Montabaur
Nr. 5/92
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1.2. Der Stadtrat von Montabaur hatte seinerzeit Bedenken vorgebracht, die sich an die Trinkwasserversorgungrichten. Nach den Aussagen des Stadtrates sollte Trinkwasser als ein sehr wichtiges Lebensgut nur dann, wenn es unumgänglich notwendig ist, für die industrielle Produktion verwandt werden. Der Trinkwasserverbrauch für Produktionszwecke sollte deutlich reduziert werden. Wie vorstehend bereits dargelegt, steht bei dieser B auleitplanun g nicht mehr die Ansiedlungeines bestimmten Betriebes im Kaum, so daß auch diese im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma EFFEM vorgebrachten Bedenken entfallen können. Unabhängig davon kann jedoch zur Wassersituation folgendes gesagt werden:
Nach der Übernahme der Wasserversorgung durch die Verbandsgemeinde ist eine umfassende Aufbereitung des Aufgabenbereiches vorgenommen werden. Dies galt insbesondere für das Gebiet der Stadt Montabaur, zumal hier eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und des Gewerbes nur durch den Bezug von Wasser aus dem Bereich des ehern. Wasserzweckverbande möglich war.
Die Verbandsgemeindewerke und der für die Entscheidung maßgebliche Werksausschuß haben den Maßnahmen der Wasserversorgung besondere Bedeutung beigemessen. So wurde beispielsweise
a) eine generelle Wasserversorgungsplanung durch ein Fachbüro erstellt,
b) ein Versuchsbohrprogramm nach der Festlegung von Bohrpunkten durchgeführt,
c) die notwendigen Hauptbohrungen niedergebracht und durch Dauerpumpversuche belegt,
d) das gesamte Wasserprogramm in Abstimmung mit der Wasserwirtschaftsverwaltung entwickelt, durch die Bezirksregierung genehmigt und die Wassermengen in rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebieten gesichert.
Aufgrund der generallen Wasserversorgungsplanung gibt es für unser Versorgungsgebiet mehrere Versorgungsbereiche, die über die notwendigen Wasservorräte einschließlich der Reservehaltung für Bevölkrung und Gewerbe sowie auch über das notwendige Speichervolumen (Hochbehälter) verfügen.
2. Beschluß über die Annahme der 4. Änderung des Flfichennut- zungsplanes:
Der Verbandsgemeinderat stimmte bei 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
Einleitung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufgrund von Änderungswünschen aus den Gemeinden ergab sich die Notwendigkeit, ein weiteres Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes beinhaltet u.a. auch die Ausweisung neuer Wöhnbauflächen. Diese Bauflächenausweisung erfolgt jedoch nach Maßgabe eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 BauGB) nur in einer sehr restriktiven Weise. Der Verbandsgemeinderat möchte nämlich sichergestellt wissen, daß mit der Bauflächenausweisung auch eine zügige Wohnhausbebauungeinhergeht, somit eine Hortungfreier Bauplätze vermieden wird und die Ortsgemeinden von der ihnen zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Bebauung Gebrauch machen.
Nachdem die Fachausschüsse (Haupt- und Finanzausschuß, Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung, Ausschuß für Wirtschaft und Struktur sowie Umweltbeirat) eingehend über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vörberaten haben, beschloß der Verbandsgemeinderat die Einleitung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur für die von den Ortsgemeinden beantragten Änderungspunkten. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei den Landesplanungsbehörden die Erteilung der landesplanerischen Stellungnahme (§ 20 Landesplanungsgesetz) zu beantragen.
Integrationsübung ‘
Im Manöverraum Lahnstein - B 49 - Montabaur - Obemhof - Ma- rienfels-Dachsenhausen-Braubachfindet vom 4.2. bis 6.2.1992 eine Integrationsübung statt.
Truppenstärke: 205 Soldaten. Fahrzeuge: 20 Radfahrzeuge, 2 Hubschrauber mit Außenlandungen.
Es wird Manöver- und Signalmunition verwendet. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 19.12.1991 der Verbandsge-
memde
Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 23.214.029,60 3.873.444,74 27.087.474,34 ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 9.130,59 0,00 9.130,59
Summe bereinigte
Soll-E innahm en 23.204.899,01 3.873.444,74 27.078.343,75
Soll-Ausgaben 23.204.899,01 2.801.349,78 26.006.248,79
+ Neue Haushaltsausgabereste 0,00 1.093.566,07 1.093.566,07
./. Abgang alter Haush.ausgabereste
0,00 21.471,11 21.471,11
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 23.204.899,01 3.873.444,74 27.078.343,75
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 2. Mai 1991
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch,
1. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungprüfungsausschusses über die Prüfung der J ahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 1990 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1990 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 3.2. bis 12.2.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Montabaur, 27.1.1992
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch,
1. Beigeordneter
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die OrtsgemeindeDaubachdieFertigstellungder Straßen im Neubaugebiet »In den Gärten« öffentlich aus: Leistungsumfang:
ca. 2.000 qm Straßenbefestigung in Verbundpflaster ca. 1.000 qm Straßenbefestigung in Bitumen.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen zum 5. Februar 1992 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, an- zuf ordern. Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 27. Februar 1992,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur einzureichen. Montabaur, 24.1.1992 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

