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Montabaur

Nr. 5/92

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Der Verbandsgemeinderat sprach sich einstimmigdafür aus, ge­mäß dem Antrag der SPD-Fraktion zu verfahren.

Sachstandsbericht »Asylbewerber«

Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur Heinz Reusch, bezog Stellungzur Situation Asylbewerber in der Verbandsgemeinde Montabaur. Er führte aus, daß z.Zt. 280 Asylbewerber aus 25 Ländern in Wohnungen bzw. Gaststätten im gesamten Verbandsgemeindegebiet untergebracht seien. Die Unterbringungin Sammelunterkünften, mit Ausnahme der vorübergehendenBeanspruchungdes Sozialraumes des Monta- baurer Feuerwehrgerätehauses, habe man bisher vermeiden können. 1991 wurde für insgesamt 470 Asylbewerber 944.000 DM ausgegeben. Für Anfang 1992 seien wieder 36 neue Asylbe­werber angekündigt worden, um deren Unterbringung die Mit­arbeiter des Sozialamtes sich bereits intensiv bemühten. Die Unterbringungund Betreuung der Asylbewerber ohne nach au­ßen dringende Probleme sei nur dank des engagierten und effek­tiven Einsatzes der Mitarbeiter des Sozialamtes möglich gewe­sen. Für die Verbandsgemeindeverwaltung gelte die Maxime, daß jeder zugewiesene Asylbewerber angemessen und men­schenwürdigzu betreuen ist. Andererseits werde es aber immer schwieriger, Wohnraum zu finden, und die Betreuung der Asyl­bewerber bereite der Verwaltung auch viel Arbeit.

Die Sprecher aller im Verbandsgemeinderat vertretenen Frak­tionen dankten den Mitarbeitern des Sozialamtes für den enor­men Arbeitsaufwand und die geleistete Arbeit.

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Gebäu­deausstattung mit Regenwasseranlagen Die SPD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, 20.000 DM im Haushaltsplan der VerbandsgemeindeMontabaur bereitzustel­len. RatsmitgliedUli Schmidt führte aus, mit diesen Mitteln sol­len Zuschüsse bei der Gebäudeausstattungmit Regenwasseran­lagen gewährt werden. Ziel des Antrages sei es, wertvolles Trink­wasser zu sparen und durch Regenwasser zu ersetzen.

Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur Heinz Reusch bezog Stellung zu dem Antrag und erklärte, daß man sich im Rat zweifelsfrei über die Notwendigkeit einig sei, Wasser einzusparen. Es stelle sich jedoch die Frage, ob es sinn­voll, vemünftigundrichtig sei, so vorzugehen, wie es der Antrag und die Richtlinien der SPD-Fraktion vorsehe Die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000 DM pro Haus für die Installation einer Regenwasseranlage könne aus ökologischen und ökonomischen Gründen unter keinen Ge­sichtspunkten befürwortet werden. Der höchste Einspareffekt bei einem Haus, das von drei Personen bewohnt wird, betrage im Schnitt 55 cbm/Jahr. Dies bedeute eine Wasserersparnis von 91,00 DM. Ein Zuschuß in Höhe von 2.000 DM würde bedeuten, daß für 22 Jahre der Einspareffekt in diesem Haushalt aus öf­fentlichen Mitteln gegeben sei. Es müsse berücksichtigt wer­den, daß eine elektrische Pumpe zu installieren sei. Der Mindest- stromverbrauch betrage 20,00 DM; dies reduziere den Einspa­rungseffekt für den Haushalt auf 71,00 DM.

Durch den Einbau von Einsätzen bei den Ibilettenspüluhgen oder Durchlaufbegrenz«: und das Auf stellen von Regentonnen würde jeder Haushalt jährlich 20 cbm an Itfnkwasser einspa­ren. Der Kostenaufwand betrage 650,00 DM und die Einspa­rung 67,00 DM.

Erster Beigeordneter Reusch wies darauf hin, daß der Einbau ei­ner Regenwasseranlage (dies habe man durch Rückfragen bei den Städten Erlangen, Hamburg, Niedernhausen und Limburg bestätigt bekommen) nur bei Neubauten sinnvoll sei, da das ganze System einschließlich des Wasserreservoirs einen erhebli­chen Eingriff in das Haus bedeute.

Lediglich der Einbau von Einsätzen bei Tbilettenspülungen könne flächendeckend in der Verbandsgemeinde Montabaur oh­ne den Umbau der Installation mit minim alem Aufwand reali­siert werden.

Für die CDU-Frakton erklärte Ratsmitglied Hermann-Josef Schmidt, auch seine Fraktion sei an einem sparsamen Umgang mit dem Ttfnkwasser interessiert, und beantragte den Betrag von 20.000 DM im Haushaltsplan 1992 der Verbandsgemeinde Montabaur zu veranschlagen, um mit diesem Geld eine Kampa­gne zu starten, die zum Ziel hat, Möglichkeiten der Wasserein- sparung in privaten Haushalten zu realisieren und dafür zu wer­ben. Zum Beispiel könne man die Haushalte auffordem, die in dem Wasserversorgungsgebiet der Verbandsgemeinde vorhan­denen Wasserspülkästen mit einer Spar automatik umzurüsten. DieseUmrüstungwürde sich auszahlen, damindestens 50 % al­ler Ibiletten mit Spülkästen aus gestattet seien, die bei jeder Be­tätigung zwischen 7 und 111 TV inkwasser zur Spülung freige­ben.

