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Montabaur

Nr. 49/91

Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwal­tung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt, grob dargestellt, den Bereich des ehemaligen Sportplatzgeländes an der Koblenzer Straße.

Das Plangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Montabaur, 02. Dez. 1991 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

(KeUtnpA* <drg.fi e.)

Aus der Stadtratsitzung

- Fortsetzung -

Inder Stadtratsitzungam7. November 1991 stand u.a. auch die Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushalts­satzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Monta­baur für das Haushaltsjahr 1991 auf der Tagesordnung.

Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde notwen­dig, weil sich sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögens­haushalt Änderungen ergaben. In diesem Zusammenhang wur­den alle Einnahme- und Ausgabeposten überprüft und aktuali­siert.

Durch den Nachtragsplan erhöhen sich die Ansätze des Verwal­tungshaushaltes von 17.706.000,00 DM um 2.044.000 DM auf nunmehr 19.750.000,00 DM.

Im Verwaltungshaushalt stellen sich die wichtigsten Änderun­gen wie folgt dar:

1. Steuern:

Aufgrund der sehr erfreulichen Entwicklung kann der Ansatz der Gewerbesteuereinnahmen von bisher 6 Mio. DM um 1,8 Mio. DM auf nunmehr 7,8 Mia DM erhöht werden. Bei den Grund­steuern zeichnen sich Mehre innahm en von 25.800,00 DM ab, während das Hundesteueraufkommen geringfügig um voraus­sichtlich 2.800,00 DM zurückgeht.

2. Gemeindlicher Einkommensteueranteil

Nach den letzten Steuerschätzungen nehmen die Lohn- und E in- kommensteuem eine günstigere Entwicklung als bislang prog­nostiziert. Mit Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil von 109.000,00 DM ist daher zu rechnen.

3. Schlüsselzuweisungen

Nach der endgültigen Festsetzung ergibt sich ein geringer Zu­wachs von 23.000,00 DM.

4. Gebühren und Entgelte

Bei den Gebühren und Entgelten mußte der Einnahmeansatz um 40.740,00 DM verringert werden. Ausschlaggebend für den Rückgangist die Entwicklung des Kulturetats. Durch den Aus­fall von zwei Veranstaltungen einerseits aber auch durch die teil­weise mäßigen Besucherzahlen andererseits, muß der Einnah­meansatz für Eintrittsgelder um 55.000,00 DM reduziert wer­den.

Die Mindereinnahmen könnten nur zu einem kleinen Tfeil durch Friedhofsgebühren (plus 5.000,00 DM) und die Eltembeiträge für den Kindergarten im Stadtteil Eigendorf (plus 9.000,00 DM) kompensiert werden.

5. Verkaufserlöse, Mieten, Paten, sonstige Verwaltungs- und Be­triebseinnahmen

Durch die zeitlichen Verzögerungen bei der Herausgabe der ver­schiedenen Publikationen werden Verkaufserlöse in einem be­trächtlichen Umfang erst im nächsten Jahr kassenwirksam. Für das laufende Haushaltsjahr muß der Haushaltsansatz da­her um 60.000,00 DM gesenkt werden. Abstriche müssen auch bei den Verkaufserlösen anläßlich des Rheinland-Pfalz-Tages und des Stadtjubiläums gemacht werden (minus 35.000,00 DM).

6. Erstattung, Verrechnungen

Hier konnte der Haushaltsansatz um 203.310,00 DM erhöht werden. Zwei Punkte sind erwähnenswert und ausschlaggebend für die Veränderungen:

Zum einen wurden die Kostenanteile der Verbandsgemeinde und des Kreises für die Gestaltung des Rheinland-Pfalz-Thges vorbehaltlich der noch ausstehenden Abrechnungpauschal mit 100.000,00 DM eingestellt, zum anderen fallen die Lohnkosten­verrechnungen um 110.000 DM höher aus als bisher veran­schlagt. Die höheren Lohnkostenverrechnungen finden sich al­lerdings auch auf der Ausgabenseite wieder. Die übrigen Verän­derungen in den verschiedenen Unterabschnitten machen 7.000,00 DM aus.