer sehr restriktiven Wei­se. Der Verbandsgemeinderat möchte nämlich sichergestellt wissen, daß mit der Bauflächenausweisung auch eine zügige Wohnhausbebauungeinhergeht, somit eine Hortungfreier Bau­plätze vermieden wird und die Ortsgemeinden von der ihnen zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Einfluß­nahme auf die Bebauung Gebrauch machen.

Nachdem die Fachausschüsse (Haupt- und Finanzausschuß, Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung, Ausschuß für Wirtschaft und Struktur sowie Umweltbeirat) eingehend über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vörberaten haben, beschloß der Verbandsgemeinderat die Einleitung der 5. Ände­rung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Mon­tabaur für die von den Ortsgemeinden beantragten Änderungs­punkten. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei den Landespla­nungsbehörden die Erteilung der landesplanerischen Stellung­nahme (§ 20 Landesplanungsgesetz) zu beantragen.

Integrationsübung

Im Manöverraum Lahnstein - B 49 - Montabaur - Obemhof - Ma- rienfels-Dachsenhausen-Braubachfindet vom 4.2. bis 6.2.1992 eine Integrationsübung statt.

Truppenstärke: 205 Soldaten. Fahrzeuge: 20 Radfahrzeuge, 2 Hubschrauber mit Außenlandungen.

Es wird Manöver- und Signalmunition verwendet. Die Bevölke­rung wird um Beachtung gebeten.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 19.12.1991 der Verbandsge-

memde

Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 23.214.029,60 3.873.444,74 27.087.474,34 ./. Abgang alter Kassen­einnahmereste 9.130,59 0,00 9.130,59

Summe bereinigte

Soll-E innahm en 23.204.899,01 3.873.444,74 27.078.343,75

Soll-Ausgaben 23.204.899,01 2.801.349,78 26.006.248,79

+ Neue Haushalts­ausgabereste 0,00 1.093.566,07 1.093.566,07

./. Abgang alter Haush.ausgabereste

0,00 21.471,11 21.471,11

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 23.204.899,01 3.873.444,74 27.078.343,75

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur, 2. Mai 1991

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch,

1. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungprüfungsaus­schusses über die Prüfung der J ahresrechnung der Verbandsge­meinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 1990 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushalts­stellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1990 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 3.2. bis 12.2.1992 während der allgemei­nen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öf­fentlich aus.

Montabaur, 27.1.1992

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch,

1. Beigeordneter

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die OrtsgemeindeDaubachdieFertigstellungder Straßen im Neubaugebiet »In den Gärten« öffentlich aus: Leistungsumfang:

ca. 2.000 qm Straßenbefestigung in Verbundpflaster ca. 1.000 qm Straßenbefestigung in Bitumen.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen zum 5. Februar 1992 schrift­lich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bau­amt, Konrad-Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, an- zuf ordern. Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung bei­zulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 27. Februar 1992,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur einzureichen. Montabaur, 24.1.1992 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister