Montabaur
Nr. 49/91
Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt, grob dargestellt, den Bereich des ehemaligen Sportplatzgeländes an der Koblenzer Straße.
Das Plangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Montabaur, 02. Dez. 1991 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
(KeUtnpA* <drg.fi e.)
Aus der Stadtratsitzung
- Fortsetzung -
Inder Stadtratsitzungam7. November 1991 stand u.a. auch die Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 auf der Tagesordnung.
Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde notwendig, weil sich sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt Änderungen ergaben. In diesem Zusammenhang wurden alle Einnahme- und Ausgabeposten überprüft und aktualisiert.
Durch den Nachtragsplan erhöhen sich die Ansätze des Verwaltungshaushaltes von 17.706.000,00 DM um 2.044.000 DM auf nunmehr 19.750.000,00 DM.
Im Verwaltungshaushalt stellen sich die wichtigsten Änderungen wie folgt dar:
1. Steuern:
Aufgrund der sehr erfreulichen Entwicklung kann der Ansatz der Gewerbesteuereinnahmen von bisher 6 Mio. DM um 1,8 Mio. DM auf nunmehr 7,8 Mia DM erhöht werden. Bei den Grundsteuern zeichnen sich Mehre innahm en von 25.800,00 DM ab, während das Hundesteueraufkommen geringfügig um voraussichtlich 2.800,00 DM zurückgeht.
2. Gemeindlicher Einkommensteueranteil
Nach den letzten Steuerschätzungen nehmen die Lohn- und E in- kommensteuem eine günstigere Entwicklung als bislang prognostiziert. Mit Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil von 109.000,00 DM ist daher zu rechnen.
3. Schlüsselzuweisungen
Nach der endgültigen Festsetzung ergibt sich ein geringer Zuwachs von 23.000,00 DM.
4. Gebühren und Entgelte
Bei den Gebühren und Entgelten mußte der Einnahmeansatz um 40.740,00 DM verringert werden. Ausschlaggebend für den Rückgangist die Entwicklung des Kulturetats. Durch den Ausfall von zwei Veranstaltungen einerseits aber auch durch die teilweise mäßigen Besucherzahlen andererseits, muß der Einnahmeansatz für Eintrittsgelder um 55.000,00 DM reduziert werden.
Die Mindereinnahmen könnten nur zu einem kleinen Tfeil durch Friedhofsgebühren (plus 5.000,00 DM) und die Eltembeiträge für den Kindergarten im Stadtteil Eigendorf (plus 9.000,00 DM) kompensiert werden.
5. Verkaufserlöse, Mieten, Paten, sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Durch die zeitlichen Verzögerungen bei der Herausgabe der verschiedenen Publikationen werden Verkaufserlöse in einem beträchtlichen Umfang erst im nächsten Jahr kassenwirksam. Für das laufende Haushaltsjahr muß der Haushaltsansatz daher um 60.000,00 DM gesenkt werden. Abstriche müssen auch bei den Verkaufserlösen anläßlich des Rheinland-Pfalz-Tages und des Stadtjubiläums gemacht werden (minus 35.000,00 DM).
6. Erstattung, Verrechnungen
Hier konnte der Haushaltsansatz um 203.310,00 DM erhöht werden. Zwei Punkte sind erwähnenswert und ausschlaggebend für die Veränderungen:
Zum einen wurden die Kostenanteile der Verbandsgemeinde und des Kreises für die Gestaltung des Rheinland-Pfalz-Thges vorbehaltlich der noch ausstehenden Abrechnungpauschal mit 100.000,00 DM eingestellt, zum anderen fallen die Lohnkostenverrechnungen um 110.000 DM höher aus als bisher veranschlagt. Die höheren Lohnkostenverrechnungen finden sich allerdings auch auf der Ausgabenseite wieder. Die übrigen Veränderungen in den verschiedenen Unterabschnitten machen 7.000,00 DM aus.