Bei der Umrüstung dieser Spülkästen könne eine Einsparung von durchschnittlich 61 erzielt werden.

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Verbandsgemeinderat sprach sich mehrheitlich für den An­trag der CDU-Fraktion aus.

Nachbarschaftsläden mit breitem Serviceangebot Für die SPD-Fraktion stellte Karl Jung fest, daß die Schaffung von Nachbarschaftsläden eine wichtige Voraussetzung sei, um die Grundversorgung der Bewohner in den Gemeinden sicherzu­stellen und um der Ortsentwicklung wichtige Impulse zu geben. Die Verbands gemeindeverwaltung solle daher folgende Fragen klären:

1. Möglicheit einer sachkundigen Beratung in der Verbands- gemeinde ?

2. Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Verbandsge­meinde (ähnlich den Dorfemeuerungsrichtlinien) ?

3. Anfrage bei den wichigsten Handelsketten bezüglich einer Zusammenarbeit ?

Verbandsgemeinderatsmitglied Jung beantragte nach Klärung dieser Fragen, diesen Punkt erneut im Verbands gemeinderat zu behandeln.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Müller erklärte, auch die CDU-Fraktion unterstütze den Antrag der SPD-Fraktion, da die Einführung von Nachbarschaftsläden in den Ortsgemein- den wichtig sei

Nach Auffassung von Ratsmitglied Windeck (FWG) müsse die Problematik »Nachbarschaftsläden« vor Ort mit den Ortsbür- germeistem und nicht im Verbandsgemeinderat geklärt wer­den.

Ratsmitglied Kochern (FDP) wies darauf hin, für die Sicherstel­lung der Grundversorgung sei ein Platzbedarf von 400 qm not­wendig. In einem »Thnte Emma Laden« könnten daher nicht alle Grundnahrungsmittel untergebracht werden. Die Menschen wären somit angewiesen, Supermärkte aufzusuchen.

Der Sprecher der Fraktion »Die Grünen« Bernd Michael Welz unterstütze den Antrag der SPD-Fraktion.

Der Verbandsgemeinderat sprach sich dafür aus, den Antrag der SPD-Fraktion in den Fachausschüssen zu beraten und an­schließend wieder im Verbandgemeinderat zu behandeln.

2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Land­schaftsplan

Der Verbandsgemeinderat hatte bereits im Oktober 1986 den Beschluß zur Einleitung der 2. Änderungdes Flächennutzungs­planes gefaßt. Gleichzeitigergingder Beschluß, für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde einen Landschaftsplan aufzu­stellen, der im Zuge der 2. Änderung des Flächennutzungspla­nes zum integrierten Bestandteil des Flächennutzungsplanes werden soll.

Ebenfalls in den Flächennutzungsplan sollen die Rohstofflager­flächen auf genommen werden. Nach voran gegangenen Bera­tungen in den Fachausschüssen und im Umweltbeirat hat sich der Verbandsgemeinderat in seinen Sitzungen aml7.5.1988und 24.4.1989 mit den Änderungen des Flächennutzungsplanes und dem Landschaftsplan befaßt. Er hat in seiner Sitzung am 17.6.1988 die landesplanerischen Stellungnahmenzur Kenntnis genommen und die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbe- teiligungund das Beteiligungs verfahren derTtäger öffentlicher Belange eingeleitet.

Dem Landschaftsplan hat der Verbandsgemeinderat in der Sit­zung am 25.4.1989 zugestümnt. Dieser Entscheidung gingen Abstimmungsgespräche voraus, welche die Verwaltung mit der Stadt und den Ortsgemeinden durchgeführt hat.

Insbesondere die Arbeiten zur Erstellung des Landschaftspla­nes durch die Landsiedlung Rheinland-Pfalz, und nach deren Auflösung durch das Planungsinstitut Dr. Scholz, die Abstim­mung mit den Ortsgemeinden und das Beteiligungs verfahren mit den Trägem öffentlicher Belange gestalteten sich derart arbeits- und zeitintensiv, daß das Verfahren erst jetzt mit der Verfahrensstufe »öffentliche Auslegung hach § 3 Abs. 2 BauGB« fortgesetzt werden kann.

Die Verfahren

- zur landesplanerischen Stellun gnahme ,

- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, wurden durchgeführt, so daß nach vorherigen Of­fenlegungsbeschluß die öffentliche Auslegung erfolgen kann.

Inhalt des PlanänderungsVerfahrens ist neben dem mit dem Bergamt Koblenz abgestimmten Rohstoffsicherungsplan auch der für die gesamte Verbandsgemeinde geltende Landschafts­plan.